Unterhalt für Studierende?

4 Antworten

Wird danach 14 Monate zwischen Urlaub und Animationsjob in Hotels die freie Zeit geniessen und dann im Oktober 24 ein Studium beginnen.

In der Zeit zwischen Abi und Studium liegt keine angemessene Zeit. Sie muss ihren Unterhalt demzufolge alleine bestreiten und kann dann genießen wo sie möchte.

Der Unterhalt während des Studiums: kommt darauf an, was die BAföG Berechnung ergibt. Denn vorrangig hat sie BAföG zu beantragen. Das Kindergeld wird ab 18 voll angerechnet.

Nur mal kurz eure Gehälter überschlagen und das bereinigte Netto errechnet:

Die Ex ist nicht leistungsfähig, du mit max. 330 Euro Unterhaltanspruch, da nur dein Einkommen zählt. Plus 250 Euro Kindergeld. BAföG davon dann abziehen...

Das neue Kind findet Berücksichtigung. Deine Frau nicht, da genug eigenes Einkommen. Der Selbstbehalt liegt bei 1400 Euro bereinigtem Netto.

Kommt am Ende darauf an wie ein Richter genau rechnen würde. Da gibt es(leider) Möglichkeiten von A bis Z. Haushaltsersparnis Abzug 10 % vom Selbstbehalt, doch eine Anrechnung der neuen Ehepartner (vor allem bei ihr).

Normalerweise (aber was ist schon normal im Unterhaltsrecht?) wäre die Rechnung einfach. Aber der Einzelfall entscheidet und natürlich, ob die Tochter bereit wäre gegen dich zu klagen oder die Mutter oder gegen euch Beide...

Und ab 18 (punktgenau zu ihrem Geburtstag) geht der Unterhalt nur noch an die Tochter direkt! Solange sie noch zur Schule geht, ist sie ein privilegiertes volljähriges Kind und damit seid ihr Beide gesteigert erwerbsobliegend. Hier findet dann auch eher die Anrechnung vom Einkommen des Ehemannes der Ex eine Rolle. Was am Ende aber auch nur dazu führen dürfte, dass der Bedarf der Tochter steigt. Aber du hast eben Kind 2 (minderjährig?) welches dem volljährigen privilegiertem Kind gleichgestellt ist. Die Tochter soll zum Jugendamt gehen und die können rechnen - nicht immer richtig, aber da sollte bei dir dann nochmal ein Profi rüber schauen.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, findest du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

  1. Vor dem Studium brauchst du nicht zahlen, wenn da so eine lange Zeit dazwischen liegt.
  2. Das kann ich so nicht sagen,
  3. Teilweise. Deiner Ex kann zugemutet werden, dass sie auch arbeiten geht. und zum Unterhalt beiträgt.

Wer ab 18 nicht in Schul- oder Berufsausbildung ist, hat keinen Anspruch auf Unterhalt.

Zur Berechnung von Unterhalt/BAFöG zählen nur die Eltern. Die neuen Partner sind aussen vor, da sie keine Verpflichtung ggüber dem Kind haben.

Jobs ist keine Ausbildung, daher IMHO nein außer den zulässigen übergangsmonaten.

@Studium kommt darauf an wo sie studiert, wenn sie es vom Wohnort aus machen kann, dann musst du ihr keine Wohnung finanzieren, und es bleiernem Wesentlichen beim Naturalunterhalt. Ansonsten Baföghöchstsatz davon ihr beide jeweils die hälfte

Partner imho nein, nur da deine ex neunverheiratet ist musst du keinen ehegattenunterhalt zahlen, ansonsten ist sein Gehalt egal