Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Unfallversicherung
Haare vom Friseur verfärbt und Strähnenweise abgebrochen. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Ich habe da auch mal eine Frage. Ich war in dieser Woche beim Friseur, weil ich meine Haarfarbe verändern wollte. Ich gehe immer zur gleichen Friseurin, d.h. Sie kennt meine Haarstruktur und weiß wie oft ich schon getönt oder gefärbt habe. Meine Haare sind sehr lang, ursprünglich mittelblond. Einige Jahre lang habe ich sie stark aufgehellt getragen. Im letzten Herbst hatte ich plötzlich genug von blond und fand rotbraun wäre mal eine gute Farbe für mich. Leider war es so, dass das rot sich nicht in meinem Haaren hielt und so habe ich in den letztem Monaten dreimal nachtönen lassen. Jedes mal mit dem Ergebnis, dass ich nach wenigen Wäschen leuchtend rot Ansätze hatte, die auch so blieben und die Längen einfach nur braun waren. Mittlerweile war die Sache einfach zu bunt und ich habe mich von meiner Friseuren beraten lassen wie ich das rot wieder los werden könnte. Am liebsten hätte ich meinen Naturton mittelblond wieder gehabt. Die Friseurin hat mir abgeraten weil das erneute Aufhellen zu schädlich für die Haare wäre, aber sie riet mir zu Strähnchen. So wäre das „bunte“ gemildert und man könnte nach und nach das dunkle und rote auswachsen lassen. Das Ergebnis war leider, dass die Strähnchen am Ansatz Orange und an den Spitzen gelb waren. Und so hat die noch eine Tönung ins Haar gegeben, damit die Strähnchen eine einheitliche Fatbe erhalten. Das haben meine Haare nun übel genommen. Beim Stylen brachen meine Haare in großen Mengen hab. Es war ein Alptraum. Ganze Strähnen hatte ich einfach in der Hand. Ich war völlig in Panik, habe bezahlt (90 Euro!) und bin gegangen. Die Friseurin sagte noch zu mir: „Pflegen,pflegen pflegen, dann fangen die sich schon wieder!“ Zu Hause habe ich dann Gekurt, gespült und gepflegt, aber es beruhigte sich nicht. Ich bin dann zu einer anderen Friseurin gegangen um noch etwas zu retten. Leider war aber nichts mehr zu retten. Sie waren verfärbt, teilweise grün und aufgequollen, sind reihenweise abgebrochen. Sie mussten abgeschnitten werden. Von einer Länge von über 40 cm auf nun 7cm... das ist gar nicht so leicht zu verkraften. Heute war ich nun in dem Salon, in dem mir die Haare so verfärbt wurden. Ich wollte mich ganz in Ruhe gütlich einigen. Ich habe konkret keine Forderungen gestellt. Wäre sogar mit einer Entschuldigung und einigen Pflegemitteln einverstanden gewesen. Da standen da die Chefin und zwei Friseurinnen vor mir und sagten, dass sie mich gründlich aufklärt hätten und keine Verantwortung für die Folgen übernehmen wollten. Immerhin hat sie mir meinen Rock und mein Shirt das mit der Strähnenflüssigkeit bekleckert war abgenommen und wird mal sehen, was sie da von der Versicherung für mich tun kann...

Ist das wirklich so, dass ein Friseur keine Verantwortung für die Folgen seiner Arbeit trägt? Habe ich Anspruch auf einen Schadensersatz oder sogar auf Schmerzensgeld? Wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Immerhin wird es vier fünf Jahre dauern bis meine Haare wieder nachgewachsen sind... Wer kann raten?

Schadensersatz, Friseur
Nach Wimpernverlängerung Entzündung am Auge (Exem) ?

