Hat er mich vergewaltigt?

11 Antworten

Ja, das zählt als Vergewaltigung. Idealer Weise solltest du ihn anzeigen. Mindestens aber die Beziehung beenden.

Denn wozu solltest du mit jemandem zusammen sein, der dich nicht liebt, nicht respektiert und dem deine Bedürfnisse völlig egal sind?

Wer so einen Partner hat, braucht keine Feinde mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

Ich finde du überbewertest das. Es ist dein Freund Hallo! Sei doch froh, dass er dich beachtet und dich geil findet und seine Lust mit dir auslebt und nicht mit anderen. Heute wird alles direkt an den Pranger gestellt usw. Man kann es auch echt übertreiben. Man beschwert sich wenn man Sex hat und dann wenn man keinen hat.


Alinamol 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 15:38

Das hat nichts mit an den Pranger Stellen zu tun er tut mir weh darum geht es er hat mich schon mal untenrum aufgerissen weil er so grob ist ich habe blaue Flecken überall dadurch ich soll also froh sein darüber was er macht weil du meinst ich übertreibe??

isebise50  14.03.2023, 09:17

Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet im § 177 (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nicht, ob der Täter einem bekannt, der Freund oder gar der Ehemann ist.

Wie du so schön sagst „seine Lust“ - was ist mit ihr? Ist sie ein Objekt? Soll sie gegen ihren Willen und unter Schmerzen die Füße stillhalten (bzw. die Beine breit machen), damit er nicht fremd geht?

Also per Definition ist das, was du schreibst eine Vergewaltigung. Das klingt in deinem Fall aber womöglich schlimmer, als es ist, zumal du scheinbar bis jetzt keine psychischen oder physischen Verletzungen davon getragen hast. Denn es kommt auch sehr auf die Situation drauf an.

Rein biochemisch ist es so, dass der Mann meist der Initiator für Sex ist. Sprich er wird in aller Regel Dinge tun, auf die du als Frau in irgendeiner Weise reagieren solltest. Tust du das nicht sehen wir das meist als ein Zeichen weiterzumachen, bis wir ein klares und unmissverständliches Nein von euch vernehmen. Denn solange du ihn trotzdem gewähren lässt, ist das für ihn ein Ja. Und in den meisten Fällen handelt es sich bei solchen Geschichten tatsächlich um Missverständnisse, die von missverständlichen Signalen her rühren.

Klar könntest du ihn deswegen anzeigen. Sofern du aber keine offensichtlichen Schäden davon getragen hast, wird das schwer zu beweisen sein. Hinzu kommt, dass alleine der Vorwurf einer Vergewaltigung nicht nur sein Leben für immer ruinieren wird, du müsstest dich auch entsprechenden Untersuchungen unterziehen. Das wird für dich in jedem Fall unangenehm werden, zumal deine Familie unweigerlich davon Wind bekommen wird.

Ob du diesen Schritt gehen willst, musst du wissen. Ich kann und werde dir nicht sagen, was du zu tun hast und das sollte auch kein anderer. Es ist allein dein Leben und nur du wirst die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen.

Aber vielleicht kannst du das Problem auch auf einem friedlicheren Weg lösen, in dem du dich mit ihm zusammen setht und ihm unmissverständlich klar machst, dass du sein Verhalten unter keinen Umständen möchtest, dass dir das sehr weh tut und du das icht länger zulassen wird. Wenn er das nicht versteht, kannst du ihm erklären, dass du sein Verhalten als Vergewaltigung auslegen könntest und wenn er das nochmal versucht, du entsprechende Schritte gehen musst, um dich zu schützen. Sofern er das tatsächlich nie so gesehen hat, sollte ihm das einen gehörigen Denkzettel verpassen.

Aus dem Gespräch sollte dir anhand seiner Reaktion klar werden, wie er das Ganze sieht. Aber sei dir bitte im Klaren, dass - sollte er damit dennoch weitermachen - du dich unbedingt von ihm fernhalten und die Beziehung beenden solltest. Mit so etwas ist wirklich nicht zu Spaßen. Vergewaltigung ist ein schwerer Vorwurf und damit sollte man icht leichtfertig hantieren. Das gilt für dich wie auch für ihn. Dein eigener Schutz hat aller oberste Priorität. Zur Not, wende dich bitte an deine Eltern oder eine Vertrauensperson, der du zutraust, die richtigen Schritte einzuleiten, um dich vor ihm zu schützen. Und wie andere bereits geschrieben haben, gibt es diverse Anlaufstellen die ein Seelsorgetelefon, Vertrauenslehrer, dein Haus- oder Ffauenarzt (unterliegen einer Schweigepflicht!) Polizeistationen, usw., die dir bei deiner Situation helfen können. Nur bitte sei dir vorher sicher, dass es für dich keinen anderen Ausweg gibt. Denn sobald das offiziell wird, wird das für euch beide sehr eklig.

Das ist strafbar.

Bitte wende dich an jemanden den du vertraust. Dann solltet ihr gemeinsam zur Polizei gehen.

Sowas ist weder Liebe noch tragbar. Auch nicht in einer Beziehung.

So wie Du es schilderst hat sich Dein Freund an Dir vergangen

Sexuelle Handlungen an schlafenden oder bewusstlosen Personen sind in der Regel eine Sexualstraftat. Grundsätzlich fallen sie unter den § 177 Strafgesetzbuch. Das bedeutet: je nach Ausmaß und Umständen des Vorfalls liegt ein sexueller Übergriff oder sogar eine Vergewaltigung vor.

Du musst bitte den Kontakt abbrechen auch wenn es weh tut. In einer Beziehung gehört Respekt unbedingt dazu. Und Dein Freund respektiert Dich nicht. Er hat wiederholt sich an Dir vergangen da er Dich vorher nicht gefragt hat und Du dabei geschlafen hast.

Du kannst Dich auch an die Beratungsstelle Zart Bitter wenden und Dich da beraten lassen. Bitte beende diese Beziehung. Sie führt nur zu Leid. Alles Gute

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte mehrere Langzeitbeziehungen