Türe kaputt gegangen wer zahlt?

12 Antworten

Wenn nicht feststellbar ist, wer den Schaden verursacht hat, bleibt der Gastgeber auf den Kosten sitzen. Er haftet gegenüber dem Vermieter der Location.

Eine Kollektivstrafe gibt es in Deutschland nicht.

Derjenige, der die Tür kaputt gemacht hat, könnte es seiner Haftpflichtversicherung melden. Wenn man noch weiß, wer das war. ... Wenn sich kein Verursacher findet, halte ich die Lösung, die der Vermieter vorschlägt, auch für akzeptabel.

Nein Deine Haftpflicht zahlt in diesem Fall nichts.

Der Verursacher muss das bezahlen bzw. dessen Versicherung.

Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter haftbar.

Verlangt werden kann von den Gästen gar nichts, aber wenn alle etwas geben bleibt es nicht alleine auf dem Gastgeber sitzen.

Du bist doch bestimmt ein Freund des Gastgebers also wirst Du ihm doch bestimmt helfen wollen.

Hi, der Vertragspartner muss dafür gerade stehen, also, der der den Mietvertrag unterschrieben hat.

Wenn er weiß, wer den Schaden verursacht hat, kann er die Kosten auf ihn, bzw. dessen Haftpflichtversicherung abwälzen.-

Detlef32  28.10.2019, 00:06

Auf die Haftpflicht auf keinen Fall - Schaden war Absicht.

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Die Reparaturkosten muss derjenige tragen, der die Sache gemietet hat.

Ob und inwiefern dafür eine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, hängt von dem Vertrag ab und was in den Klauseln steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht