Wie berechne ich Warmwasserkosten und Heizkosten beim Mieter?
Hallo,
wir stehen vor einem grossem Problem, da wir beim renovieren einen Denkfehler hatten.
folgendes Szenario:
- Haus mit Einliegerwohnung
- zentrale Ölheizung
- 1 Kaltwasserzähler
- je 1 Wärmemengenzähler (da heizkreisläufe sind getrennt)
wir wissen leider nicht wie wir das Warmwasser verrechnen können - es war geplant, da die Wasser-Leitungen nicht getrennt sind, den gesamten Warmwasserverbrauch auf Personen aufzuteilen - doch wir wissen ja nicht mal welche Menge dies ist.
desweiteren wissen wir nicht wie wir aus den verbrauchten KWh vom wärmemengenzähler einen Geldbetrag errechnen sollen…
wir sind leider noch sehr unerfahren in diesem Thema und dachten es sei einfacher….
ich hoffe jemand kann uns helfen
vielen dank schon mal im voraus
3 Antworten
Verteilung der Heizkosten:
Verbrauch der Wärmemengenzähler addieren und dann ermitteln, wieviel Prozent über den einen Zähler ermittelt wurde und wieviel Prozent vom anderen.
Die gesamten Heizkosten (Öl, Kaminkehrer, Wartung) aufaddieren und gemäß den ermittelten Prozentzahlen auf die beiden Wohnungen aufteilen. Den Eurobetrag errechnet man also nicht unmittelbar aus den kwh der Zähler.
Achtung: Lt. Heizkostenverordnung werden 30 - 50 % der Heizkosten nach Wohnfläche aufgeteilt, also Verhältnis der Wohnflächen zueinander und der Rest nach Verbrauch. Ihr seid aber in dieser Situation nicht an die Heizkostenverordnung gebunden. Dennoch solltet Ihr prüfen, welche Art der Ermittlung für Euch günstiger ist:
1. Aufteilung ganz nach Wohnfläche (günstig, wenn der Einlieger kaum da ist und deshalb kaum heizt)
2. Aufteilung ganz nach den Zählermengen (günstig, wenn der Einlieger immer voll aufdreht, auch bei Abwesenheit.
3. Berücksichtigung Wohnfläche und Zähler, wie oben geschrieben. Vielleicht die fairste Art.
Verteilung Warmwasser:
Es gibt eine Frischwassermenge, die vom Wasserzähler des Wasserwerks ermittelt wird. Egal, ob sie kalt oder warm aus den Zapfstellen läuft, Ihr teilt diese Menge nach Personen auf.
Die Energie für die Warmwasserbereitung müsst Ihr nicht separat ausweisen. Sowieso nicht, wenn Ihr die Heizkosten nach Wohnfläche verteilt. Bei Anwendung der o. g. Varianten 2 oder 3 könntet Ihr, wie es früher üblich war, ca. 20 % der gesamten Heizkosten auf Warmwassererwärmung umlegen, also nach Personenzahl.
Erst zum Warmwasser:
Man geht davon aus, dass ca. 20 % der Heizenergie für die Bereitung des Warmwassers gebraucht wird. Bspw. auch, wenn im Sommer die Heizung nur wegen Warmwasser weiter läuft, während ansonsten überhaupt nicht geheizt wird.
Von dem in einem Jahr verbrauchten Öl gehen also 20 % nur auf Warmwassererwärmung. Die restlichen 80 % dann für die Heizung.
Es spielt dabei dann keine Rolle, wie viel eine Wohnpartei tatsächlich an Warmwasser verbraucht hat. Bei der Aufteilung nach Personen geht man einfach davon aus, dass jede Person in etwa gleich viel Warmwasser verbraucht.
Zur 3. Variante der Heizkostenverteilung:
Diese ist in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Nur deshalb kämen bei Euch überhaupt die Varianten 1 oder 2 in Frage.
Wenn Ihr Euch also dennoch nach der Heizkostenverordnung richten wollt, um Streit generell zu vermeiden, nehmt Ihr am besten 30 % von den verbleibenden 80 % der Heizkosten und verteilt diese nach der Wohnfläche. Man geht davon aus, dass aneinander liegende Bereiche von verschiedenen Wohnungen sich gegenseitig mit beheizen, wenn die eine Partei die Heizung auf- und die andere komplett zugedreht hat. Ein ähnlicher Effekt ergibt sich, wenn die Rohrleitungen quer durchs Haus verlaufen und dadurch auch Wärme abgegeben wird, wo sie nicht abgegeben werden soll. Schließlich noch Wärmeverluste im Heizungskeller oder in anderen ansonsten nicht beheizten Bereichen des Hauses. Es wird damit also ein gewisser Ausgleich hergestellt.
Die restlichen 70 % der Heizkosten werden dann über die Werte aus den Heizkreiszählern verteilt.
Setze einfach eine Pauschale für die Nebenkosten fest.
Akzeptiert der Mieter die bis Du fein raus und mußt nichts nach weisen.
Gem. der Verordnung, die Spielkregeln sind klar und einfach. Kennt auch jeder Heizungsbauer.
Alles Gute für 2022.
Okay das hilft mir leider so nicht weiter - trotzdem danke
Aber selber stricken kommt doch bei keinem Streit durch.
Hallo, das hilft mir ja schon mal sehr viel weiter - vielen vielen Dank!
Jedoch verstehe ich nicht, wenn ich den Verbrauch Prozentual gerechnet habe, warum muss ich dann nochmal die Wohnfläche mit rechnen? bzw wie wird das dann gerechnet? tut mir leid dass ich so doof frage... bzw. könntest du mir einen Rechenweg evtl nennen der 3. Variante?
Zum Warmwasser - Die Kaltwassermenge wird auf Personen aufgeteilt.
Muss ich dann zu der Summe X der Heizkosten + 20% aufrechnen für die geschätze Menge an Warmwasser verbraucht (nicht Heizung) ?