Schadensersatz nach Ermittlungsverfahren?
Moin,
Ich würde gerne etwas für eine gute Freundin, welche nicht im Zeitalter des Internets aufgewachsen ist, erfragen.
Kurze Vorgeschichte: Verdacht einer Straftat stand im, es kam zur Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahme von Handy, Laptop und iPad. Nach rund 5 Monaten konnte das iPad wieder herausgegeben werden, da dies seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt wurde.
Die übrigen Geräten wurden nach 8 Monaten wieder ausgehändigt. Kürzlich später erfolgte die Einstellung des Verfahrens, da es nicht auch nur einen einzigen Hinweis auf eine Straftat gab.
Können nun ggf. Kosten herausgeklagt werden? Wenn Ja, welche?
Sowohl beschlagnahmten Handy als auch Laptop wurden während des gesamten Zeitraumes der Beschlagnahme noch als Ratenkauf monatlich bezahlt. Vorübergehend musste entsprechender Ersatz her, so dass neue Geräte ausgeliehen wurden.
1 Antwort
Sicherlich wrd sie doch durch ihren Anwalt vertreten worden sein, oder? Dann sollte sie diesen bitte nach einer Erfolgsaussicht fragen.
Wahrscheinlich aber wird das erst einmal Kosten generieren, die man eventuell, im Falkl eines Scheiterns, dann selber tragen dürfte.
Wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, dann sind die Grundlagen im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt.
Hey.
Die vertretende Anwältin gab an, aufgrund von hoher Nachfrage erst in frühestens 3 Monaten damit beginnen zu können. Vorab würde man natürlich wissen wollen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
MfG