Ab welchem Alter darf das Geschwisterkind abgeholt werden?
Ich bin Erzieherin in einem Kindergarten. Seid dieser Woche hat ein Junge (6 Jahre) mit Erlaubnis seiner Mutter seine kleine Schwester (2,10 Jahre) abholen.
Mir bereitet dies sehr starke Bauchschmerzen da die Schwester nicht auf den Bruder hört. Der Bruder bekommt durch die Durchsetzung die Tür nicht auf um das Gelände zu verlassen, ich habe sie ihm heute geöffnet, die Schwester lief in eine andere Richtung und der Junge konnte sie auch nicht davon überzeugen in die richtige Richtung zu gehen m. Erst nachdem ich es seiner Schwester erklärt habe ist sie mit ihrem Bruder mitgegangen. Ich hab ein absolut ungutes Gefühl dabei ihm das Kind weiterhin mitzugeben. Leider sind die Eltern oft sehr uneinsichtig und ich denke nicht das sie dies verstehen.😕Kann mir als Erzieherin etwas rechtlich passieren wenn ich das Kind trotz bedenken mitgebe?
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, daß es für dich als Erzieherin gewisse Regeln in dem Kindergarten gibt, auch vom Gesetzgeber her. Das sollte den Eltern des besagten Kindes auch so mitgeteilt werden.....Aufsichtspflicht, Unfallgefahr usw.
Einem 6jährigen die Verantwortung für die kleine Schwester zu übertragen ist ja wohl völlig neben der Spur. Was sind das für Eltern?
Das könnte man wohl veranlassen, wenn die Mutter oder der Vater VOR der Tür stehen würde, um BEIDE Kinder anschließend in Empfang zu nehmen.
Ich würde das schlichtweg verweigern, wenn ich zu entscheiden hätte.
Bitte gebe einem Sechsjährigen nicht seine knapp dreijährige Schwester mit. Er ist viel zu jung, um die Verantwortung zu tragen. Überhaupt ist er kaum alt genug, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen in diesem Alter!
Ich würde vermutlich künftig immer dann, wenn der Junge alleine aufkreuzt, die Eltern anrufen und drum bitten, dass sie die beiden abholen.
Mit allem anderen kommst Du vermutlich nur in Teufel's Küche. Lasse da nicht über Dich hinwegreden von den Eltern und wende Dich falls nötig auch an die Leitung der Einrichtung, für die Du tätig bist.
Junge Schulkinder sind mit der Abholung ihrer Geschwisterkinder überfordert, deshalb dürfen bei uns Kinder ab 13 Jahren die Geschwisterkinder abholen.