Wer muss Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

4 Antworten

ER ist das bedürftige Kind? Oder er hat ein bedürftiges Kind?

Wenn er Unterhalt hätte zahlen müssen und hätte zahlen können, dann muss er das Geld welches die Kindsmutter bekommen hat zurück zahlen.

Wenn er aber für sich den Unterhaltsvorschuss bekommen hat (bzw. seine Mutter), dann muss er den ja nicht zurück zahlen, sondern höchstens seine Mutter, wenn diese den Unterhaltsvorschuss rechtswidrig bekommen hat.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlungspflicht-Unterhaltsvorschuss-bei-falschen-Angaben--f260656.html

Dein Freund hat also Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen, um seinen Unterhalt zu sichern. Da es sein Unterhalt ist (ab 18) ist er auch für die ordnungsgemäße Zahlung und evtl. Überzahlung verantwortlich.

Eine Volljährigkeit hat nicht nur Vorteile.

petrapetra64  19.09.2019, 14:16

seit wann gibt es UV, wenn man 18 und älter ist?

0

einkommen mindert den unterhaltsanspruch. unterhalt ist einkommen des kindes. wenn er also zuviel bekommen hat, muss er zurückzahlen.

Das hört sich sehr sonderbar an, wenn seine Mutter UV für ihn bezogen hat, bis er 18 wurde und es hätte ihr nicht zugestanden, dann hat sie ja wohl falsche Angaben gemacht oder etwas nicht angegeben. Dafür kann das Kind ja nichts und ist dafür auch nicht verantwortlich. Und das Geld ist ja eh aufgebraucht.

Wenn die Mutter nicht arbeitet und sie da nichts holen können, dann ist das wohl Pech. Aber mag sein, dass das Amt es halt versucht, beim Sohn zu bekommen. Die versuchen auch, es vom Vater zu bekommen, auch wenn dieser nicht leistungsfähig war. Wenn jemand zahlt, dann ist es ja gut. Einen Versuch ist es wert, denken die.

Wenn er wenig Einkommen hat, sollte er sich bei Gericht einen Beratungsschein holen und zum Anwalt gehen. Ansonsten sollte er einfach mal einen Brief an die zurück schreiben, dass er das Geld ja nicht erhalten hat und zu der Zeit noch minderjährig war. Und dass er daher nicht bereit ist, das Geld zurück zu zahlen. Oft erledigt sich so was dadurch bereits.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung