Darf man als jugendliche Muslima sich mit Kumpels und Freundinnen gemeinsam treffen?

6 Antworten

Hey :)

Also religiös kann ich es Christ leider nicht beurteilen, jedoch kann ich dir sagen, dass es dem deutschen und europäischen Gesetz nach erlaubt ist, sich mit anderen Jungs etc. zu treffen. 

Eine Religion ist auch nie stärker von der Gewichtung her als das Gesetz. Somit steht es jedem Gläubigen frei, entgegen seiner Religion zu handeln und zu agieren. In den meisten Fällen wird dir hier aber das Sorgerecht dazwischen grätschen. 

Die Eltern haben das Sorgerecht und die Aufsichtspflicht über das Kind. Also können sie (solange es das Wohlbefinden nicht beeinträchtigt) bestimmen, was wie wo und wann abgeht.

Ich hoffe ich konnte vom Gesetz her ein bisschen Klarheit rein bringen :)

Liebe Grüße und einen angenehmen Start ins Wochenende,

Paul

Fragengurl19 
Fragesteller
 13.10.2017, 19:33

Vielen Dank für deine Antwort. Das ist mir auch bewusst, jedoch meine ich damit eher wie das ist, wenn man von sich aus sehr gläubisch leben will. Nicht muss, sondern freiwillig will. Ob es da eine gewisse ''Regelung'' im Islam dafür gibt :) aber trotzdem danke, lg

0
PSchulz1999  13.10.2017, 19:39
@Fragengurl19

Hab mal bissle rum geschnüffelt in den Weiten des Internets.

"Nicht nur vorehelicher Geschlechtsverkehr, sondern auch eine Beziehung zum anderen Geschlecht ist haram (Sünde=Verboten)!
Du sollst dich der Sünde fernhalten, dazu zählst selbst berühren!

Leicht ausgedrückt: Man darf sie weder küssen, weder berühren, keine Beziehung im Sinne des Westens! Das gilt für beide Geschlechter, auch Frauen dürfen nichts mit Männer vor der Ehe anfangen!"


Das hier ist ganz interessant: 

http://madrasah.de/leseecke/islam-allgemein/lasst-uns-%C3%BCber-das-ausgehen-sprechen

:) 

1

Einer Muslima ist der voreheliche Kontakt verboten.

Mehr ist es eigentlich nicht.

Diverse islamische Strömungen basteln allerdings aus der Doktrine, dass sich die Muslima keinem Kontakt mit männlichem Geschlecht hergeben darf.

Der Kontakt wird bei islamischen Fundamentalisten nur dann geduldet, wenn ein Mahram anwesend ist.

Ein Mahram ist platt gesagt ein Aufpasser.

Hierzu schreibt ein Großmufti:

Datum:

31.03.2015

Kategorie: Glaubenspraxis

Welche Personen sind mahram?

Beantwortet von Mufti Muhammed Ibn Adam

FRAGE: Welche Personen sind mahram?

ANTWORT: Als ein generelles Prinzip ist es wichtig, daran zu erinnern, dass all diejenigen Personen mahram sind, mit denen die Ehe dauerhaft rechtswidrig ist. Aus diesem Grund wird „mahram“ übersetzt als „in einem die Ehe ausschließenden verwandtschaftlichen Verhältnis stehend“ [deutsche Definition nach Hans Wehr, angefügt vom Übersetzer].

Dieses dauerhafte Verbot der Ehe kommt auf drei Weisen zustande:

Durch Blutsverwandtschaft (Qarabah), durch Milchverwandtschaft (Rada‘ah)
und durch Schwägerschaft (Sihriyyah).

In der berühmten Abhandlung über hanafitisches Recht al-Hidayah heißt es:

„Ein Mahram (für eine Frau) ist derjenige, zwischen dem und ihr eine
Ehe dauerhaft rechtswidrig ist, sei es aufgrund ihrer Abstammung/
Blutsverwandtschaft (Nasab) oder aus anderen Gründen wie
Milchverwandtschaft (Rada‘ah) oder Schwägerschaft (Musaharah).“
(al-Hidayah, Kitab al-Karahiyyah, 4/461-462)

Imam al-Kasani (möge Allah sich seiner erbarmen) sagte:

„Ein Mahram ist derjenige, mit dem die Ehe rechtswidrig ist, entweder
durch Blutsverwandtschaft, Milchverwandtschaft oder durch
Verschwägerung.“ (Bada'i‘ al-Sana'i‘, 2/124)

Dementsprechend ist die dauerhafte Rechtwidrigkeit der Ehe durch die
oben genannten drei Arten der Verwandtschaft bestimmt, und ein Mahram
ist der, mit dem die Ehe dauerhaft rechtswidrig ist. In anderen Worten:
Man wird ein Mahram durch diese drei Arten der Verwandtschaft.