Hallo, ich habe mir vor ca.3 Wochen die Wimpern verlängern lassen. Am Anfang war alles gut, doch nach ca .1 Woche eitert mein Auge extrem stark , ist angeschwollen und brennt. Ich habe wirklich starke Schmerzen . ich habe bemerkt dass vom Augenlid weiße brökel ablösen. Gestern konnte ich es nicht mehr aushalten und bin zu einer anderen gegangen um die Wimpern entfernen zu lassen. Sie war total erschrocken als sie mein Auge gesehen hat. Sie sagte mir dass sie erstens die Wimpern schlecht abbekommt und zweitens ist der Kleber um mein ganzes Auge geschmiert. Sie meinte dass diese Entzündung (Exem) aufjedenfall vom wimpernkleber kommt und sich quasi in die Haut eingefressen hat. Außerdem meinte sie dass man den wimpernkleber nie auf die Haut macht weil er so scharf ist. Meine eigenen Wimpern sind abgebrochen weil die andere mir auf jede von meinen sehr feinen dünnen und eh schon kurzen Wimpern 3-4 Wimpern am Stück geklebt hat. Sie hat bei der Arbeit keine Lupe, keine Handschuhe benutzt und ist auch öfters von mir weggegangen um nach anderen Sachen zu gucken. Unterschrieben habe ich nichts . Ich habe so starke Schmerzen..kann ich sie verklagen und Schmerzensgeld fordern oder was wären da meine Möglichkeiten ? Ich möchte auch nicht dass auch noch andere dorthin gehen.

Ich hoffe auf eure antworten . Danke im Voraus

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Schadensersatz, Augen, Hygiene, Wimpernverlängerung, Entzündung, Kosmetikstudio, Schmerzensgeld, Eiter
Autokäufer holt Auto nicht ab trotz Vertrag - Bauerntrick?

Wir haben unser Auto vor fast 4 Wochen bei mobile reingesetzt. Kaum im Netz, lief das Telefon heiß. Meist Rumänen. Einer war besonders hartnäckigund machte das beste Angebot. Er wollte das Auto unbedingt, drängte auf einen Kaufvertrag per Fax und ich sollte das Auto sofort aus dem Netz nehmen, er käme übermorgen um zu bezahlen. Vertrag geschickt, Auto aus dem Netz genommen. Kein Käufer da, nicht erreichbar. über Tage. Zwischendrin meldete er sich einmal, sagte, er käme morgen, um dann wieder nicht erscheinen. Wir haben dann eine email geschickt, er solle das Auto bis zum nächsten Tag abholen. Nichts tat sich. Wir haben noch ein paar Tage gewartet und das Auto wieder reingesetzt, weil wir dachten, der ist ein Spinner und hat kein Geld. Da rief er prompt an und wurde pampig. Er hätte einen Kaufvertrag, warum das Auto im Netz sei, er käme morgen mittag, das Auto zu holen. Er kam wieder nicht. Das war Dienstag.

Dafür kam heute ein anderer und kaufte das Auto. Ich nahm es aus dem Netz. Der Möchtegernkäufer rief daraufhin an und meinte, er mache uns schadenersatzpflichtig. Das ganze zog sich nun gute 3 Wochen hin. Kann das eine Masche sein? Es riefen viele Rumänen an, alle drängten darauf, das Auto aus dem Netz zu nehmen und einen Kaufvertrag zu schicken. Dem letzten Interessenten sagte ich, dass ich das Auto nicht mehr aus dem Netz nehme, alles vor Ort, denn ich hätte Erfahrung gesammelt vom letzten Einstellen. Da sagte er sinngemäß, woher kam der Käufer, der das verlangte? Da sagte ich: aus Rumänien. Da war das Gespräch beendet.

Ist das nun so ein Bauerntrick? Was hat der Käufer denn davon? Den Schadenersatz? In welchem Rahmen bewegt sich sowas und hat man dagegen eine Chance?

Auto, Schadensersatz, Vertrag, Autoverkauf
Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

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Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Finanzieller Schaden durch verspätete DHL-Sendung - Schadenersatz möglich?

Hallo zusammen,

letzte Woche Donnerstag habe ich etwas im Internet bestellt. Der Verkäufer hat es sogleich verschickt. Jetzt lagen Feiertage dazwischen und auch ein Streiktag von der Deutschen Post. Da ich das Paket aber mit der Sendungsnummer zurückverfolgen kann, sehe ich, dass meine Bestellung seit nunmehr fünf Tagen im Zielpaketzentrum "rumgammelt" (dort steht "bearbeitet wird") - Feiertage sowie der Streiktag sind bei den 5 Tagen ausgenommen. Es wurde also noch nicht einmal zur Zustellbasis transportiert. An zwei von diesen fünf Tagen passierte mit dem Paket gar nichts. Andere Bestellungen von mir - die ich z. B. am Dienstag und Mittwoch aufgab, sind bereits angekommen.

