Hi Community,
ab September fange ich eine neue Tätigkeit an, in der ein Firmenwagen inkludiert ist.
Die Versteuerung ist mit 1% vom Bruttolistenpreis angegeben, soweit klar, aber einer der neuen Kollegen meinte, dass ich dennoch ein Fahrtenbuch führen sollte, damit ich, falls ich die privaten Kilometer nicht erreiche, steuerlich wieder etwas zurückbekommen kann.
Beispiel:
Ich habe 12k Km im Jahr die mit 1% versteuert werden, wenn ich aber nur 6k Km privat im Jahr fahre, kann ich die anderen 6k Km erstattet bekommen.
Soweit die Theorie, wo werde ich das in der Erklärung genau angeben?
Hat jemand einen gleichen bzw. ähnlichen Fall?
Auf Antworten freue ich mich.
LG