Heizung im Trockenraum

Bei uns im Haus befindet sich eine große Heizung, die im Winter von den Mietern (6 Parteien) rund um die Uhr auf höchster Stufe gestellt wird. Noch dazu sind die. Fenster und die Tür zum Hausflur aufgestellt.

Die Mieter möchten deren Wäsche möglichst schnell getrocknet haben und sind, obwohl horrende Heizkosten, uneinsichtig und argumentieren mit:" wird ja durch alle Parteien geteilt."

Ich weigere mich aber mich zwangsläufig an diesen Heizkosten über die Betriebskostenabrechnung beteiligen zu müssen.

Seid über einem Jahr bitte ich den Vermieter, eine ImmobilienverwaltungsGmbH, dieses unverantwortliche und unnötige Heizen zu unterbinden, da ich nicht gewillt bin dieses mitzufinanzieren, oder mich zu 1/6 aus der Betriebskostenabrechnung herauszurechnen, aber nix passiert.

Keine Reaktion. Noch nicht einmal eine Rückmeldung über den Erhalt meiner Anschreiben. Deren Eingang wird sogar bestritten, obwohl per Einschreiben mit Rückschein.

Nun verlangt der Vermieter knapp 500 Euro Nachzahlung pro Mietpartei eben für diese Heizungskosten und droht ansonsten mit Kündigung der Wohnung.

Weiß jemand, ob ich da rechtlich gegen vorgehen kann? Der hier ansässige Mieterschutz kommt nicht in die Gänge. Von dort wurde der Vermieter insgesamt 3× angeschrieben, aber die haben nur durch meine Nachfragen überhaupt gemerkt, dass der Vermieter dem Mieterschutz ebenfalls nicht antwortet.

Ich habe mich sogar beim Wirtschaftsministerium NRW erkundigt, ob es Möglichkeiten gibt auf den Vermieter einzuwirken- weil ja angeblich jede Kilowattstunde zählt- aber von dort kommt nur: " das müssen sie mit ihrem Vermieter klären."

Wie denn, wenn der Vermieter alles aussitzt und der Mieterschutz ein zahnloser Tiger ist?

Heizkostenabrechnung
Heizkostenverteiler: Gesamtverbrauch an Einheiten messbar an Ölverbrauch? Hoher Einheitspreis, wenig Gesamteinheiten!?

Hallo zusammen,

Folgendes Problem:

Wir haben eine Heizkostenabrechnung erhalten, die völlig von allen anderen abweicht. Man kann die Heizkosten auf 6 Jahre zurück verfolgen und immer entsprachen ca. 6000-7000 Liter Öl ca. 33-43.000 Gesamteinheiten.

Dann plötzlich (18/19) sackt der Wert der Gesamteinheiten auf nur 13.000 ab, die verbrauchte Ölmenge bleibt aber bei 6400 Liter und das hat natürlich einen sehr hohen Einheitspreis zur Folge und für uns Heizkosten in Höhe von 775 Euro in nur drei Monaten (wir haben nur 3 Monate in diesem Abrechnungszeitraum dort gewohnt). Der Vermieter sagt, dass es am Leerstand liegt und deswegen weniger Einheiten verbraucht wurden. Mein Gegenargument: Warum wurden dann 6400 Liter verbraucht? Die Anfangsbestände stimmen, sofern mit der Peilmessung richtig ermittelt wurde.

In der darauffolgenden Abrechnung passen die Gesamteinheiten wieder (ca. 33.000) und wir haben Kosten von 685 Euro für 12 Monate, völlig plausibel

Nun behaupte ich: Das kann nicht richtig sein, es fehlen Einheiten und das kommt entweder durch eine defekte Anlage (warum aber war sie davor und danach wieder richtig eingestellt) oder es wurden nicht alle Heizkostenverteiler abgelesen (unsere stimmen und die von der UG Wohnung auch). EG und DG sind unbekannt, wobei DG in 7 Monaten angeblich weniger verbraucht hat als wir in drei Monaten.

Der Messdienstleister sagt, dass alles richtig ist.

Der Vermieter sagt: Da kann man nichts machen und wir müssen das akzeptieren.