Bei einer Freundin von mir sieht es genauso aus. Sie vermisst auch noch Pakete letzter Woche, hat aber schon die, aus dieser Woche erhalten. Das sieht in meinen Augen schwer danach aus, als würden die neuen Bestellungen "nach vorne gepackt" und ausgeliefert werden, während das "alte Zeug" in Überstundenarbeit Stück für Stück abgearbeitet wird.

Nun das eigentliche Problem: Mit dem, was ich bestellt habe, verdiene ich meinen Lebensunterhalt. Durch die verspätete Sendung des (versicherten!) Paketes sind mir allein durch nur 3 von 5 Tagen "Rumliegen des Paketes" 100 Euro verloren gegangen, die ich nicht wieder reinholen kann.

Wer ist dafür nun zuständig? Wenn ich bei der Kundenhotline anrufe, erhalte ich nur den Hinweis, dass ich online den Status meines Paketes nachverfolgen kann. Ein Anrufbeantworter, der mir das erklärt und anschließend auflegt.

Was kann ich tun? Irgendjemand muss dafür doch haftbar gemacht werden können?

Vielen Dank und viele Grüße

Schadensersatz, Paket, DHL, Verspätung, nicht angekommen, versichert
Beim Eiskratzen unwissentlich Lack und Scheibe beschädigt - Fall für die Privathaftpflicht?

Hallo liebe Versicherungs-Experten,

mit ist leider unwissentlich ein Fauxpas passiert. Bei den starken Schneefällen in NRW in den letzten Tagen, habe ich einem Nachbarn geholfen sein Auto freizukratzen, sodass er pünktlich zur Arbeit kam. Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet. Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist. Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, aber Fakt ist, dass es einen Tag zuvor noch nicht da war. Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden. Die Kratzer sind so tief, dass man sie nicht rauspolieren kann. Also reden wir über einen immensen Schaden der in dem kurzen Freundschaftsdienst entstanden ist.

Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert, aber ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Ich habe aber mal gehört, dass Freundschaftsdienste (wie z.B. Hilfe beim Umzug o.ä.) einen Sonderfall darstellen und nicht automatisch versichert sind. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einem abkauft, dass man da nicht eher mit einem Backstein gekratzt hat....

ich würde mich über Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.

Danke vorab.

Schadensersatz, Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Auto und Motorrad
Beim Umzug bestohlen worden - was tun?

Hallo, ich bin jetzt am Wochenende umgezogen und habe leider eine sehr unangenehme Erfahrung machen müssen : die Freunde/Bekannte, die mir geholfen haben Dinge einzupacken und zu transportieren, haben entweder - die verschwundenen Sachen "versehentlich" in den Müll gepackt und entsorgt (unwahrscheinlich) oder - die Sachen für sich behalten ohne mir was zu sagen

Es handelt sich um teure Bildbearbeitungssoftware, einige DVD-Serienpakete und Edelaccessoires einer Designermarke im Gesamtwert von ca. 1000 Euro !

Es gab (rückblickend analysiert) einige Momente, die in mir nun den deutlichen Eindruck erwecken, dass hier Diebstahl in Frage kommt und nicht einfach nur Dusselei (was mir den Schaden ja auch nicht wiedergutmacht)....schließlich sind nur Sachen weggekommen, die sich ziemlich gut weiterverkaufen lassen.

Die Sache tut mir unheimlich weh, weil es Leute sind, die ich jahrelang für zuverlässig und auch ehrlich hielt.....und sie wollen natürlich davon nichts wissen und zucken mit den Achseln, wenn ich die Sache zur Sprache bringe.

Meine Frage nun : Wie funktioniert eine Anzeige gegen "unbekannt" bei der Polizei in Diebstahlangelegenheiten ? Ich weiß natürlich welche 4 Personen neben mir anwesend waren, aber ich habe eben nicht gesehen, wer von ihnen die besagten Regale ausgeräumt hat (ich hatte selbst genügend Dinge um die Ohren und habe natürlich keine Aufsicht geführt).

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und mir mit einem Rat weiterhelfen kann würde ich mich sehr freuen. Ich bin total ratlos, weil mir sowas mieses noch nie passiert ist. Die Vertrauensbasis ist natürlich komplett dahin und ich möchte die Leute nie wiedersehen. Durchgehen lassen mag ich diesen "Vorfall" aber auch nicht einfach, es ist mir schließlich ein enormer Schaden entstanden (für mich sind 1000 Euro nicht einfach nur peanuts).

