Darf mich mein Vermieter kündigen?

6 Antworten

Die Kündigungsfrist muss 9 Monate betragen.

Der Vermieter muss begründen, warum er gerade diese Wohnung braucht. Zulässige Gründe sind beispielsweise, dass die Wohnung näher am Arbeitsplatz liegt oder sich die Lebensumstände geändert haben, also der Vermieter etwa, weil er mit einem Partner zusammenziehen will, eine größere Wohnung braucht. Auch finanzielle Einbußen, weil die jetzige Wohnung des Vermieters teurer ist als sein Eigentum, sind ein triftiger Grund. Die Wohnung als Arbeitszimmer oder als Übergangsbleibe zu nutzen, während der eigene Wohnsitz renoviert wird, zählt dagegen nicht.

Nach dem Auszug des Mieters muss der Vermieter seinen angekündigten Plan auch in die Tat umsetzen. Er kann also nicht für seine Mutter Eigenbedarf anmelden und anschließend seinen Bruder einziehen lassen. Sollte er doch nicht einziehen und die Wohnung stattdessen wieder vermieten wollen, muss er dies begründen können. Sonst steht der Vorwurf des vorgetäuschten Eigenbedarfs im Raum. Dann kann der ausgezogene Mieter Schadensersatz verlangen

https://www.capital.de/immobilien/kuendigung-wegen-eigenbedarf-fuer-vermieter-schwieriger--mieter-im-recht-34565320.html

Geht zum Mieterschutzbund und so. Bzw es gibt auch Stellen, die helfen, wenn Obdachlosigkeit droht.

  1. Ja, leider ist das rechtens. Das nennt sich Eigenbedarfskündigung. Allerdings muss die sehr gut und sehr genau begründet werden. Da kann ich Euch nur raten, Euch an den lokalen Mieterverein zu wenden. Das sind Fachanwälte, die das prüfen können.
  2. Die Frist ist zu kurz. In den alten Mietverträgen gab es sogar Fristen von 12 Monaten. Einfach im Mietvertrag nachlesen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Gerhart  22.05.2024, 12:45

Der Mietvertrag wurde vermutlich nach 9-2001 geschlossen. Die Frist beträgt also 9 Monate.

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Eigenbedarf ist schwer durchzuführen als Kündigung. Sofern ich weiß muss belegt werden, dass die Wohnungssuche des Sohnes trotz vollen Einsatzes fruchtlos verlief.


sassenach4u  21.05.2024, 16:10

Er muss keine Wohnungssuche nachweisen. DAS ist falsch.

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HuTao7  21.05.2024, 16:15
@sassenach4u

Okay. Trotzdem ist die Eigenbedarfskündigung streng reguliert und muss unzählige Sachen aufweisen.

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Zwar kenne ich mich nicht zu 100% aus, aber die Kündigungsfrist müsste bei einer so langen Mietdauer wesentlich länger sein.

Die Kündigung ist unwirksam, da sie nicht fristwahrend erfolgt ist.

Liegt begründeter Eigenbedarf vor und der Vermieter kündigt, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nach bis zu fünf Jahren Wohndauer haben Mieter ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug. Nach bis zu acht Jahren sind es sechs Monate und nach mehr als acht Jahren, wie in Ihrer Frage geschildert, neun Monate.

Bei der Eigenbedarfskündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Vermieters, die keines Kommentars Ihrerseits, geschweige denn einer Bestätigung bedarf.

Einfach abwarten.


Renick  21.05.2024, 17:12

Eine Kündigung mit falscher Kündigungsfrist bleibt trotzdem wirksam, weil sie in eine Kündigung mit richtiger Kündigungsfrist umgedeutet wird.

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schelm1  21.05.2024, 17:34
@Renick

Es gilt Mietrecht! - nicht Arbeitsrecht o.ä!!

Worauf gründe Sie Ihre Ansicht?

Werden zum Beispiel Fristen nicht eingehalten oder Gründe für eine Kündigung nicht richtig benannt, liegt eine unwirksame Kündigung vor.

Ein Schreiben, in dem keine Gründe aufgeführt sind, stellt eine unwirksame Kündigung vom Mietvertrag dar.

Diese Kündigung kann vom Vermieter rechtlich dann auch nicht mehr durchgesetzt werden, auch wenn die Gründe tatsächlich vorliegen.

Eine rechtliche Grundlage hierfür bilden unter anderem die §§ 543 und 569 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

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Renick  21.05.2024, 19:46
@schelm1

Mein Kommentar bezieht sich ausschießlich auf die Kündigungsfrist, nicht auf die Gründe. Eine Umdeutung ist auch im Mietrecht nach §133 und §157 BGB möglich, wenn die Willenserklärung so gedeutet werden kann, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt enden soll. Dies findet sich in der Rechtsprechung immer wieder. Es kommt sogar vor, dass eine fristlose Kündigung in eine ordentliche umgedeutet werden kann, wofür es ein BGH Urteil gibt.

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