Heizkostenabrechnung plötzlich verdoppelt?
Hallo zusammen. Ich habe von meinem Vermieter die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2020 bekommen und bin fast aus allen Wolken gefallen.
Im Jahr 2019 hatte ich einen Verbrauch von 137 kwh Fernwärme im Bad. Dieser soll nun in 2020 auf 726 kwh (!!!!) angestiegen sein! Das ist bei gleichbleibenden Heizverhalten doch nicht möglich! Die anderen Räume stimmen mit der Abrechnung 2019 in etwa überein. Aber das finde ich schon sehr ungewöhnlich.
Nun bin ich im Juli diesen Jahres ausgezogen und in diesem Zuge wurden die Heizkostenverteiler gewechselt. Nun soll ich scheinbar von Januar bis Mitte Juli 736(!!!?!?) kwh verbraucht haben! Das kann doch nicht sein! Mein Vermieter findet es auch seltsam und hakt hierzu einmal bei der Hausverwaltung nach.
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich hier ohne meinen Anwalt hinzuziehen zu müssen dem Abrechner nahelegen kann, dass hier etwas nicht stimmen kann?
Der Abrechner teilte uns nur mit, dass so eine Erhöhung normal sei. Er ließ da nicht mit sich reden.
3 Antworten
So was ist nicht normal und je nach dem wer der betreiber der fernwärme ist sollte man sich an die Stadt oder an den Verbraucherschutz wenden!
Verdoppelter verbrauch ohne das du mehr verbrauchst würde nur gehen wen eine zweite Person bei dir wäre wen du zb auf der arbeit wärst ! Frage mal deinen Vermieter ob es da noch Zweitschlüssel gibt!
Du hast aber auch das recht nur einen teil der kosten zu bezahlen was ich auch nur unter Vorbehalt tun würde zahle das was in Ordnung ist und das was sonst normal war und verlange einen nachweiß wo die Mehrkosten herkommen!
Was bei strom geht sollte auch bei fernwärem gehen und man sollte mal den zähler prüfen lassen ob der verplomopt ist und auch Richtieg arbeitet! Wen alles das verweigert wird dan sollstes du den anwalt einschalten!
Wird mit dem Auge abgelesen oder mit einem Ablesegerät? Sonst ist vielleicht beim ablesen die 1 mit einer 7 verwechselt worden. Digitale Röhrchen zeigen meist den Wert des letzten Jahres noch bis zum nächten Ablesezeitraum an. Meist springen 2 Werte hin und her. Der aktuelle Verbrauch und der letzte Gesamtverbrauch der letzten Heizperiode des Heizkörpers. (und vielleicht auch noch ein paar unwichtige Daten). Sollte die Heizperiode (Jahreszeitraum) auf die die Röhrchen eingestellt sind für 2021 noch nicht abgeschlossen sein, könnte noch der Gesamtwert von 2020 im Röhrchen angezeigt werden. Würde ich dann mal kontrollieren.
Das ist ungewöhnlich, normalerweise werden die Röhrchen nur alle 10 Jahre gewechselt, wenn die Batteriezeit abläuft und nicht bei Mieterwechsel. Da wird dann nur der Stand bei Auszugsdatum für die Endabrechnung abgelesen und aufgeschrieben.
Du gehst in den Widerspruch den mit den Augen ablesen ist niemals in Ordnung als ich noch Röhrchen hatte wurden die Extra ausgelesen und Dan ausgetauscht! Und die genauen werte standen in der Abrechnung! Später bekamme ich digitale zum externe Ablesen von draußen auf der Strasse aus sogar! Eigentlich gehört es dazu das man die eine ausles zettel gibt wen das nicht so ist stimmt da so einiges nicht!
Doch mit den Augen ablesen ist in Ordnung. Allerdings kriegt der Mieter normalerweise dann direkt einen vom Ableser (egal ob von Firma oder Vermieter selbst abgelesen) unterschriebenen Durchschlag mit allen erfassten Werten. Die abgelesenen Periodenwerte stehen weiterhin im Röhrchen und man kann diese zudem auch noch bis zur nächsten Ableseperiode einsehen, erst dann springen Sie um. Im Gegenzug unterschreibt der Mieter auf demselben Zettel und bestätigt somit nach Prüfung die Richtigkeit der Ablesedaten.
Das ist hier wohl nicht passiert. Aber das Ablesen per Auge ist bei den digitalen Geräten möglich und auch erlaubt, sofern alles wie oben beschrieben protokoliert wird.
Um Missverständnissen vorzubeugen mit "Röhrchen" meinen wir hier die mittlerweile üblichen digitalen Heizungableseröhrchen/Geräte.
Diese Vorgehensweise findet man oft in 2-3 Familienhäusern, wo der Vermieter selbst mit drin wohnt.
Da er eben selbst drin wohnt, anders als in komplett fremdvermieteten Häusern, muss auch er einen Kostenanteil an den Leistungen der Ablesefirma zahlen, deshalb ist es in seinem Interesse die Kosten gering zu halten. So spart er sich und dem Mieter durchs selbst ablesen Anfahrt und Ablesegebühr der Abrechnungsfirma, die sonst beide auch anteilig mit bezahlen müssten.
Ich denke, das es sich um einen Ablesefehler handelt. Die Geräte zeigen immer 2 Werte an(bei EHKV-Geräten, also elektrische , die Röhrchen dürfen glaub ich gar nicht mehr verwendet werden ), den Vorjahresverbrauch (01.01. bis 31.12. ) und den aktuellen Verbrauch (01.01. bis heute bzw. den Tag des Wechsel ). Diese Geräte müssen immer 1 Jahr aufgehoben werden zum Vergleich bei Unstimmigkeiten. Versuch es im Guten mit den zu klären, ansonsten Rechtsschutz einschalten.
Das wird per Auge abgelesen. Leider wurden die ja bei meinem Auszug ausgewechselt. Ich weiß nicht, ob da jetzt noch was angezeigt wird.