Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.

Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.

Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.

Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...

Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.

Haus, Anspruch, haus verkaufen, Hauskauf, Hebebühne, Immobilienrecht
Hebebühne als (dauerhafter) Parkplatz?

Wegen Platzmangels möchte ich meine Autos in der Scheune gerne übereinander parken. Die Parklösung soll nicht nur kurzzeitig sondern, z.B. während des Winters, auch über mehrere Monate hinweg tauglich sein.  Hauptproblem ist die Breite der "Garage" (pi mal Daumen etwas weniger als 4,50m) und die beengte Einfahrt bzw. der Einfahrtswinkel (Einzeltor, im Weg stehende Stütze). Auch in der Länge sieht es nicht gut aus (gute 1,5 Autolängen, teilweise weniger wegen Stützkonstruktion). In der Höhe ist hingegen mehr als genug Platz. Eine Änderung der Stützkonstruktion (Stahlträger als Sturz), des Tors (Ausbau altes Tor, Erweiterung des Mauerlochs, Beschaffung und Einbau neues Tor) etc. wäre so aufwendig, daß eine (gebrauchte) Hebebühne mit Sicherheit günstiger kommt. Außerdem hätte die Bühne noch den Vorteil, daß ich sie vielleicht auch mal zum Schrauben nützen könnte. 

Da ich vom Thema Hebebühnen absolut gar keine Ahnung habe, bitte ich Euch um die Beantwortung meiner Fragen und den einen oder anderen guten Tip zur Auswahl der richtigen Bühne!

Ich habe gesehen, daß das längerfristige Parken wohl mit Vier-Säulen-Hebebühnen (immer?) möglich ist, da diese links und rechts diese "Schienen" haben, sodaß das Auto auf den Reifen stehend nach oben gefahren werden kann. Bei den Zwei-Säulen-Hebebühnen klappt das mit dem Parken ja vermutlich nicht, da das Auto dann ja an den Auflagepunkten hochgefahren werden muß (keine gute Lösung zum "Dauerparken"). Die Zwei-Säulen-Hebebühne wäre allerdings wegen des viel kleineren Platzbedarfs und der engen Einfahrt (kaum Platz zum Rangieren!) für mich vermutlich besser geeignet.

Frage 1) Gibt es diese "Schienen" zum Auffahren auch für Zwei-Säulen-Hebebühnen nachzukaufen oder muß das Auto auf so einer Bühne immer mit hängenden Rädern schweben?

Frage 2) Wie viel Platz braucht so eine Zwei- bzw. Vier-Säulen-Bühne im aufgebauten Zustand und wie viel Platz muß vor allem drum herum (insbes. davor) sein, damit man das Auto auch noch gut drauffahren kann? Ich habe ja hier mit der beengten Einfahrt das Problem, daß ich nicht ganz gerade auf die Bühne zufahren kann, sondern erst in der Garage drin gegenlenken und die Räder gerade stellen kann.

Frage 3) Muß hier bei der Auswahl einer geeigneten Bühne auf irgendetwas Besonderes geachtet werden? Ich habe da mal etwas von irgendwelchen Dingern gelesen, mit denen die Bühne wohl längerfristig in einer Position gehalten werden kann, sodaß die Bühnentechnik nicht dauerhaft belastet ist. Weiß aber leider nicht mehr, wie sich das genannt hat und welche Bühnen so etwas bieten.

Frage 4) Wie sieht es mit der Traglast aus? Wenn mein Auto knapp 2,5t wiegt, reicht dann eine Bühne für 2,5t max. oder sollte es doch lieber etwas mehr sein (gerade auch wegen der längeren "Lagerzeit" oben)?

Frage 5) Es gibt wohl verschiedene Techniken (Kette, Hydraulik etc.). Was sind die Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösungen, gerade auch mit Hinblick auf die mir wichtige Parklösung?

Vielen Dank!

Hebebühne, Parkplatz, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema Hebebühne