Unterhalt vom Vater?

6 Antworten

Dein Vater ist wie deine Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig, so lange du als Kind gilts.

Über 18 Jahre zählt man gem. § 32 EStG als Kind, wenn man sich in Ausbildung befindet (Schule und Studium zählt hier dazu), arbeitssuchend gemeldet ist, ein FSJ etc. macht, oder sich in einer Übergangszeit von 3 Monaten befindet.

Inwieweit Unterhalt maximal rückwirkend geltend gemacht werden darf, kann ich nicht sagen. Mindestens sollte es aber 3 Jahre lang möglich sein, denn das ist die Verjährungsfrist für Forderungen allgemein. Du könntest also jetzt noch Unterhalt seit mindestens dem 01.01.2020 fordern.

Ob es für Unterhalt eine längere Verjährungsfrist gibt, kann dir in Zweifel ein Anwalt sagen.

Unabhängig von dem was vorher war oder ob du Kontakt hattest oder nicht,

sind deine beiden Eltern verpflichtet dir gegenüber Unterhalt zu leisten, bis du zumindest eine erste Ausbildung oder Studium abgeschlossen hast. Allerdings musst du auch selbst aktiv darauf hinarbeiten deinen Unterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn du nichts tust keine Ausbildung, keine Schule, kein Studium oder ähnliches machst, dann gibt es i.d.R. auch keinen Unterhaltsanspruch.

Natürlich hat dein Vater auf sein Einkommen einen Selbstbehalt um sein eigenes Leben bestreiten zu können in dem Fall musst du dann ggf. wenn die Mutter auch nicht leisten kann andere Unterhalsquellen nutzen.

Da wäre z.B. Bafög

piinkemieze 
Fragesteller
 31.03.2023, 20:30

Wie ist das denn wenn meine Mutter nur Teilzeit arbeitet, und mein Bater Frührentner ist? Habe ich dann auch keine chance auf ersatz? Klar kann kch bafög etc beantrage aber es kann doch nicht sein dass man da nirgendwo sonst Unterstützung kriegt wenn die eltern nicht zahlen können, dann würde mir ja immer noch total viel Geld fehlen was ich eigentlich kriegen würde?

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bcords  01.04.2023, 00:13
@piinkemieze

Aus Erfahrung kann ich dir schreiben, das Bafög ggf. Vorrangig zu beantragen und zu nutzen ist, bevor du anderweitige Unterstützung wie Bürgergeld bekommst. Evtl kann man aber noch Kindergeld (Falls man nicht bei den Eltern wohnt als Direktzahlung) und evtl Wohngeld beantragen. Aber da solltest du dich Mal von Fachleuten beraten lassen, oft bieten die Sozialverbände wie die AWO Beratungen an.

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Guardianangel1  07.05.2023, 19:23
@piinkemieze
aber es kann doch nicht sein dass man da nirgendwo sonst Unterstützung kriegt

Hast Du nicht schon genug Unterhalt bekommen vom Staat? Weil Dein Vater nicht bezahlt.

Warum hast du keinen Minijob und beantragst Bafög, wie andere auch? Mehr gibts nicht. .

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Du bist in Ausbildung?

Ab 18 wären beide Elternteile dann zum Barunterhalt verpflichtet. Deine Mutter kann es dir allerdings in Form von Kost und Logis anbieten, wenn du dort wohnst.

Kümmern musst du dich um deine Ansprüche selbst. Dabei kann dir das Jugendamt helfen. Die beraten bis zum 21.ten Lebensjahr.

Sollte deine Mutter dich rauswerfen und du bist in Ausbildung, dann wäre sie natürlich verpflichtet, solange Bedarf besteht, dir Barunterhalt zu zahlen. Sollte das im Raum stehen, dann solltest du dich ans Jobcenter wenden, die unter engen Voraussetzungen auch eine Kostenübernahme der Miete vornehmen können. Vorausgesetzt natürlich, du hast nicht genug eigenes Einkommen wie z.B. durch deine Ausbildungsvergütung.

Meine mitter war früher vor gericht aber er hat trotzdem nie gezahlt weil er kein Geld verdient hat.

Und auf was sollten sich dann deine Forderungen für die Vergangenheit stützen? Gab es einen Titel? Wurde festgestellt, dass dein Vater nicht leistungsfähig ist? Warum hat deine Mutter sich nicht weiter drum gekümmert?

Ob dein Vater zahlen kann und muss hängt auch hier nun vom Einzelfall ab. Unterhalt einfordern für die Vergangenheit: prüfen lassen.

