Schadensersatz nach Ermittlungsverfahren?

1 Antwort

Sicherlich wrd sie doch durch ihren Anwalt vertreten worden sein, oder? Dann sollte sie diesen bitte nach einer Erfolgsaussicht fragen.

Wahrscheinlich aber wird das erst einmal Kosten generieren, die man eventuell, im Falkl eines Scheiterns, dann selber tragen dürfte.

Wenn eine Entschädigung zu zahlen ist, dann sind die Grundlagen im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt.

Fabi2803 
Fragesteller
 04.02.2022, 00:30

Hey.

Die vertretende Anwältin gab an, aufgrund von hoher Nachfrage erst in frühestens 3 Monaten damit beginnen zu können. Vorab würde man natürlich wissen wollen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.

MfG

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