Er möchte nun eine fiktive Menge an Einheiten aufschlagen (ca 10.000) um den Einheitspreis zu reduzieren. Das würde bei uns bedeuten: 465 Euro Heizkosten in 3 Monaten. Ich möchte das nicht so easy peasy akzeptieren.

Aber wie geht man in so einem Fall vor? Wie kann man das jetzt noch prüfen? Welche Möglichkeiten haben wir? Es kann doch nicht sein, dass 6400 Liter Öl angeblich so wenig Energie verbraucht haben sollen, aber die Gesamteinheiten an kw/h mit 65.000 (inkl Warmwasser) allem da verbraucht worden sind. Kann man daraus Rückschlüsse ziehen, also kw/h und Einheiten von den Heizkostenverteilern?

Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Auto und Motorrad
Heizkostenabrechnung außergewöhnlich hoch - richtig abgerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

vor wenigen Tagen erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.04.22 - 31.03.23.

Ich soll 980€ nachzahlen.

Die Abrechnung ist um ein vielfaches höher als in den Jahren zuvor. Liegt das an den steigenden Energiepreisen oder ist bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen?

Es geht maßgeblich um die Heizkostenabrechnung, welche den Großteil der Nebenkosten ausmacht.

Ich habe eine kleine 35m2 1ZKB Wohnung in einem Mehrparteienhaus (12 Wohnungen). Es handelt sich um eine zentrale Ölheizung, welche vor 1 oder 2 Jahren komplett erneuert wurde. Angeblich 40% weniger Verbrauch.

Ich bin relativ sparsam mit dem heizen. Habe nicht mehr geheizt als in den Jahren zuvor. Mache die Heizung im Wohnzimmer nur Nachmittags bis Abends an, nicht auf voller Stufe.

Wie gesagt, soll ich 980€ nachzahlen. Die Jahre zuvor waren es höchstens 2-300€ jährliche Nachzahlung.

Darüberhinaus sind seit letztem Jahr die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen schon von 120€ auf 170€ erhöht worden.

Leider verstehe ich die Abrechnung nicht so ganz. Der Faktor „Pro Verbrauchseinheit“ hat sich auf 5,6 erhöht. All die Jahre zuvor lag dieser Wert bei 2,35. Wie setzt sich dieser zusammen?

(ich hoffe man erkennt es auf dem Bild)

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen? Ansonsten muss ich mich an eine professionelle Hilfe wenden.

Vielen Dank :)

Bild zum Beitrag
Wohnung, Energie, Heizkosten, Heizung, Energiepreise, Heizkostenabrechnung, Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Ölheizung, nebenkostennachzahlung, Zentralheizung
Wie Abrechnung ohne Heizzähler?

Kurz zur Situation: An den einzelnen Heizkörpern gibt es keine Zähler (soll nachgerüstet werden). Die Öltanks selbst haben auch keine Tankuhr (soll ebenfalls nachgerüstet werden), aber da die Tanks bei jeder Lieferung (einmal im Jahr) wieder ganz aufgefüllt werden ist ersichtlich wie viel Heizöl vom gesamten Haus (3 Mietparteien) über das Jahr verbraucht wurde. (Nämlich so viel, wie bei der nächsten Lieferung aufgefüllt wird.) Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Situation ist, ich suche jetzt aber nach einer Lösung wie ich fair für beide Seiten (!) dennoch eine Abrechnung erstellen kann. Denn dass die Mieter gar nicht zahlen, obwohl sie verbraucht haben, das kann doch auch nicht sein.

Ich habe beim Recherchieren im Internet immer wieder was von Umlageschlüsseln gelesen, dass nur max. 50% der Kosten nach qm umgelegt werden dürfen, und der Rest nach Verbrauch. Aber wie ermittelt man denn in meiner Situation den Verbrauch pro Mietpartei? Mir ist ebenfalls bewusst, dass ich in der Rechnung 15 % der Verbrauchskosten wegen fehlender Zähler abzuziehen habe. Ich blicke gar nicht mehr durch, und da die ehemaligen Mieter um die es sich handelt bereits seit Beginn sehr zahlungsunwillig waren und auch noch einige Monate Mietrückstände bereits anwaltlich angemahnt wurden will ich nicht schon wieder einen fehler in der Abrechnung machen. Bei der letzten sind wir auf fast 500 Euro Kosten sitzen geblieben, weil es Fehler in der Abrechnung gab, und die Mieter dann nach einer Weile wegen Verfristung gar nicht mehr zahlen mussten (und auch nicht aus Kulanz wenigstens einen Teil der Summe zu übernehmen bereit waren.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

