Darf man als 15 jähriger mit einer 40-45 jährigen Sex haben?
??? Frage nur so
15 Antworten
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Theoretisch könnten Eltern eines 14- oder 15-jährigen zwar eine über-21-jährige anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Du fragst nur so😂
aber denke ja. Ich kannte eine, die kannte eine und die hatte eine Cousine und die hatte mit 14 Sex mit einem 40 Jährigen und daraus entstand ein Kind. Ein Jahr später das nächste Kind mit ihm.
Oh 😂
Bitte mal nicht ja.
Auch wenn´s legal ist, ist schon ziemlich krank und kann bleibende Schäden verursachen weil man mit 15 einfach das nicht begreifen kann.
Mit 40 Jährigen Grüßen
Bitte mal nicht ja.
Das ist gesetzlich tatsächlich erlaubt.
weil man mit 15 einfach das nicht begreifen kann.
Doch kann man, sonst läge das Schutzalter nicht bei 14 Jahren.
Das darfst du und es kann eine tolle Erfahrung sein!
Besonders wichtig ist dann halt sich Zeit zu lassen, so das die Möglichkeit besteht alles zu verarbeiten.
Außerdem wichtig ist ganz viel miteinander zu reden, es muss die Möglichkeit bestehen darüber zu reden worauf ihr Lust habt, worauf nicht und hinterher was gut war und was nicht.
Natürlich darfst du das.
Musst halt nur das Glück haben, eine entsprechende Dame zu finden