Rückübertragungsvertrag?
Hallo und schönen Abend. Stelle diese Frage für einen Freund da er noch ich mich damit auskennen.
Mein Freund ist zwar arbeitslos geworden aber zahlt seinen Unterhalt für seine Tochter die im Oktober 18 Jahre wird.
Nun hat er ein Schreiben vom Amt erhalten den er unterschreiben soll.
Es handelt sich um einen Rückübertragungsvertrag zwischen Freistaat Bayern und seiner minderj. Tochter.
Was bedeutet das für Ihn, soll / muss er unterschreiben und wieso kommt so ein Schreiben überhaupt.
Vielen Dank für Ihre Antworten
2 Antworten
Ich kenne das Wort nur in Zusammenhang mit der Rücknahme einer erfolgten Schenkung oder ähnlichem. Oder bei Grundstücken. Passt hier so gar nicht. Mehr Info...?
Bekommt die Mutter für das Kind zukünftig Hartz4?
Da könnte nämlich der Zusammenhang sein. Dann würde es nichts anderes bedeuten, als das das Jobcenter demnächst Leistungen erbringt und deinen Freund auffordert Kindesunterhalt zu zahlen.
Das darf das Jugendamt jetzt nicht mehr, weil dein Kind ALG II bekommt bzw. Sozialgeld. Grund: Sobald dein Kind ALG II bzw. Sozialgeld bekommt, gehen dessen sämtliche Ansprüche an das Jobcenter über - auch seine Ansprüche auf Unterhalt. Das steht in Absatz 1 § 33 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
Das Jobcenter kann jetzt von sich aus klagen gegen den Kindsvater und bei Erfolg dem Kindsvater den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken. Das wäre aber manchmal Quatsch, besonders dann, wenn das Jugendamt schon die halbe Arbeit gemacht hat, im Zuge der Beistandschaft - dann wäre das ja doppelte Arbeit!
Und genau dafür gibt es Absatz 4 § 33 SGB II: Du kannst dich, wenn du magst, mit dem Jobcenter darauf einigen, dass das Jobcenter dir den Anspruch gegen den Kindsvater rücküberträgt!
https://www.finanzfrage.net/g/frage/rueckuebertragung-und-abtretung
Ruft am Besten deswegen nochmals beim Jugendamt an. Er soll es sich genau erklären lassen was es damit auf sich hat.
Und er soll daran denken, dass ab 18 auch die Mutter unterhaltsverpflichtet ist! Gibt es keinen Unterhaltstitel, dann kann er punktgenau ab ihrem 18,.ten Lebensjahr den Unterhalt einstellen (also in dem Monat nur anteilig zahlen!). Dann muss nämlich neu gerechnet werden.