Heizkosten, Abrechnung, Heizkostenabrechnung, Zähler
Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten

Hallo,

auf Grund unserer sehr hohen letzten Heizkostenabrechnung 2011 durch die Firma Minol habe ich große Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 26 Einheiten des Bj. 1975. In ca. 1/3 tel. der Wohnungen wurden die Heizkörper durch neue getauscht. Ich habe die Heizkörper im Jahr 2010 ausgetauscht. Ich habe bis 2010 in einem Einfamilienhaus gewohnt und deshalb ist die ganze Sache mit der Heizkostenabrechnung Neuland für mich.

Mein Verbrauch lt. der HKV ist eigentlich für eine 95 qm große Wohnung mit 36 Einheiten (hier noch Verdunstung, wurde erst jetzt 2012 in elektronische HKV getauscht) verhältnismäßig gering. Auf Grund der Bewertungszahlen der Heizkörper durch die Firma Minol ergeben sich aber sehr hohe Einheiten für die Berechnung. Die Nachbarn haben sehr viel höhere Verbrauchseinheiten, aber durch die sehr viel niedrigeren Bewertungszahlen wiederrum weniger Einheiten und somit weniger Kosten. Bei mir wird 4,567 und bei den Nachbarn 2,638 für gleiche Heizkörpergröße zu Grunde gelegt.

Ich habe mit anderen Eigentümer die Abrechnung verglichen, dort sind die Bewertungs-zahlen deutlich geringer als bei mir. Es handelt sich um gleich große und lange Heizkörper vom Typ 22, nur die Hersteller sind abweichend. Meine Heizkörper sind von der Firma Buderus. Kann es sein, dass es nur durch unterschiedlich Hersteller zu solch unterschiedlichen Bewertungszahlen kommt? Die Firma Minol will mir auf Grund Datenschutz nicht weiterhelfen. Ich habe auch nach dem Tausch der Heizkörper nie ein technisches Grunddatenblatt über die Einstufung erhalten.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Grüße

Haus, Abrechnung, Heizkostenabrechnung
Mietwohnung mit Gastherme, kein Zähler ist das normal?

Halli Hallo =)

wir sind vor 4 Monaten umgezogen, in eine 3 Zimmer Wohnung. ( 2Stock, Dachgeschoss) Der Vermieter hat von nichts einen Plan, es müsste soviel repariert werden... und er schiebt es immer weg... naja .. unser größtes Problem ist die Kälte... Die Fenster sind ständig von innen komplett nass, so nass das es sogar runter tropft und der Boden nass wird... Wir lüften regelmäßig und versuchen mit unserem kleinen Ofen zu heizen... Langsam wirds immer kälter und der Ofen reicht für alle Räume nicht aus. Wir haben eine Gastherme und heizen demnach auch mit, die Heizungen funktionieren nicht richtig... Stufe 3 und Stufe 5 heizen gleich, oben ist die Heizung warm unten Kälter... Im Schlafzimmer habe ich die Heizung am Tag auf 3, da geht es einigermaßen und die Temparatur im Raum steigt auf 20 grad aber sobald es abends kälter wird merkt man es gleich und die Temparatur im Raum fällt komplett ab obwohl der Raum ja schon ein wenig warm war... Ich habe auch keine Kontrolle über meine Heizkosten... wir haben weder ein Gerät wo man was ablesen kann sonst noch was... Wer hat einen Tipp für mich ? Ist das normal das wenn man eine Wohnung mit Gasheizung mietet, keine Kontrolle über die Kosten hat?? Wenn die Jahresabrechnung kommt, woher soll ich wissen das da alles stimmt ???? danke das Ihr euch Zeit zum durchlesen nehmt ... oder auch nicht =) Wäre toll wenn jemand mir antwortet =) Grüße <3

Heizkosten, heizen, Heizkostenabrechnung, Gastherme
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin mit der korrekten Heizkostenachnung. Unser Haus wird von uns selbst genutzt im Keller befindet sich noch eine separate vermietete Wohnung.

