Einverständlichen Sex mit einem damals 15 jährigem Mädchen?
Liebe Community,
wie in meiner Frage schon erwähnt hatte ich vor knapp 3 Monate Sex mit einer 15 jährigen. War auch alles schön und gut, es beruhte auch alles auf Einverständnis beiderseits und wir hatten unseren Spaß.
Da ich aber schon Anfang 40 bin, weiß ich das es nicht richtig war. Nur stellt sich mir jetzt dir Frage, was würde passieren wenn es ganz anders rauskommen würde wie es eigentlich geschehen ist?
Ok, sie war 15 jetzt 16 und geht noch zur Schule. Ich bin 40, ledig und ein sehr erfolgreicher Geschäftsmann. Anfangs war es noch spannend alles auf geheime Basis zu veranstalten. Ich bin jeden Monat knapp um die 300km angereist damit wir uns sehen können. Sie war immer sehr erfreut, was mich dann natürlich auch sehr gefreut hat. Bei unseren ersten Treffen sind wir erstmals ganz normal essen gegangen und haben uns kennegelernt. Zum Geschlechtsverkehr kam also erst beim 5. oder 6. Treffen. Was auch im Hotelzimmer vonstatten ging, da wir wegen ihren Eltern nicht zu ihr konnten und mein Haus einfach zu weit weg war!
Aber da ich mir meiner Schuld bewusst worden war, möchte ich das ganze jetzt beenden, nur besteht bei mir die Angst das sie alles ganz anders dastellen könnte, als es in Realität eigentlich abgelaufen war.
Wie schon erwähnt, leite ich erfolgreich ein großes Unternehmen und wenn das rauskommt kann ich direkt dicht machen.
Ich weiß das ich falsch gehandelt habe und sie in dem Fall auch verletzten werde, aber da ist mir meine Zukunft und mein Ruf wichtiger als diese Treffen.
Falls sie falsche Vorwürfe gegen mich erheben wird, was würde schlichtweg auf mich zukommen. Ich meine, in dem Sinne habe ich gegen nichts verstoßen oder etwas getan was sie nicht wollte.
Ich habe ihr auch zahlreiche Sms geschrieben wo drinne steht, dass nichts passieren muss was sie nicht will. Worauf sie auch jedesmal mit für mich in dem Sinne positives geantwortet hat!
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworteten!
Lg Lucas
9 Antworten
Da passiert nichts.
In den Medien kam schon mal ein Fall, wo ein 46-jähriger eine 14-jährige Freundin hatte. Die hatten auch Sex.
Die Eltern haben eine Anzeige gemacht, aber passiert ist nichts.
Da ich aber schon Anfang 40 bin, weiß ich das es nicht richtig war.
Ich kann natürlich nicht in deine subjektive Gefühlswelt eintauchen, aber soweit geschildert ist objektiv kein Fehlverhalten zu erkennen. Geschweige denn rechtliches Fehlverhalten.
Was auch im Hotelzimmer vonstatten ging, da wir wegen ihren Eltern nicht zu ihr konnten und mein Haus einfach zu weit weg war!
Wenn das der Fall war, als sie noch 15 war, hätte sich der Hotelportier strafbar gemacht (§ 180 StGB). Du hingegen nicht.
Wie schon erwähnt, leite ich erfolgreich ein großes Unternehmen und wenn das rauskommt kann ich direkt dicht machen.
? So etwas ist heutzutage eigentlich nur für ihren Lehrer, Unionspolitiker oder katholische Geistliche ein berufliches Problem.
Falls sie falsche Vorwürfe gegen mich erheben wird, was würde schlichtweg auf mich zukommen.
Nichts. Auf sie hingegen schon ("Verleumdung", "Vortäuschen einer Straftat" und "Falsche uneidliche Falschaussage" sind alles Straftaten).
Für dich gibt es im tatsächlichen Fall einer Untersuchung höchstens eine Vorladung. Wenn die vom Staatsanwalt kommt, musst Du hin - und sei es, um zu sagen, dass Du nichts sagst (was prinzipiell empfehlenswert wäre). Das war's.
Anders sieht es aus, wenn Du sie mit Geschenken überhäuft oder ihr gar Geld gegeben hättest ("Sugardaddy").
DAS ist - Jenseits des üblichen Rahmens (kleinere Aufmerksamkeiten, sowie Geburtstag, Weihnachten, Jahrestag) - für Ü18 bei U18 strafbar (§ 182 Abs. 2), und natürlich ggf. auch leicht zu beweisen.
Sex aus Zuneigung oder einfach Spaß an der Freud hingegen ist kein Problem ...
Hallo,
Solange die sexuellen Handlungen nicht gegen Entgelt, unter Ausnutzung einer (ihrer) Zwangslage oder unter Ausnutzung ihrer fehlenden Fähgkeit zur sexuellen Selbstbestimmung stattfanden, hast du dich nicht strafbar gemacht (§182 StGB).
Käme es zu einer Anklage, müsste man erstmal nachweisen, dass du gegen einen Paragraphen verstoßen hast. Da die sexuellen Handlungen zum einen schon einige Zeit zurücklagen und du zum anderen ja nichts Verbotenes getan hast, denke ich nicht, dass du irgendetwas zu befürchten hast.
Schaue mal hier: http://www.focus.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-15-jaehrige-darf-mit-30-jahre-aelteren-mann-zusammen-sein_id_6143494.html
Liebe Grüße
Rein rechtlich gesehen war das in Ordnung, solange du sie nicht für den Sex bezahlt hast.
Weil mein Ruf zerstört wiiiiird. Nid deiner!