Unterhalts kind?

3 Antworten

Ab Volljährigkeit muss sich das Kind selbst um seine Ansprüche kümmern. Denn ab dann ist auch die Mutter zum Barunterhalt verpflichtet.

Und nein: solltest du noch Unterhalt zahlen müssen, dann geht es ab 18 punktgenau an das volljährige Kind!

Würde das Kind also am 20.3. volljährig, dann wäre an die Mutter bis zum 19.3.zuzahlen und ab 20.3. nur noch an das Kind.

Aber es muss ja erstmal ausgerechnet werden wer was zahlen kann und muss. Dafür kann sich das volljährige Kind an das Jugendamt wenden.

Da nun auch das Kindergeld voll angerechnet wird, kannst du ohnehin schon mal davon ausgehen weniger zahlen zu müssen als bislang.

Du hast Anspruch darauf die Einkommensunterlagen der Mutter einzusehen und umgekehrt genauso.

Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, dann muss der ggf. abgeändert werden nach der Neuberechnung. Daher ist es noch wichtiger sich zeitnah zu kümmern. Gibt es keinen Titel, dann könntest du den Unterhalt ab Volljährigkeit auch erstmal einstellen. Das Kind muss euch die Haftungsanteile, also wer was zahlen muss, benennen und nicht umgekehrt.

Schonmal überlegt, dass der Kindesunterhalt für das Kind ist und nicht für die Mutter?

Und nein. Solange das Kind keine Ausbildung abgeschlossen hat, bist du weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Kessie1  01.03.2024, 15:30

Das ist so pauschal nicht korrekt! Denn ab Volljährigkeit sind Beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

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Eltern sind dem Kind so lange Unterhalt pflichtig, bis es seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.