Wir haben eine Wärmepumpe mit Erdwärme.

Die Wärmepumpeanlange zeigt die erzeugte Gesamtleistung (kw) unterteilt in Heizung und Brauchwasser an.

Für die Heizanlage gibt es einen Strom Zähler der die Gesamtleistung der Anlage in KWh dann erfasst.

Der Mieter hat einen separaten Wärmemengenzähler.

Mehr separate Zähler sind nicht vorhanden d.h. unser also Vermieters Heizwärme und Warmwasser sind nicht separat sondern in den Gesamtleistung der Heizanlage bzw. Des Gesamtenergie des Stromzählers vorhanden.

Dem Mieter sein Warmwasser wird nicht über die Heizanlage gemessen sondern über seinen eigenen Strom Zähler und ist zum Glück nicht problematisch da es nicht über die Heizanlage läuft.

Wie kann ich denn jetzt genau dem Mieter seine Heizkosten berechnen ohne das ich ihm unser Warmwasser mit drin habe? Gibt es für das Warmwasser evtl. Eine Formel?

Kann ich die Heizkosten wie folgt berechnen:

Leistung Gesamt Heizanlage: 10.000 kw davon sind Heizung 8.000 kw und 2.000 kw Brauchwasser

entsprechen Stromenergie lt Stromzähler: 6.000 kwh

Also muss das ja umrechnen wg kw und kwh, also 1 Kw Heizleistung entspricht x Kwh Stromenergie

Und diese Kwh könnte ich doch dann mit den mwh (vorher auf kw umrechnen) vom Wärmemengenzähler des Mieters multiplizieren und hätte dann seinen Heizverbrauch (abzgl. Des Warmwassers von uns), oder?

Wer kann mir hier helfen und hat darin Erfahrung wie man hier rechtlich richtig die Heizkosten berechnet bekommt.

Lt. heizkostenverordnung muss der Vermieter nicht verbrauchsgenau abrechnen, wenn er eine Wohneinheit selbst nutzt, dennoch möchte ich das so gut wie möglich hinbekommen. 

DANKESCHÖN vorab.

Heizkosten, Wärmepumpe, Heizkostenabrechnung, Warmwasser
fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Heizkostenabrechnung
Unrealistisch hohe Heizkostennachzahlung?

Folgendes Szenario:

Heizkostennachzahlung für das Jahr 2018 (01.12.17-30.11.18) für eine 39m² (in einem insgesamt 228m² großen Haus mit 6 Wohnung) beträgt nach 50:50 Regelung 930,77€ (1696€ insg. Heizkosten+Betriebskosten), geleistete Vorauszahlung beträgt 1200€ (bisher 50€ Heizkosten+ 50€ Betriebskosten monatlich, ab sofort soll der monatliche Abschlaga fu 145€ erhöht werden). Zu dem Zeitpunkt lebt der Mieter seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung und musste im Vorjahr nur 30€ nachzahlen. 

Also wird eine Nachzahlung von 469,01€ gefordert, da ein angeblicher Verbrauch von 17639 Einheiten durch elektronische Heizkostenverteiler an den Heizungen ermittelt wurde.

Dabei fällt ein Heizkörper ganz besonders auf, der alleine 10005 Einheiten verbraucht haben soll, obwohl dieser in den wenigen, milden Winterwochen nur stundenweise und nie höher als auf Stufe 3 laufen gelassen wurde und sich in einem Zimmer befindet, das nicht einmal 20m² groß ist und nie eine Raumtemperatur über 19°C erreicht wurde.

Auffällig ist auch, dass der Gesamtverbrauch des Hauses 2788€ bzw. 35533 Einheiten beträgt, dabei dann aber die Hälfte der Gesamtkosten von einer Mietpartei erzeugt worden sein soll. Die anderen Mietparteien haben eine Rückzahlung oder nur geringe Nachzahlung erhalten lt. VM.

