Kriege ich den unterhalt wieder?

5 Antworten

Wurde das Jobcenter zeitnah über das Ausbleiben des Unterhalts informiert?

Falls die Bearbeitung zu lange dauert, solltest Du Dir rechtliche Unterstützung vor Ort holen.

Es gibt diverse Beratungsstellen für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen oder man geht zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Bezgl. des ausgebliebenen Unterhalts sollte es zu einer ALG 2 - Korrekturrechnung kommen.

Ja das Geld bekommst du wider nur dauert das alles noch länger als sonst!

Rufe an und frage ab wann du dein Geld wider bekommst den du bist darauf angewiesen ! Wen sie dich abwimmeln nimmst du dir einen anwalt der kann dir das Geld schneller verschaffen!

Liebe2006 
Fragesteller
 14.11.2020, 21:57

Vielen dank für deine Antwort. Ich werde Montag aufjedenfall beim Jugendamt und jobcenter anrufen und nachfragen 😊

Agamemnon712  15.11.2020, 07:40
@Liebe2006

Die Anruferei kannst Du Dir sparen, da sie nicht rechtssicher ist.

Den Unterhaltsvorschuss hast du im September beantragt? Dann bekommst du auch ab September Geld wenn es bewilligt wurde. Allerdings fehlen dir zum Mindestunterhalt ja dann immer noch 102 Euro.

Hat der Kindsvater keinen Job oder warum zahlt er nicht?

Vielleicht solltest du auch überlegen einen Anwalt einzuschalten. Denn wen es dort doch was zu holen gibt, dann würde ja ggf. Mindestunterhalt rausspringen und du hättest einen pfändbaren Titel vom Gericht.

isomatte  15.11.2020, 06:17

Es fehlt dann nichts !

Denn beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld und nicht nur das hälftige angerechnet, mit dem zustehenden Unterhaltsvorschuss + volles Kindergeld kommt man dann auf den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.

Wenn ein Antrag auf UVG - gestellt und bewilligt wurde, dann sollte das Jugendamt dann schon die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils prüfen.

Kessie1  15.11.2020, 11:58
@isomatte

Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Mindestunterhalt beträgt z.B. 369 Euro wenn das Kind zwischen 0 und 5 ist. Davon zahlt der Kindsvater 267 Euro, da er das halbe Kindergeld in Anrechnung bringen kann. Plus 204 Euro Kindergeld, was die Mutter direkt bekommt. Also hat sie 471 Euro.

Bekommt sie Unterhaltsvorschuss, dann erhält sie nur 165 Euro und hat das Kindergeld. Also gesamt 369 Euro. So entsteht eine Differenz von 102 Euro.

Die Kindsmutter kommt dann zwar wieder auf 369 Euro laut Düsseldorfer Tabelle, hätte aber so gesehen 102 Euro weniger, als wenn sie vom Kindsvater den Mindestunterhalt bekommen würde.

Die Leistungsfähigkeit wird sicherlich geprüft, aber mitunter eben nicht bis zum Ende verfolgt. So bleibt es für die Mutter bei 369 Euro. Mitunter lohnt es sich einfach den Kindsvater doch vor Gericht zu bringen. Denn je nach Richter würde entschieden, dass der Kindsvater durch Anrechnung eines fiktiven Gehaltes doch in der Lage wäre nicht nur die 165 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zu erbringen, sondern die ganzen 267 Euro.

Aber du hast natürlich recht. Zum Mindestunterhalt fehlt nichts. Aber an der Gesamtrechnung inkl. Kindergeld eben doch.

isomatte  16.11.2020, 07:13
@Kessie1

Das was dann deiner Ansicht nach fehlen würde, bekommt die Mutter in Form von Sozialgeld ( Kinder unter 15 Jahren ) vom Jobcenter gezahlt.

Es macht also keinen Unterschied, ob der Kindsvater den vollen Mindestunterhalt zahlt, oder sie nur Kindergeld + Unterhaltsvorschuss bekommt, die 102 € mehr würden ja eh mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet und ggf. übersteigendes anrechenbares Einkommen dem Kindergeld vom Kind zugerechnet und dann entsprechend der Vorschriften als Einkommen der Mutter mindernd auf deren Bedarf angerechnet.

Kessie1  16.11.2020, 09:53
@isomatte

Da hast du natürlich absolut recht! Sie lebt ja vom Jobcenter... Dann fehlt natürlich am Ende nichts. Danke nochmals für den Hinweis!

isomatte  16.11.2020, 10:41
@Kessie1

Bitteschön

Den Unterhalt für die fehlenden Monate wird dir die Unterhaltsvorschusskasse oder das Jobcenter auszahlen.

Hast du einen Unterhaltstitel für das Kind? Ansonsten könntest du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Die berechnen dann, was der Kindesvater zahlen müsste und können auch einen Unterhaltstitel bewirken.

Derzeit nutzt dir das zwar nichts, weil 1. der Kindesvater nicht zahlt und dir 2. alle Einkünfte angerechnet werden.

Solltest du aber mal wieder arbeiten, dann wäre der Betrag an Kindesunterhalt von Vorteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn dir das Jobcenter einen fiktiven Unterhalt auf euren Bedarf bzw. auf den deines Kindes angerechnet hat, obwohl du ihn gar nicht mehr bekommen hast, dann steht dir die Nachzahlung für diesen Zeitraum natürlich zu.

Würde diese angerechnet, dann würdest du ja doppelt bestraft, weil du für besagten Zeitraum ja schon weniger an Leistungen für dein Kind erhalten hast.