Gegenseitige Aufrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Hallo... ich hätte eine Frage zum Unterhaltsvorschuss... Ausgangslage: Ein Kind lebt bei mir, zwei weitere Kinder im Haushalt der Mutter. Ich war bis vor kurzem wegen Arbeitslosigkeit nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, meine Exfrau erhält Unterhaltsvorschuss.

Im Zuge der Aufnahme einer neuen Arbeit habe ich meinerseits Unterhaltsvorschuss für meinen bei mir lebenden Sohn beantragt, da die Mutter ihrerseits lediglich 80 Euro Unterhalt zahlt (vorher zeitweilig kein Antrag, da ab 12 Jahre die Zuständigkeit beim Jobcenter lag).

Dieser Antrag wurde allerdings vom Amt abgelehnt, meinem Widerspruch wurde auch nicht abgeholfen... mit der Begründung, dass ich selber keinen Unterhalt zahle und deshalb eine Aufrechnung der Unterhaltsansprüche statthaft sei. Sofern tatsächlich eine Aufrechnung der Ansprüche für jeweils ein Kind möglich ist, würde sich mir das noch irgendwo erschließen, auch wenn ja ggf ganz andere Altersstufen greifen und die Einkommensverhältnisse beider Elternteile ja nicht identisch sind.

Ausserdem war ich immer davon ausgegangen, dass jedes Kind als eigene Rechtspersönlichkeit mit entsprechend individuellem Anspruch betrachtet wird und deshalb eine einfache Aufrechnung nicht möglich ist.

Nun hat mir auf Nachfrage das für meine bei der Exfrau lebenden Kinder zuständige Jugendamt mitgeteilt, dass eine Aufrechnung der Ansprüche NICHT erfolgt, den von mir zu leistenden Unterhalt für die beiden Kinder festgesetzt und mir im übrigen empfohlen, mich noch einmal mit "meinem" Amt auseinanderzusetzen....

Aktuell sieht es jedenfalls so aus, dass ich für die zwei der Exfrau lebenden Kinder Unterhalt zahlen soll, umgekehrt aber keinen (bzw. wenig) Unterhalt in Form von UV erhalte.....

Familie, Recht, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Wirtschaft und Finanzen
Unterhaltsvorschuss: Darf dem Vater Umzug verboten werden?

Hallo

Mein Partner und ich haben schon lange im Internet gesucht, aber nichts gefunden. Daher hab ich mich entschlossen die Frage hier mal zu stellen.

Erstmal zur Situation.

Mein Freund und ich führen seit einem Jahr eine Fernbeziehung. Es sind zwar "nur" 120km, aber auf Dauer auch sehr anstrengend. Mit seiner Ex-Frau hat er 2 gemeinsame Kinder, die er jedes zweite Wochenende auch bei sich hat. Da er den Unterhalt nicht komplett leisten kann bekommt seine Ex-Frau Unterhaltsvorschuss. Da ich Berufsbegleitend eine Meisterausbildung mache und deshalb jeden Freitag und Samstag Schule habe, möchte mein Freund zu mir ziehen. Mit seiner Ex-Frau komme ich gut klar und auch zu den Kindern habe ich ein gutes Verhältnis. Die beiden haben sich damals im guten getrennt und kommen immer noch sehr gut miteinander klar. Ich suche aktuell ein Haus in das wir gemeinsam einziehen wollten. Wir haben auch eingeplant das die Kinder eigene Zimmer bekommen, um weiterhin jedes zweite Wochenende ihren Vater sehen zu können. Seine Ex-Frau kennt unsere Pläne und freute sich sogar für uns das wir den Schritt gehen wollen.

Jetzt hat mein Freund allerdings Post vom Jugendamt bekommen das er erst in eine andere Stadt umziehen darf, wenn die jüngste 18 Jahre alt ist. 8 Jahre lang noch eine Fernbeziehung zu führen können wir uns nicht vorstellen. Das ich zu ihm ziehe ist auch keine Option, da ich einen super Job im öffentlichen Dienst habe und auch schon eine Vorgesetzenstelle zugesichert bekommen habe, sobald ich meinen Meister bestanden habe. Er ist Elektromonteur und hätte keine Probleme bei mir einen neuen Job zu finden.

Darf das Jugendamt vorschreiben das er nicht umziehen darf? Oder ist der Umzug trotz Unterhaltsvorschuss möglich, wenn der Vorschuss am neuen zuständigen Jugenamt nochmal neu beantragt wird?

Danke im voraus für eure Antworten.

Unterhaltsvorschuss
ALG 2 und Unterhaltsvorschuss, bitte um Hilfe?

Also ich habe 2 Kinder (10 Jahre und 16 Monate). Ich beziehe Alg 2, für beide Kinder bekomme ich Kindergeld, für meinen 10 jährigen Sohn Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, für meine 16 Monate alte Tochter bekomme ich bis zum 2. Lebensjahr 150€ Elterngeld. Soweit ich das verstanden habe wird das angerechnet an den Mehrbedarf, den ich für sie bekommen sollte. Nach der Geburt meiner Tochter forderte das Jobcenter mich auf, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Im Jugendamt habe ich dann angegeben, dass der leibliche Vater (gebürtig aus Ghana) meiner Tochter noch in England ohne gültige Papiere ist und ich somit keinen festen Wohnsitz und andere Angaben angeben kann. Dies wurde schriftlich aufgenommen, damit ich es dem Jobcenter vorlegen kann. Daraufhin wurde nichts weiter unternommen. Mittlerweile ist der leibliche Vater meiner Tochter und auch noch immer mein Partner in Deutschland und hat auch einen Aufenthaltstitel. Er bezieht nun fürs Erste ebenfalls Alg 2 und ist mit seinem Integrationskurs angefangen. Mir wurde von mehreren Leuten gesagt, dass wenn das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss zahlt, dafür das Jobcenter einspringt. Ich bekomme allerdings gar nichts vom Jobcenter für meine Tochter, lediglich meinen monatlichen Unterhalt von 393€. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist bzw. welchen Anspruch ich/ meine Tochter hat. Zum Jugendamt wg. Unterhaltsvorschuss bin ich nun noch nicht wieder gegangen, da ich ja noch mit dem leiblichen Vater zusammen bin, wir allerdings getrennt leben, sprich jeder hat seine eigene Wohnung. Bei meinem ersten Sohn wurde mir damals vor 9 Jahren der Unterhaltsvorschuss verweigert, weil der Vater und ich das Kind gemeinsam betreut hätten, obwohl mein Sohn ausschließlich bei mir gelebt hat und der Vater auch immer nur zu Besuch kam. Bitte um Info

Familie, Recht, Jobcenter, Kinder und Erziehung, Unterhaltsvorschuss