Auf zweimaliger Forderung nach Unterlagen (mit Fristsetzung, die nicht eingehalten wurde), in denen die einzelnen Bewertungsfaktoren der Heizkosten auf die Einheiten ersichtlich ist, ein Einblick in den Energieausweis (Haus ist vermutlich nicht gedämmt, Wohnung liegt unter einem unbewohnten, ungedämmten Trockenboden) und Bitte um eine Überprüfung der Heizkostenverteiler durch einen Heizungsinstallateur (im Selbsttest stieg die Einheitenanzeige in 12 Stunden Betrieb auf Stufe 2 um 47 Einheiten, Heizkörper wurde dabei nur lauwarm, Bewertungsfaktor nach wie vor unbekannt, i.d.R. ist aber eine Einheit ca. mit 1 kwh gleichzusetzen, also ein unrealistisch hoher angezeigter Verbrauch), erhielt der Mieter nur eine erneute Kopie der Heizkostenabrechnung. Der kaum der deutschen Sprache mächtige Vermieter stellt sich also entweder dumm oder ist nicht kooperativ.

Der Mieter hat außerdem bereits gekündigt und zieht in drei Wochen aus und bangt nun, dass die Kaution zum Tilgen der Heizkostennachzahlungsforderung einbehalten wird und dem Sachverhalt (ein sehr wahrscheinlicher Defekt der Heizkostenverteiler) nicht weiter nachgegangen wird.

Ein persönliches Gespräch mit dem VM steht bald an, wie kann der Mieter dem VM darin vermitteln, dass die Nachzahlungsforderung nicht korrekt sein kann und anhand welcher Unterlagen kann dies nachgewiesen werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus, kann der VM einfach auf die Summe bestehen ohne einen möglichen Defekt überprüfen zu lassen?

Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverteiler, Wirtschaft und Finanzen
Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

Guten Abend,

meine Bekannte wohnt in einen ZFH, aufgeteilt in WEG.

Anfang 2012 hat sie eine Fehlermeldung auf dem Wärmemengenzähler Ihres Miteigentümers entdeckt, der lt. Techniker kommt, wenn der Zähler nicht richtig zählt. Eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen der Fehlermeldung von dem Techniker hat sie erhalten.Da Sie bereits Unstimmigkeiten mit dem Miteigentümer hat und der ehler dann wieder verschwunden war, hat Sie Ihrem Miteigentümer den Fehler nicht gemeldet.

Erst Anfang 2013 hat sie den Fehler wiederentdeckt und dem Miteigentümer diesen Fehler zur Kenntnis gegeben und auch gezeigt. Dieser nahm es zur Kenntnis und meinte nur "Mein Zähler zählt ja trotzdem"

Nebenkostenabrechnung wurden bisher von keinem der beiden erstellt, sondern die Rechnungen nach Miteigentumsanteilen geteilt.

Nunmehr haben sich beide auf eine Hausverwaltung geeinigt, die auch die Abrechnungen der letzten Jahre machen soll.

Gemäß Heizkostenverordnung ist bei einem nicht korrekt zählenden Wärmemengenzähler und bei nicht vorliegenden alten Heizkostenabrechnungen die Abrechnung nach Wohnfläche zu berechnen.

Die Frage ist jetzt: Ab wann darf nach Wohnfläche abgerechnet werden? Ab Anfang 2012 als sie den Fehler entdeckt hat oder erst Anfang 2013 als sie diesen dem Miteigentümer mitgeteilt hat.

Dazu muss man sagen, dass der Verbrauch an Heizöl je erzeugter Wärmemengeneinheit von 170 l/WME auf nunmehr 290 l/WME gestiegen ist. Weiterhin verbraucht Ihr Miteigentümer bei ständiger Bewohnung mit 4 Personen angeblich weniger WME als Sie bei Nutzung als Ferienwohnung.

Weiterhin wurde bei Tausch der Zähler letzten Monat festgestellt, dass der Zähler des Miteigentümers nicht verplombt war und somit der Fühler herausgenommen werden kann. Auch wurde dem Miteigntümer bereits Strommanipulation nachgewiesen.