Unterhalt für die Zukunft: kommt eben drauf an ob Bedarf besteht und du in Ausbildung bist. Studierst du, dann wäre vorrangig BAföG zu beantragen.

piinkemieze 
Fragesteller
 31.03.2023, 20:26

Vielen Dank! Mein Vater ist wohl wegen einem Schlaganfall frührentner, und meinte mutter arbeitet in einer bäckerei und ich meine sogar teilzeit. Und ich mache noch mein abitur. Wie sieht das ganze dann aus?

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Kessie1  31.03.2023, 20:35
@piinkemieze
Mein Vater ist wohl wegen einem Schlaganfall frührentner

Damit dürfte er raus sein. Je nachdem wie hoch die Rente ist und ob ihm ggf. zuzumuten ist noch einen Minijob zu machen.

Deine Mutter hingegen: kann Vollzeit arbeiten. Du bist ein sogenanntes privilegiertes volljähriges Kind als Schüler, noch Zuhause wohnend, unter 21 und ledig.

Nur da sie dir ja Zuhause eh Kost und Logis bietet: auch da fließt kein Geld.

Du kannst natürlich vorsorglich wegen eines möglichen Rauswurfes dich schon mal ans Jobcenter wenden und nachfragen, wie es im Fall der Fälle aussehen würde. Genehmigen sie dir den Auszug bzw. würden die Kosten übernehmen, dann versucht das Amt das Geld bei den Eltern einzutreiben.

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piinkemieze 
Fragesteller
 31.03.2023, 20:38
@Kessie1

Meine Mutter hat mich heute quasi rausgeschmissen... Auch schon lange kauft sie nkchtmal für mich mit ein. Was kann ich dann jetzt schnell tun? Und würde ich dann Unterhalt von ihr bekommen trotz ihres geringen gehalts?
und gibt es irgendeinen ersatz für den teil den meine eltern mir nicht zahlen können? Das wäre ja sonst eine menge geld das mir eigentlich zusteht, ich aber dann einfach gar njcht bekommen kann.

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Kessie1  31.03.2023, 20:40
@piinkemieze

Wenn Jemand nicht zahlen kann, dann kann er nicht zahlen.

Hast du eine Bleibemöglichkeit für den Übergang? Dann die nächste Woche ab zum Jobcenter! Du benötigst eben diese Kostenübernahme für die eigene Wohnung.

Sobald du eine eigene Meldeadresse hast, kannst du versuchen das Kindergeld auf dich abzweigen zu lassen.

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piinkemieze 
Fragesteller
 31.03.2023, 20:59
@Kessie1

Aber das wäre dann ja total viel geld was mir zusteht, was ich nicht bekomme. Gobt es da keinen Ersatz für wenn die eltern nichts zahlen können? Und wie lange dauert das das ganze zu beantragen? Habe einen freund aber bei ihm kann ich auch njcht ewig verweilen.

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Kessie1  31.03.2023, 21:00
@piinkemieze

In der Theorie würden dir 930 Euro inkl. Kindergeld zustehen. In der Praxis: was ich sagte: geh zum Jobcenter und schildere dort deinen Fall.

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piinkemieze 
Fragesteller
 31.03.2023, 21:17
@Kessie1

Dankeschön! Und wie sieht das aus wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehen würde? Würde ich dann immer noch Unterstützung bekommen vom zb Jobcenter?

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Kessie1  31.03.2023, 21:20
@piinkemieze

BEVOR du dir eine eigene Wohnung suchst, musst das Jobcenter die Kostenübernahme bestätigen.

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Rückwirkend kannst Du keinen Unterhalt mehr einfordern, ab dem 18 Lebensjahres musst Du das dann bei beiden Elternteilen selber machen.

Erst ab dieser nachweisbaren Aufforderung könnte es dann Unterhalt geben, wenn die Eltern leistungsfähig sind und Du die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch erfüllen würdest.

Also z.B.in schulischer Ausbildung oder Studium sein bzw.eine Erstausbildung machen, da käme es aber auch auf deine eigene Nettovergütung an und in schulischer Ausbildung oder Studium müsste vorrangig ein evtl. Anspruch auf Bafög - geprüft werden und ggf auch auf BAB - von der Agentur für Arbeit.

Aber dafür darf das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern leben.

Geh mit deiner mutter oder alleine zu einem familienanwalt. Lass dich dort beraten ob du nen titel bekommen kannst und welche Möglichkeiten du hast,den Unterhalt bei deinem Vater einzuklagen. Wenn er kohle hat muss er zahlen was dir zusteht. Hab das hier nur ganz kurz beschrieben.