Ab wann Sex?
Ab wann kann man eigentlich sex machen ?
13 Antworten
Körperlich ist die Möglichkeit schon vor der gesetzlichen Erlaubnis möglich, die ab 14 Jahre gilt.
Letztendlich sollten sich beide Partner ab 14 Jahren auch dafür bereit fühlen, es gibt keine Norm, nur weil andere schon Sex hatte, sollte kein Druck aufkommen, dass man auch mitreden möchte.
Grundsätzlich ist es einfach schöner, wenn das Gefühl, gerade in jungen Jahren mitspielt und beide das sexuelle Zusammensein mögen.
Alles Gute für Euch.
Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.
Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.
Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Erstmals legal mit Gleichaltrigen, also 14+ aber unter 18, ist es möglich.
Rechtlich gesehen hängt das Alter, ab dem man Sex haben darf, vom Land ab, in dem du lebst. In Deutschland zum Beispiel gilt:
- Ab 14 Jahren: Sex ist erlaubt, wenn der Partner oder die Partnerin nicht älter als 21 ist und kein „Ausnutzen einer fehlenden Reife“ vorliegt.
- Ab 16 Jahren: Sex ist erlaubt, auch mit älteren Personen, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Lehrer oder Betreuer).
- Ab 18 Jahren: Man gilt als volljährig – dann sind alle sexuellen Beziehungen zwischen einvernehmlichen Erwachsenen rechtlich erlaubt.
Deine Liste ist so nicht ganz richtig bzw. missverständlich!
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 "sexuell mündig" und dürfen erst einmal mit JEDEM ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben. Für das Alter des Partners kennt das Deutsche Recht KEINE Obergrenze!
Die von Dir genannte Grenze von 21 in Kombination mit unter-16-jährigen (14/15) greift nicht automatisch, sondern NUR, wenn die Eltern den Älteren anzeigen und dieser nachweislich die "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" AUSGENUTZT hat. Dies greift nur recht selten und würde eine erhebliche Entwicklungsverzögerung bedingen (wenn also das Mädel nicht weiß, woher die Babies kommen und warum sich das, was "der Onkel da unten macht" so gut anfühlt).
2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Grundsätzlich gilt die Einschränkung, dass der Sex natürlich stets einvernehmlich sein muss. Bei der Kombination u18/ab18 darf kein Geld fließen. Ausnutzen einer Notsituation (z.B. im Nirgendwo gestrandet, kein Geld und Akku leer) darf ebensowenig ausgenutzt werden, wie ein Abhängigkeitsverhältnis.
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Blöde frage aber recherchiert ihr bevor ihr das schreibt zb § 182 Abs. 3 oder wisst ihr das aus dem Kopf raus?
So blöd finde ich die Frage gar nicht :)
Wenn Strafrecht Teil deines Studiums war, kennst du den Aufbau des Gesetzes. Das folgt nämlich immer einen bestimmten Muster. Es beginnt beispielsweise mit den Definitionen. Daher findet man §§ schneller, weil man genau weiß, in welchem Teil des Gesetzes man suchen muss.
Darüber heraus kennt man durchaus aber einige §§, die man häufiger braucht und gerade die Frage "ab wann darf man Sex haben" taucht hier häufig auf, weshalb man dann § 176 StGB (für unter 14 jährige) bzw. § 182 StGB (für 14-18 jährige) als einschlägig im Kopf hat.
Man auch mit fünf vom Dach springen, sollte es aber gleichviel nicht tun. Man "macht" so etwas, wenn man die Folgen überblicken kann und bereit ist sie zu verantworten.
Hier muss statt dem "und" ein "oder" rein. Dann wäre es richtig um auf § 182 Abs. 3 zu kommen.
Wenn kein Ausnutzen einer fehlenden Reife vorliegt, also wenn der jüngere die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzt, wäre auch der Geschlechtsverkehr zwischen 14 und 80 oder noch älter nicht verboten.
Unter 21 wäre auch ein solches Ausnutzen nicht strafbar.