Vielen Dank

Heizkostenabrechnung, Weg, Wärmemengenzähler
Heizkostenverteilung in Eigentümergemeinschaft

Hallo ihr lieben Wissenden,

ich würde mich über eure Ratschläge freuen:

hier mein Problemfall:

die Eigentümer"gemeinschaft" zu der ich gehöre (12 ET) hat jahrelang Heizkosten nach dem Abrechnungsprinzip 80/20 abgerechnet (abrechnen lassen). Ein Eigentümer des DG hat dagegen geklagt (neue Heizkostenverordnug sagt Regelfall sei 70% nach Heizkostenverbrauch und 30% nach qm) und nun haben wir in 2012 nach 70/30 abgerechnet. Dies Heizkostenabrechnung für 2012 liegt allerdings nicht vor.

Ich selbst wohne wohl in der kältesten Wohnung mit drei Außenwänden und ich habe hohe Heizkosten, weil ich es gern normal warm habe. Ich würde nun gerne wissen, wie die neue Regelung sich konkret auf mich auswirkt. Aber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung hat der Verwalter keine Heizkostenabrechnung zugesandt/ angefertigt ... keine Ahnung ... der bringt mich zur Weißglut, er reagiert einfach nicht. Der Ablesedienst war jedenfalls im Januar 2013 schon da und die Abrechnung könnte längst da sein.

Das wäre ja jetzt auch alles nicht so dringlich, wenn nicht schon auf der heutigen (!) Eigentümerversammlung der TOP stände: Abstimmung über die Rückkehr zum Abrechnungsmodus 80/20.

Wie soll ich über etwas abstimmen, wenn ich nicht informiert bin? Wenn ich garnicht vergeleichen kann? Das habe ich dem Verwalter mitgeteil Ich bin der Ansicht, dass ein TOP oder Antarg nicht abgestimmt werden kann, wenn die nötigen Informationen nicht vorliegen. Das ist meiner Ansicht nach fehlerhafte Verwaltung, oder wie seht ihr das - und was kann man da machen?

Ich habe vor den TOP - falls abgestimmt wird und wieder 80/20 kommt - ebenfalls anzufechten.

Die anderen Eigentümer waren alle sauer auf den der 70/30 eingeklagt hat, weil er auch schon andere Rechstreite betreibt. Bei diesem letzten war er aber sehr schnell positiv beschieden worden - was mich beeindruckt hatte.

Seitens des Heizkostenablesers wurde mir gesagt, dass 70/30 die Regel ist, mein Onkel, ein Anwalt sagte mir 70/30 sei gerechter, beide meinten an die Abweichung auf 80/20 seien zahlreiche Bedingungen geknüpft, die sie nicht genau kannten. Ich nehme an, dass dies ZB die energetische Sanierung des Hauses ist - das Haus ist aber alt und es liegt keine Wäremdämmung vor, sogar sind die Leute (zZ) dagegen.

Meinen Fragen:

Kann der Verwalter den Modus der Heizkostenabrechnung abstimmen lassen, wenn die dazu nötige Information (konkrete Heizkostenabrechnung 2012) nicht vorliegt. Wenn nicht: was kann ich konkret gegen diese mangelhafte Verwaltung tun?

Falls 80/20 mehrheitlich beschlossen würde - hat das vor Gericht Bestand?

Ich bin wegen diesem ganzen Mist mit dem ewigen Ärger in der Eigentümer"gemeinschaft" so genervt, dass ich inzwischen fast bereue gekauft zu haben. Allerdings ist es eine Immobilie in Toplage, die sehr an Wert gewonnen hat. Insofern denke ich daran auszuziehen und zu vermieten - dann kommt nicht alles so nah an mich ran.

Für eure Ratschläge wäre ich wie gesagt sehr dankbar!

VG annjje

Muß der Verwalter zum gen. TOP die Abrechnung 2012 rechtzeitig schriftl. vorlegen? 100%
Hätte der mehrheitliche Beschluß Heizkosten nach 80/20 abzurechnen vor Gericht Bestand? 0%
Sollte ich den etwaigen Beschluß anfechten/ vor Gericht auf 70/30 klagen? 0%
Heizkostenabrechnung, Wohneigentum
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler