Unterhalt für Kind wenn es selbst ein Kind bekommt?

2 Antworten

In der Theorie ist natürlich der Kindsvater für den Unterhalt von Mutter und Kind verantwortlich. In der Praxis dürfte es in diesem Fall dann aber schwierig sein den Unterhaltsanspruch durchzusetzen, da der junge Mann nicht leistungsfähig ist.

Fällt aller­dings der Vater des Kindes als Zahlender aus, kann die Mutter einen Anspruch gegenüber ihren eigenen Eltern haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie einen eigenen Unter­halts­an­spruch ihnen gegenüber hat. Auch wenn sie volljährig wird, kann dieser Anspruch weiter bestehen. Dies hat das Oberlan­des­ge­richt Köln entschieden (AZ: 25 UF 241/12).

Aber es besteht auch grundsätzlich in Anspruch gegenüber allen Großeltern. Also auch den Eltern des jungen Mannes. Denn die junge Mutter kann nicht darauf verwiesen werden mit ihren jungen Jahren neben der Betreuung auch den Barunterhalt zu leisten wenn der Kindsvater nicht leistungsfähig ist.

https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article214188167/Muss-ich-fuer-die-Enkel-Unterhalt-zahlen.html

Für den Vater der Tochter ändert sich hingegen nichts an der Unterhaltspflicht für seine Tochter. Inwieweit er dann auch noch zum Unterhalt für den Enkel ran gezogen werden kann, sei mal dahin gestellt.

Alle Beteiligten sollten sich einmal zusammen setzen und auch einen Termin mit dem Jugendamt ausmachen um mögliche finanzielle Leistungen wie Unterhaltsvorschuss prüfen lassen.

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt

Das Kind wird eh unter die gesetzliche Vormundschaft des Jugendamtes gestellt. Und die Vaterschaft muss ja auch festgestellt werden, falls der junge Mann dies nicht freiwillig macht.

Und ist sie erst 13, dann stellt sich ggf. ja auch die Frage inwieweit er sich strafbar gemacht hat mit ihr Sex gehabt zu haben.

Interessant wäre auch dies vielleicht:
Seit Beginn des Jahres 2009 haben auch die Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit beziehungsweise Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann bei ihrem Arbeitgeber eine "Großelternzeit" beantragen.

https://www.eltern.de/schulkind/jugendliche/recht-und-rat-fuer-teeniemuetter.html

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der jeweilige Vater ist dem dazugehörigen Kind zu Unterhalt verpflichtet.