Wir wollen nun diese drei Arten der Verwandtschaft genauer betrachten.

 

1) Verwandtschaft durch Familie/ Abstammung (Qarabah)

Es ist einem Mann dauerhaft verboten, die folgenden Personengruppen zu heiraten (somit wird er für sie zum Mahram):

    Mutter, Großmutter und weiter aufwärts
    Großmutter väterlicherseits und weiter aufwärts
    Tochter, Enkeltochter und weiter abwärts
    alle Arten von Schwestern (ob voll oder halb)
    Tanten mütterlicher- und väterlicherseits
    Nichten (Töchter des Bruders oder der Schwester)

Allah, der Erhabene, sagt:

„Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure
Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits,
die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester […]“ (Surah an-Nisa,
4:23)

Dementsprechend ist die Ehe mit anderen als den oben genannten
Verwandtschaftsgraden erlaubt, und sie werden folglich auch nicht als
Mahram betrachtet; beispielsweise Cousins, Cousinen, Ehemann der Tante
mütterlicherseits usw.

 

2) Milchverwandtschaft (Rada‘ah)

Wer ein Mahram durch Blutsverwandtschaft/ Abstammung ist, wird auch als Mahram durch Milchverwandtschaft  betrachtet.

Weiterhin sagt Allah, der Erhabene, im bereits erwähnten Vers:

„[…] und [verboten zur Heirat sind euch] eure Milchmütter, die euch
gestillt haben, und eure Milchschwestern […]“ (Surah an-Nisa, 4:23)

Sayyiduna ‘Abd Allah Ibn ‘Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein)
berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm
Heil) über Hamzas Tochter sagte: „Mir ist rechtlich nicht erlaubt, sie
zu heiraten, denn Milchverwandtschaft wird (im Eherecht) wie
Blutsverwandtschaft betrachtet. Sie ist die Tochter meines
Milchbruders.“ (Bukhari, Nr. 2502)

Folglich sind die Beziehungen, die durch Blut und Abstammung
unrechtmäßig sind, auch durch Milchverwandtschaft verboten. Daher wird
ein Pflegevater (Ehemann der Milchmutter), Milchbruder, Milchonkel,
Milchneffe usw. als Mahram einer Frau betrachtet und man wird zum Mahram
für eine Milchmutter, Milchschwester und Milchnichte usw.

Allerdings sollte man sich daran erinnern, dass dies nur eintrifft,
wenn das Stillen im vorgesehenen Zeitraum stattfand, welche nach Imam
Abu Ḥanifa zweieinhalb Jahre und nach Abu Yusuf und Imam Muhammed zwei
Jahre beträgt.

Sayyida ‘A'isha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet:
„Einmal betrat der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm
Heil) mein Haus, während ein Mann mit mir war. Er sagte: „Oh ‘A'sha, wer
ist das?“ Ich erwiderte: „Mein Milchbruder.“ Er sagte: „Oh ‘A'isha, sei
vorsichtig im Bestimmen deines Milchbruders, denn das Stillen ist nur
zulässig, wenn es in der Stillzeit vollzogen wird.“ (Bukhari, Nr. 2504
und Muslim, Nr. 1455)

Man sollte vorsichtig dabei sein, zu bestimmen, wer ein Mahram durch
Milchverwandtschaft ist, denn die Bestimmung kann unter Umständen
komplex und kompliziert sein. Oft muss man einen Gelehrten zu Rate
ziehen, bevor ein Urteil getroffen werden kann.

 

3) Verwandtschaft durch Verschwägerung (Sihriyyah oder Musaharah)

Die dritte Verwandtschaft, durch die eine Ehe dauerhaft rechtswidrig
wird und das Verhältnis als Mahram (Mahramiyyah) entsteht, ist die
Verschwägerung.

Es gibt vier Kategorien von Personen, mit denen die Ehe aufgrund von Verschwägerung rechtswidrig wird:

a) Die Mutter der Ehefrau (Schwiegermutter), ihre Großmutter und
weiter aufwärts. Die Ehe wird  rechtswidrig durch den Eheschluss mit der
Tochter, egal ob die Ehe konsumiert wurde oder nicht.

b) Die Tochter oder Enkelin der Ehefrau (aus einer früheren Ehe) und
weiter abwärts. Die Ehe mit ihnen wird dauerhaft rechtswidrig, wenn die
Ehe mit der Mutter konsumiert wurde.

