Mieten

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Suspektes Wohnungsangebot?

Hallo zusammen, ich bin derzeit auf der suche nach einer Wohnung in Frankfurt. Bei "immowelt" bin ich dann über ein sehr "komisches" Angebot gestolpert. Grobe Daten zu der Wohnung: 2 Zimmer, 60327 Frankfurt am Main, 46m², Parkplatz mit inbegriffen, voll möbliert, sehr modern und in einem "Tower" relativ weit oben. 2 Bilder, weiter unten. Mein Problem : Die Wohnung soll 400€ kalt und 470€ warm kosten. Das ist viel zu günstig. Dazu kommt, dass das Angebot bei Immowelt schon 4 mal gelöscht und neu eingestellt wurde. Gibt es bei sowas auch Abzocken? Worauf muss ich da achten und vorallem, ist das vermutlich nicht ein Scam? P.S.: Einen Link kann ich nicht einfügen, da die Anzeige wie gesagt, als wieder weg ist.
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Unbenutzbare Toilette?

Seit mehreren Monaten ist die Toilette unseres Haupt-Wc‘s (Gästetoilette vorhanden) nicht nutzbar, da die Fliesen gerissen sind, abbröckeln und nach der Spülung immer mehr Wasser dort austritt und wir immer wieder ein Handtuch unterlegen. Von der Vermietung wurden wir nun das 3. Mal vertröstet, dass sie nach einer Firma suchen.. Ich habe es satt, dass immer wieder ein Monat vergeht, bis ich nachfrage und immer wieder dieselbe Antwort kommt. Ich möchte nun ein Mietminderung. Meine Frage, mit wie viel % kann ich die Minderung ansetzen. Danke im Voraus.

Wbs ausfüllen?

Guten Tag, ich habe heute meinen WBS bekommen mit 350€ Gehalt und wenn ich ausziehe zusätzlichen 250€ Kindergeld. Nun muss ich für die Wohnungssuche ankreuzen, wie hoch die max. Warmmiete sein sollte. Welchen Betrag soll ich dort reinschreiben, der am meisten Sinn macht, damit ich auch eine Wohnung mit diesem Preis bekomme und die ich mir dann leisten kann? Was wäre denn das maximum, das ich da reinschreiben darf ? Je höher der Betrag, desto mehr Chancen auf eine Wohnung ?geh ich mal aus... Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

Darf mich mein Vermieter kündigen?

Guten Tag erstmal, die Familie meiner Freundin hat gestern nach 22 Jahren einen Kündigungsbrief erhalten. Erhalten am 20.05.2024 sie sollen bis zum 01.09.2024 die Wohnung verlassen. das Problem an der Sache ist aber das als Grund angegeben wurde das die Wohnung für deren Sohn benötigt wird und deswegen die Familie ausziehen muss? kennt sich jemand aus mit sowas ich verstehe nicht warum man so herzlos sein kann. ich danke euch für eure Hilfe.

Die Kündigungsfrist einer Wohnung berechnen?

Hallo, ich habe diese Info über Google bekommen. “Als Mieterin oder Mieter kannst Du in aller Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen - egal wie lange Du schon in der Wohnung wohnst. Du musst bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit der gerade begonnene Monat noch zur Frist zahlt.“ bedeutet das wenn ich bis zum 03.06 gekündigt habe muss ich nur die Miete für die Monate 06. 07. 08. zahlen ? Oder muss der September auch noch mir gezahlt werden? Liebe Grüße

Türen lackiert ohne Zustimmung?

Hallo. Wir sind im letzten Jahr in eine Renovierungsbedürftige Wohnung bezogen, uns wurde gesagt wir dürfen alles neu machen wie wir es wollen. Haben neuen Boden rein und die Braunen Zimmer Türen (3 Stück.) Weiß lackiert. Nun will der Vermieter uns erzählen das habe er nie erlaubt und das tauschen dieser 3 Türen würde 2700€ kosten und möchte somit unsere gesamte Kaution von 2000€ einbehalten. Ist dies gerechtfertigt?

Änderung am Mietvertrag?

Ich werde bald in eine neue Wohnung ziehen und habe dafür auch schon alles ausgefüllt, der von allen Parteien unterschriebene Mietvertrag liegt mir auch vor. Jetzt gab es aber wohl einen Fehler seitens der Verwaltung und es wurde eine zu niedrige (Kalt)miete angegeben. Sie wollen die erste Seite einfach austauschen, sodass der Vermieter bekommt was er anfangs auch verlangt hat. Geht das einfach so? Kann der Vertrag quasi undokumentiert wegen einem Fehler geändert werden, muss das nicht schriftlich festgehalten werden? Vielen Dank schonmal für eine Antwort!

Ist ein Erbschein zwingend notwendig?

