Unterhaltsvorschuss zurückziehen?

3 Antworten

Du schreibst der Unterhaltsvorschusskasse, dass du derzeit auf den Unterhaltsvorschuss verzichtest, da ihr es unter euch klären konntet.

Und du bist dir sicher, dass das der richtige Weg für dich ist? Denn du darfst eines nicht vergessen: der Unterhaltsvorschuss kommt pünktlich. Ob sein Unterhalt auch immer pünktlich kommt oder er ihn irgendwann doch mal einfach einstellt ist natürlich so eine Sache...

Aber dann kannst du immer noch einen neuen Antrag stellen. Oder du richtest eine Beistandschaft ein und lässt ihn einen Unterhaltstitel unterschreiben, worauf das Kind auch einen Anspruch hat.

Es bringt nichts, wenn der Kindsvater der Unterhaltsvorschusskasse schreibt, denn er als Unterhaltsschuldner kann ja viel behaupten wenn der Tag lang ist. Du als Antragstellerin musst es also formulieren. Schriftlich. Erstmal per Mail und dann möge man dir mitteilen ob dies ausreicht als Willenserklärung oder sie es nochmals in Briefform haben müssen mit deiner eigenhändigen Unterschrift.

So eine Unterhaltsvereinbarung könnt ihr auch gemeinsam kostengünstig beim Notar machen oder (teurer) beim Anwalt.

Der Vater des Kindes schreibt dem Jugendamt, dass er jetzt Unterhalt zahlen will; und Ihr das untereinander klärt. Er wird dann aber wohl den bisher gezahlten Zuschuss an das Jugendamt zurückzahlen müssen. In Raten oder so.

Nathaliesamira 
Fragesteller
 03.08.2022, 22:21

Guten Abend Blindi56,

Danke erstmal für deine Antwort.

der Antrag ist ganz frisch und ich habe noch keinen Zuschuss vom Jugendamt gezahlt bekommen.

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Blindi56  03.08.2022, 22:26
@Nathaliesamira

Ja super, dann könnt ihr das dem JA einfach so mitteilen. Beide die mail unterschreiben. Das sollte reichen.

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Dann schreib dem Jugendamt unter Angabe deiner Daten eine schriftliche formlose Verzichtserklärung und schreibe das ihr euch auf die Zahlung von zustehenden Unterhalt geeinigt habt, damit sollte das dann im Normalfall auch erledigt sein.

Denn keiner muss Unterhaltsvorschuss beantragen, es sei denn der Unterhaltspflichtige zahlt keinen Unterhalt und es müssen andere Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV beim Jobcenter beantragt werden.

Weil der Unterhaltsvorschuss dann ein vorrangig zu beantragender Anspruch wäre, so wie Kindergeld auch.