Danke für Eure (sachdienlichen) Hinweise zum Thema.

Schadensersatz, Umzug, Diebstahl, Haftung, Verlust
ausgerutscht, weil kein "frisch-gewischt"-schild stand. jetzt anklage

vorgestern Nacht bin ich auf ein Geburtstag in einem kleinen Club gegangen und wollte dann in eine Toilette. auf dem weg dorthin rutschte ich volle kanne aus und prallte mit meinem Kopf direkt auf sie scharfe kante. der schmerz war so unerträglich, dass ich sogar weinen musste. meine Freundin und ein anderes Mädchen fragten schockiert, ob es mir noch gut gehe. waehrenddessen schaute ich auf den boden und sah, dass der Boden frisch gewischt war und kein frisch-gewischt-schild stand. ich beruhigte mich selber wieder und sperrte mich in eine Kabine ein. dort weinte ich vor schmerzen, aber beruhigte mich wieder. als ich dann meine Hand von meinem Kopf entfernte, war meine Hand voller Blut, und da merkte ich, dass das nicht nur eine kleine, unwichtige Prellung am Kopf war. ich ging dann runter zu den Sanitätern und die meinten, ich muesse das auf jeden Fall nähen lassen, da ich an meinem Ohr eine Platzwunde hätte. meine Freundin und ich fuhren dann auch mit dem Taxi zum Krankenhaus und dort ließ ich mich betaeuben und nähen.

bei Fragen, ob ich womöglich was getrunken habe, werde ich bejahen. aber ich war nur leicht angetrunken, und hinfallen aufgrund zu viel Alkoholkonsum gab's bei mir nie und wird es auch nie geben. in diesem Fall war es der zu glitschige Boden, der frisch gewischt wurde.

aktueller stand: mein Kopf und Knie tun immer noch weh. auf der linken Seite kann ich logischer Weise nicht schlafen, da dort genäht wurde.

kann ich die anklagen? wenn ja, wie mache ich das? ich gehe auch gleich zum Arzt, was brauche ich da? brauche ich zeugen, atteste usw.?

Schadensersatz, Unfall, ausrutschen, anklage, Boden, Urteil, Rutschig
Hermes Paketdienst lehnt Haftung da, da Wert der Sendung über 500,-Euro liegt

Hallo,

ich versende über Hermes regelmäßig Pakete von Artikeln, die ich privat bei Amazon oder eBay verkaufe. In der Vergangenheit sind durch Hermes leider zwei Pakete abhanden gekommen, dass heißt, sie sind auf dem Versandweg abhanden gekommen. Der Wert des Inhaltes lag bei über 600,-Euro. Hier hat Hermes den Schaden bis zu einem Höchstbetrag von 500,-Euro anstandslos ersetzt und mitgeteilt, selbst als der Warenwert über 500,-Euro lag, dass man grundsätzlich nur 500,-Euro auszahlen würde. Letztens ist wieder ein Paket abhanden gekommen und nun erhielt ich den Hinweis, dass Hermes eine Haftung für Pakete ablehnt, dessen Warenwert über 500,-Euro liegt. Diese Tatsache ist in den AGBs von Hermes auch tatsächlich vorhanden, allerdings ging ich davon aus, dass man dann höchstens mit 500,-Euro haftet, selbst wenn der Wert höher lag, da es in der Vergangenheit durch Hermes auch so gehandhabt wurde.

Das Problem ist jetzt, dass mich der Käufer zur Rückzahlung aufgefordert hat, weil Hermes den Schaden nicht ersetzt und er der Meinung ist, dass BGB § 447 Abs. 1 in diesem Falle nicht greifen würde.

Meine Frage daher, gibt es irgendwo ein Urteil oder eine Regelung, dass Hermes doch für mindestens 500,-Euro haften muss, auch wenn eine Beförderung der Pakete mit einem höheren Wert ausgeschlossen wurde? Das Paket wurde ja trotzdem befördert und in der Vergangenheit hat Hermes auch gezahlt. Zweite Frage: Kann ich mich trotzdem auf BGB § 447 Abs. 1 berufen oder findet der hier keine Anwendung, weil das Paket laut Hermes nicht bedingungsgerecht im Sinne deren AGBs war?

Schadensersatz, Haftung, Hermes, Transportschaden