Allah, der Erhabene, erwähnt beide dieser Situationen im zuvor zitierten Vers:

„[…] und [verboten zur Heirate sind euch] die Mütter eurer Frauen und
eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit
denen ihr (die eheliche Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch
noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde.“ (Surah an-Nisa,
4:23)

Darin mit inbegriffen ist die Tochter des Sohnes der Frau (des
Stiefsohns), denn sie wird ebenso als Stieftochter (Rabibah) betrachtet.

c) Die Frau des eigenen Sohnes, des Enkels und weiter abwärts, egal ob der Sohn die Ehe konsumiert hat oder nicht.

Allah, der Erhabene, sagt im selben Vers:

„[…] Ferner [sind euch zur Heirat verboten] die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung.“ (Surah an-Nisa, 4:23)

Der Vers bezieht sich speziell auf die leiblichen Söhne, weshalb die
Ehe mit der Ehefrau des Stiefsohns erlaubt ist, wenn dieser sich von ihr
scheiden lässt.

d) Die Stiefmutter, Stiefgroßmutter und weiter aufwärts. Das
bedeutet, diejenigen Frauen, die mit dem eigenen Vater oder dem
Großvater mütterlicher- oder väterlicherseits verheiratet waren.

Allah, der Erhabene, sagt:

„Und heiratet keine Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei
denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und ein
Abscheu und ein übler Weg.“ (Surah an-Nisa, 4:23).

Zusammengefasst ist ein Mahram jemand, mit dem die Ehe dauerhaft
rechtswidrig ist, und dieses dauerhafte Verbot wird auf drei Weisen
bestimmt: Durch die Blutsverwandtschaft, die Milchverwandtschaft und die
Verschwägerung.

Im Lichte der oben stehenden Erklärung sollte deine Frage beantwortet
sein. Dennoch sei gesagt: Wenn deine Mutter ihren Neffen gestillt hat,
als er noch ein Säugling war (das heißt, in den ersten zwei oder
zweieinhalb Jahren der Kindheit), dann treten die Regeln der
Milchverwandtschaft ein (Rada‘ah), sodass du und deine anderen
Schwestern die Verhüllungsgebote (Hijab) vor ihm nicht einhalten müsst,
wenn er die Pubertät erreicht hat. Ebenso ist die Ehe zwischen dir und
ihm oder einer deiner Schwestern und ihm nicht erlaubt. Er wird als
Mahram für deine Mutter, für dich und all deine Schwestern betrachtet.

Die Regelung wäre ebenso, wenn du ihn gestillt hättest, als er noch
jung war (ich weiß nicht, ob du verheiratet bist, deshalb erwähne ich es
nur wegen der Möglichkeit, da du sagtest, du hast auf ihn aufgepasst,
seit er ein Säugling war). Er wird dann als dein Milchsohn betrachtet,
weshalb weder du noch deine Schwestern noch deine Mutter die
Verhüllungsgebote (Hijab) vor ihm einhalten müssen, wenn er die Pubertät
erreicht.

Wenn allerdings kein Stillen stattfand (weder seitens deiner Mutter
oder dir selbst), dann hebt das bloße Adoptieren die Regelung der
Verhüllung (Hijab) nicht auf. Wenn die Adoptivmutter das Adoptivkind
nicht stillt, dann kommt keine Milchverwandtschaft zustande, und das
Kind wird als fremdes Kind hinsichtlich der Ehe (Nikah) und der
Verhüllung (Hijab) eingeordnet. Ein Adoptivkind kann die Adoptiveltern
und ihre Kinder heiraten. Wenn ein männliches Kind von einer Frau
adoptiert wird, muss sie der Verhüllung (Hijab) gegenüber dem Kind
nachkommen, nachdem es die Pubertät erreicht hat und umgekehrt. Das
Adoptivkind muss ebenso der Verhüllung (Hijab) vor den Adoptiveltern
nachkommen (nachdem es die Pubertät erreicht hat).

Und Allah weiß es am besten.

Muhammad Ibn Adam

Darul Iftaa

Leicester, UK

 

Originalquelle:

Ich, als Moslem kann dir sagen, es kommt ganz darauf an wie sie ihren Glauben ausführt, wenn sie eine liberale Muslima ist und auch für diesen Islam und dessen Interpretation des Korans steht, ist es inordnung sich auch allein mit Jungs zu treffen und auch in einer Gruppe mit Jungs.

Ist sie aber eher konservativ eingestellt wird sie dies eher ablehnen und keinen Kontakt zu Jungs aufnehmen wollen.

Welche Einstellung, die richtige ist würden dir ein Imam aus Saudi-Arabien und ein Imam aus Deutschland ganz unterschiedlich beantworten. Es ist seine eigene Entscheidung wie man den Islam ausführt, aber eine Islamische Interpretation des Korans in dem das sinnlose töten erlaubt ist, existiert nicht.