Hallo Zusammen! Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Erbrecht aus oder hatte einen ähnlichen Fall erlebt. Nachdem meine Tante verstorben ist, musste ihr Nachlass geregelt werden. Unsere Beziehung war eher die eines Mutter-Tochter-Verhältnisses. Kein Testament, keine Eltern, keine leiblichen Kinder, keinen Partner, dafür drei Geschwister. Zwei davon wären nicht im Stande gewesen den Nachlass zu regeln. Also habe ich das mit der Unterstützung ihrer älteren Schwester übernommen. Jetzt zum eigentlichen Thema. Jeglicher Schriftverkehr in dieser Sache lief über meinen Namen. So also auch die Beendigung des Mietverhältnisses der Wohnung. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Wohnung nach bestem Wissen und Gewissen renoviert und übergeben. Um die Vorlage eines Erbscheins wurde gebeten, da wir diesen aber nicht beantragt hatten haben wir das “ignoriert”. Die Abnahme der Wohnung wurde durch den Hausmeister und mir durchgeführt. Ist es legitim, dass die Vermietung die Wohnung abnimmt und weitervermietet, obwohl ein Erbschein vorliegen muss? Im Umkehrschluss aber weder Kaution noch Betriebskosten erstattet werden, weil kein Erbschein vorliegt?

Sanierung des Kellers wurde abgebrochen... Ist eine Mietminderung trozu Kündigung möglich?

Guten Abend! Vielleicht kann uns ja jemand helfen und eine Auskunft geben. Unser Keller war von Mietbeginn schon feucht. Mal mehr, mal weniger. Wir haben den Vermieter informiert und es liefen auch 2x über einen längeren Zeitraum Entfeuchter. Nun hatten wir (im Dezember) durch Hochwasser ca. 2 cm Wasser im Keller. " Wochen ständig und dann ab und an bis Mitte März. Die Kellerwände waren mittlerweile ca. 40 cm mit schwarzem Schimmel befallen. Unser Vermieter hat uns im Dezember schon zugesagt, dass er der Raum saniert und auch von außen das "Leck" behoben wird. Durch das Regenwetter sollte dies Anfang April erfolgen. Während unseres Urlaubs (05.-12.04.) wurde wie angekündigt mit der Sanierung begonnen und die Rigipswände mit dem Schimmel entfernt. Laut Aussage des Vermieters sollte es zeitnah weitergehen. 2 Wochen nach der Aussage teilte er uns mit: Er steckt kein Geld mehr in das Haus, will es verkaufen und beendet die Sanierungsarbeiten auch nicht. Wir sollten uns nach etwas anderem umsehen. Er legt uns auch keine Steine in den Weg bezüglich irgendwelcher Fristen. Zu unserer Freude haben wir sehr schnell etwas gefunden. Wir haben unseren Vermieter informiert, er hat uns zugesagt, dass wir zum 31.07. raus können (statt 3 Monate 2,5 Monate Kündigungsfrist) Seit dem wir seine Aussage schriftlich bestätigt haben möchten, verweigert er diese und auch jeglichen Kontakt. Schriftlich haben wir leider seine ganzen Aussagen nicht, wir hatten bisher ein gutes Verhältnis. Nun unsere Frage: Können wir Mietminderung geltend machen aufgrund nicht erledigter Sanierungsarbeiten obwohl wir das Mietverhältnis schon gekündigt haben? Eigentlich geht es ja nicht, da die Sanierungsarbeiten ja abgebrochen wurden haben wir doch etwas Hoffnung. Hat jemand Erfahrung in solchem Fall?

Zwischenmieter / Mitverhältnis?

Fall: Eine Wohnung wird von vier Personen angemietet (Mieter 1–4), alle sind Hauptmieter dieser Wohnung, und jeder hat ein eigenes Zimmer. Mieter 1 und 2 haben Mieter 3 und 4 vor einigen Monaten informiert, dass sie ausziehen möchten und nach einer Wohnung suchen. Nun haben sie am 10.05. eine Wohnungszusage bekommen und mieten eine Wohnung zum 16.06. an. Sie informieren direkt die restlichen Mieter, dass Nachmieter gesucht werden sollen, da man nur ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag kommt, wenn man Nachmieter hat (die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate). Da Mieter 3 und 4 extrem wählerisch sind und sich nicht wirklich viel Mühe geben, fällt die Suche extrem schwer (obwohl sich ausreichend Leute bewerben). Nun ist meine Frage: Wenn Mieter 3 und 4 sich für keinen passenden Nachmieter entscheiden, können Mieter 1 und 2 für die drei Monate, in denen sie doppelt zahlen müssten, bis die Kündigung greift, einen Zwischenmieter aussuchen und in ihrem Zimmer wohnen lassen (auch wenn Mieter 3 und 4 möglicherweise nicht mit der ausgewählten Person zufrieden sind)? Natürlich würden die Vermieter über die Untermiete informiert werden.