was kostet die Reparatur bzw Austausch eines Unterbau-Spülkasten?

ich bin Mit-Eigentümerin einer Wohnung (und wohne auch selbst darin), und es gibt keinen Vermieter, also ist mir bewusst, alles müssen wir selbst zahlen. (die Wohnung ist Teil einer Gebäudes mit 20 weiteren Wohnungen).

Wir haben letzte Woche bemerkt, dass in der Toilette im Bad immerzu ein kleiner wasserstrahl runterfließt, deswegen haben wir den Hausmeister kurz angerufen, und gefragt, ob er sich das angucken kann.

er kam, öffnete den Unterbau-Spülkasten und meinte , dass das Schwimmerventil oder so , defekt sei, und ausgetauscht werden müsse.

er wusste auch gleich von einem Klempner/Installateur/Handwerker, der am Samstag sowieso bei uns im Gebäude sei, für die Heizung in einer anderem Wohnung, der könnte dann diesen Austausch gleich für uns zwischendurch mit vornehmen.

Gefragt nach den Kosten, sagte er Material 80 EUR + Arbeitszeit vom Klempner.

Nun haben wir wirklich absolut keine Ahnung von diesen Dingen, und , und ich hab schon versucht zu googlen, was denn so ein Handwerker /Klempner kostet. bzw so ein Schwimmerventil Austausch kostest, aber bin nicht wirklich erfolgreich gewesen, vllt waren meine Suchwörter auch falsch. und es gibt leider keine Handwerker Kalkulationsseite, oder?

Ich weiß, wenn ich ganz alleine einen Handwerker herbestellen müssten, dann würde das auch nicht billig sein, weil Anfahrt etc.

aber kennt sich einer mit solchen Kosten aus, und kann sagen, ob das sich noch im Rahmen bewegt, oder absolut überzogen ist? (ich hab nichts dagegen, dass der Hausmeister auch die Hand aufhält, und vermutlich immer einen Obulus von den Handwerkern bekommt, die er mit kleineren und grösseren Aufträgen "versorgt", aber wenn das quasi doppelt oder mehrfach teurer ist, als ein "Markpreis", dann würde ich doch eher auf myhammer.de oder so suchen..)

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Kostet es wirklich 2.000 Euro die Toilette zu reparieren?

Ich wohne mit meinem Partner bei den Schweigereltern mit im Haus wobei wir aber im Obergeschoss unsere eigene Wohnung haben. Seit 3 Wochen ist nun unsere Toilette kaputt und ich nerve schon ständig dass endlich mal ein Handwerker vorbei kommt um diese zu reparieren. Es läuft ständig Wasser aus der Toilette sobald die Spülung betätigt wird. Es ist klares Wasser was wohl aus dem Spülkasten in die Toilette läuft und dann an der Toilette hinunter läuft, kann aber nicht genau die Ursache finden. Die Spülung hatte auch schon die ganze Zeit gehakt, ständig lief Wasser nach und nur wenn man kräftig drauf gehauen hat, hat es aufgehört. Das ist kein Spülkasten sondern die Spülung ist in der Wand integriert. Es muss irgendwie damit zusammen hängen, denn wenn nicht gespült wird, bleibt der Boden trocken und es läuft nirgendwo was aus. Einmal war jemand vom Sanitärdienst da, der wusste aber nicht was kaputt ist und ist recht schnell wieder abgedampft. Wir haben diesen noch mals kontaktiert, aber er ist einfach nicht gekommen. Nun sträuben sich meine Schwiegereltern dagegen, dass ein anderer Handwerker kommt, da sie nun behaupten dass die Reparatur bestimmt 2.000 Euro kosten wird, da bestimmt die ganze Wand aufgerissen werden muss. Das kann ich mir nun beim besten willen nicht vorstellen. Ich vermute, dass da irgendwie was Undicht ist. Übertreiben da nicht meine Schwiegereltern? Selbst wenn man eine neue Toilette kaufen müsste, kostet diese doch niemals 2.000 Euro. Was kann ich nun am besten machen? Ich bin langsam echt verzweifelt, denn ich brauche ja schliesslich meine eigene Toilette. Kann die Reperatur wirklich so teuer werden? Kann man denn den Sanitärdienst denn nicht erst einmal um einen Kostenvoranschlag bitten? Danke für Eure Antworten.

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Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

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Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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