Dürfen Polizisten sowas?

4 Antworten

So wie der Fall hier geschildert wurde, tendiere ich dazu, die Durchsuchung im Intimbereich als rechtswidrig einzustufen. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses wird nicht durch das lachhafte Argument suspendiert, "ihr habt ja gegen die Corona-VO verstoßen". Der Staat hat jeden Menschen und dessen Rechte zu respektieren, unabhängig davon, was ein Mensch getan hat oder getan haben soll. Aber das scheint aktuell ja nicht so in Mode zu sein. Rechtsstaatlichkeit ist halt unbequem. Blöd aber auch.

Zum Thema: Durchsuchungen im Intimbereich sind nicht per se unzulässig. Es braucht aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eines besonderen Grundes und auch die Durchführung der Untersuchung ist im Lichte des Persönlichkeitsrecht vorzunehmen. Meines Erachtens besteht hier kein Anhaltspunkt dafür, die eine Durchsuchung im Intimbereich notwendig gemacht hätte. Der bloße Verstoß gegen eine bußgeldbewehrte Bestimmung der Corona-VO rechtfertigt jedenfalls keine dahingehende Gefahrenprognose, die eine Notwendigkeit einer Intimdurchsuchung trägt. Ich muss mich schlicht und ergreifend nicht ausziehen, wenn ich zu schnell fahre, keine Maske trage oder mich mit anderen Menschen treffe. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Der Fund des Taschenmessers dürfte dafür auch nicht ausreichend sein. Selbst wenn man das anders sähe, hätte es m.E. ausgereicht, den Intimbereich abzutasten. Welche Gegenstände, die die Polizisten möglicherweise gefährlich werden könnten oder aus anderen Gründen beschlagnahmt werden dürften, sollen sich dort denn bitte verstecken, die man nicht ertasten könnte? Aber auch darauf kommt es nicht an. Selbst wenn eine Durchsuchung im Intimbereich grundsätzlich statthaft wäre, darf diese nicht einfach vor aller Welt durchgeführt werden. Vielmehr muss diese in einem geschützten Bereich vorgenommen werden.

Wehren kannst du dich in der konkreten Situation nicht. Hiervon ist aus strafrechtlichen Gesichtspunkten auch abzuraten. Rechtsschutz kann im Nachhinein gewährt werden. Aber diese sind zumeist umständlich und nicht wirklich aussichtsreich.

Dann zu meinem Thema wieso ich diese Frage stelle: Ich wurde halt abgetastet,

Bis dahin ist alles normal...

und ich sollte TATSÄCHLICH auch meinen Intimbereich zeigen. Der Polizist hat dort mit einer Taschenlampe reingeleuchtet

Hoppla.....

So einfach wird das nicht gemacht, normal ist anders. Da war nochwas.

Kann es sein, dass einer von euch, wie ihr da beieinander einen kleinen Coronahotspot einrichten wolltet, mal in irgend einer Form in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein könnte? Und zwar genauer gesagt mit BTM?

Und schwupp wird genau nachgeschaut, reicht schon.

Oder das dort, wo ihr da herumgehockt habt sich gemeinhin Menschen treffen um der Einnahme solcher Substanzen zu fröhnen?

Dann auch.

konnten nix machen die kamen von überall

Dann sind wir bei einer weiteren Möglichkeit, da hat die wohl einer angerufen.....

Wenn die von allen Seiten kommen, ist das nicht zufällig.

Wenn der dann auch noch angegeben hat, dass ihr da zusammen möglicherweise was konsumiert, was eventuell nicht soooooo ganz im Einklang mit betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen stehen mag, wird unter Umständen auch genau geschaut, noch dazu, weil ihr vorher stiften gegangen seid - also was zu verbergen habt. Wer nichts zu verbergen hat, rennt nicht weg.

ist das legal? darf der polizist das?

Ja klar, unter gewissen Umständen darf der das. Auch die Unterhose ist kein rechtsfreier Raum.

was hätte ich machen können um sich zu „wehren“?

Erstmal nix.

Erst gegen das Gesetz verstoßen und dann fragen "DüRfEn DiE dAs ?"

Das sind mir die Liebsten.

Aber zurück zu deiner Frage;

Erfordert die Durchsuchung zwingend, dass du dich bei der Durchsuchung entkleidest, darf die Polizei dies verlangen und dich ggf auch dazu zwingen.

Dies kann beispielsweise zulässig sein, wenn die Vermutung besteht, dass du im Intimbereich Dinge mit dir führst, die sicher gestellt werden müssen.

Gruß DayX19

jens629  21.02.2021, 21:49

Sie gaben ja keinen umgebracht. Ein wenig respekt haben sie schon verdient.

1

Naja - natürlich kannst du dich dem widersetzen, aber was bringt's dir?

Am Ende nur Scherereien, mit auf die Wache usw.