Darf man in Deutschland wirklich mit keinem über 21 Sex haben, wenn man selber erst 15 ist!?

6 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
Von Experte Charalambos bestätigt

Wo hast du das denn her?

In Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Ab diesem Alter wird eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen. 

Dann gilt sie als sexualmündig und auch Erwachsenen jeden Alters dürfen einvernehmlich sexuell mit ihr verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte „Täter“.

Das Strafgesetzbuch regelt, was als „Sexueller Missbrauch“ (von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen, unter Ausnutzung einer Amtsstellung, unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses und von Kindern) gilt.

Dabei macht sich der Täter schuldig, nicht das Opfer.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

🦈

Darf man in Deutschland wirklich mit keinem über 21 Sex haben, wenn man selber erst 15 ist!?

§ 182 Absatz 3 StGB wird immer wieder inkorrekt wiedergegeben.

Ü14 darf grundsätzlich mit Ü14.

Phu... Also es gibt sogenannte "Romeo-Paragraphen" bei denen es um so Altersunterschied geht.

In Österreich gibt es da viele verschiedene Bestimmungen - das ist finde ich ur verwirrend. Ich bin echt froh aus dem Alter raus zu sein wo mich das betrifft.

Ich glaube fast, in Deutschland gibt es das gar nicht. Aber sicher bin ich mir nicht.


isebise50  26.06.2023, 06:53
Ich glaube fast, in Deutschland gibt es das gar nicht. 

Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte „Täter“.

Wenn jedoch nur ein geringer Altersunterschied besteht, kann das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

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wienerTina  26.06.2023, 07:10
@isebise50

Okay, danke. Wie ich durch den Link in der Antwort von martinjhateig gesehen habe, gibt es auch noch andere Einschränkungen in Deutschland. So ganz stimmt die Behauptung "jeder darf mit jedem über 14" wenn es "freiwillig" ist, nicht.

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wienerTina  26.06.2023, 07:26
@isebise50

Eh nicht! Ich hab ja auch nicht behauptet, daß du das behauptet hast 😊

Aber viele andere schreiben das.

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Das ist falsch, du darfst mit jedem Sex haben, der selbst mindestens 14 ist.