Fragengurl19 
Fragesteller
 13.10.2017, 19:38

Okay Dankeschön

0
Muslimhelper  13.10.2017, 19:48

Nein akhi rede nicht ohne das nötige Wissen. Wenn ich ein deutsches Gesetz falsch verstehe oder ich es lockerer sehe, (wie "Liberale" Muslime) ist es für mich dann erlaubt?

0

Meines Wissens nach ist es als gläubige Muslima verboten bzw Haram, sich mit einem Jungen alleine zu treffen

./.

Und jetzt frage ich mich ob es okay ist, wenn sich z.b. 4 Mädels und 4 Jungs gemeinsam treffen und gemeinsam etwas unternehmen

Es ist ja lieb, dass du dir als Nicht-Muslima Gedanken darüber machst.

Aber, wenn ihr euch zu 4/4 trefft, werden die beteiligten Muslimas/Muslime schon wissen, ob sie es religiös "dürfen", oder nicht, bzw. ob sie es (religionsunabhängig) wollen.

____________________________________________________________

Ansonsten , soweit mir aus dem sunnitischen Islam her bekannt, muss eine geschlechtsreife Muslima vier Bedingungen erfüllen, um überhaupt das Haus verlassen zu dürfen.

( es müssen alle vier Bedingungen erfüllt sein, drei davon würden nicht ausreichen )

1.) Mit Erlaubnis ihres Vormundes

2.) aus einem wichtigen, unaufschiebbaren Grunde

3.) in Begleitung eines "Mahram" ( eine genau definierte, männliche Person)

4.) so angezogen, wie es (islamisch) vorgeschrieben ist.

Dies scheint mir in deinem beschriebenen Beispiel nicht der Fall zu sein....

Sodass sich auch kein Interesse entwickeln kann.

Du weißt doch nicht, wer dennoch für wen Interesse entwickelt. 

Zudem trägt die muslimische Frau u.a. die Verantwortung dafür, wenn ein Mann sie sieht, und sich "unzüchtige Gedanken" macht.

WENN jedoch alle vier o.a. Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie nichts dafür, ansonsten ist sie für die Gedanken des Mannes mit verantwortlich

Oder ist es irgendwie trotzdem verboten oder sollte man den Kontakt sogar ganz meiden

Zusammengefasst: "Ja"

Mit Freundinnen ja, ganz klar. Mit Jungs natürlich nicht. Es sind nicht nur Beziehungen und G-Verkehr vor der Ehe haram, sondern Allah befiehlt uns auch, dass wir der Unzucht nicht zu nahe kommen sollen.

"Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg." (Sure 17, Vers 32)

"Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg."
(Sure 17, Vers 32)

Hier heißt es "nähert euch nicht" - der Unzucht. Sprich wir dürfen ihr erst gar nicht nahe kommen. Allah sagt hier in dieser Sura nicht : "Begeht keine Unzucht direkt", sondern kommt ihr (der Unzucht) nicht nahe.

Wie kommt man ihr nahe ?

In dem wir die Kommentare anderer "liken", gemeinsam schreiben - im Namen der "Dawah", Freundschaftsanfragen verschicken und annehmen oder wenn wir unsere Blicke nicht senken - also alle Wege die dahinführen.

Nähern wir uns diesen Dingen nicht, kommen wir auch nicht der Unzucht nah !
Sag nicht, dass es schwer ist, denn es ist nicht schwer, wir sind einfach nur schwach. Möge Allah uns im Deen festigen. Allahuma Amin !

HansH41  13.10.2017, 21:51

Wenn ich deine Kommentare lese, Umma, bedaure ich dich.

Du blendest das Schönste an deiner Jugend aus.

Noch heute denke ich gerne an meine erste Jugendliebe und weiß noch ihren Geburtstag. Solche schönen Erlebnisse wirfst du einfach weg. Welch eine Schande.

4
1988Ritter  14.10.2017, 10:45

In dem wir Kommentare andere "liken"....:-)).....weshalb ich Deiner Glaubensansicht gerne mit einem "disliken" entgegen komme.

Wir "Ungläubigen" haben ein ganz tolles Buch. Das nennt sich DUDEN.

Da werden Begriffe nicht nur von der Rechtschreibung erklärt, sondern auch von ihrer Bedeutung.

Sehr zu empfehlen.

2
Jogi57L  14.10.2017, 14:07
@1988Ritter

Vermutlich dürfen Muslime nichts "liken"..im Sinne von "mögen", was von Nicht-Muslimen kommt...

Wahrscheinlich dürfen Muslime auch nichts "mögen", was von anderen Muslimen kommt...

Der einzig "likeable" ist Allah

Aber der schreibt hier eben nicht mit, nicht mal "der Prophet"

( ok, der kann ja eh nicht schreiben und lesen..."rechnen" konnte er wohl, daher ist mit ALLEM zu rechnen...) 

1