Einverständlichen Sex mit einem damals 15 jährigem Mädchen?

9 Antworten

Da passiert nichts.

In den Medien kam schon mal ein Fall, wo ein 46-jähriger eine 14-jährige Freundin hatte. Die hatten auch Sex.

Die Eltern haben eine Anzeige gemacht, aber passiert ist nichts.

Da ich aber schon Anfang 40 bin, weiß ich das es nicht richtig war.

Ich kann natürlich nicht in deine subjektive Gefühlswelt eintauchen, aber soweit geschildert ist objektiv kein Fehlverhalten zu erkennen. Geschweige denn rechtliches Fehlverhalten.

Was auch im Hotelzimmer vonstatten ging, da wir wegen ihren Eltern nicht zu ihr konnten und mein Haus einfach zu weit weg war!

Wenn das der Fall war, als sie noch 15 war, hätte sich der Hotelportier strafbar gemacht (§ 180 StGB). Du hingegen nicht.

Wie schon erwähnt, leite ich erfolgreich ein großes Unternehmen und wenn das rauskommt kann ich direkt dicht machen.

? So etwas ist heutzutage eigentlich nur für ihren Lehrer, Unionspolitiker oder katholische Geistliche ein berufliches Problem.

Falls sie falsche Vorwürfe gegen mich erheben wird, was würde schlichtweg auf mich zukommen.

Nichts. Auf sie hingegen schon ("Verleumdung", "Vortäuschen einer Straftat" und "Falsche uneidliche Falschaussage" sind alles Straftaten).

Für dich gibt es im tatsächlichen Fall einer Untersuchung höchstens eine Vorladung. Wenn die vom Staatsanwalt kommt, musst Du hin - und sei es, um zu sagen, dass Du nichts sagst (was prinzipiell empfehlenswert wäre). Das war's.

Anders sieht es aus, wenn Du sie mit Geschenken überhäuft oder ihr gar Geld gegeben hättest ("Sugardaddy").

DAS ist - Jenseits des üblichen Rahmens (kleinere Aufmerksamkeiten, sowie Geburtstag, Weihnachten, Jahrestag) - für Ü18 bei U18 strafbar (§ 182 Abs. 2), und natürlich ggf. auch leicht zu beweisen.

Sex aus Zuneigung oder einfach Spaß an der Freud hingegen ist kein Problem ...

Hallo,

Solange die sexuellen Handlungen nicht gegen Entgelt, unter Ausnutzung einer (ihrer) Zwangslage oder unter Ausnutzung ihrer fehlenden Fähgkeit zur sexuellen Selbstbestimmung stattfanden, hast du dich nicht strafbar gemacht (§182 StGB).

Käme es zu einer Anklage, müsste man erstmal nachweisen, dass du gegen einen Paragraphen verstoßen hast. Da die sexuellen Handlungen zum einen schon einige Zeit zurücklagen und du zum anderen ja nichts Verbotenes getan hast, denke ich nicht, dass du irgendetwas zu befürchten hast.

Schaue mal hier: http://www.focus.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-15-jaehrige-darf-mit-30-jahre-aelteren-mann-zusammen-sein_id_6143494.html

Liebe Grüße

Rein rechtlich gesehen war das in Ordnung, solange du sie nicht für den Sex bezahlt hast.

Weil mein Ruf zerstört wiiiiird. Nid deiner!


Unentwegte  11.11.2017, 08:16

Und was hat die ganze Geschichte mit Dir zu tun???

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