Wie findet ihr es, dass die Geschäftsordnung im Thüringer Landtag kurzfristig geändert werden soll?
In Thüringen soll das Verfahren für die Wahl des Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin geändert werden.
Bisher schreibt die Geschäftsordnung vor, dass die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Posten des Präsidenten oder der Präsidentin hat. Das ist im neuen Landtag die AfD. Die anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD hatten aber schon signalisiert, dass sie keinen Vertreter der AfD an der Spitze des Landtags akzeptieren würden.
Findet ihr es gut oder schlecht, dass die Geschäftsordnung noch vor der Wahl geändert werden soll?
117 Stimmen
13 Antworten
Um es ganz klar zu machen, die Geschäftsordnung ist ein Instrument des Parlaments und nicht umgekehrt. Deshalb hat auch das Parlament jederzeit das Recht die Geschäftsordnung zu ändern. Insbesondere ist ein neu gewähltes Parlament nicht an die Geschäftsordnung des alten Parlaments gebunden.
Vielleicht sollte man das erstmal step by step betrachten.
Denn in erster Linie geht es ja um die Beschlussfähigkeit, die er eben nicht erteilt hat, trotz mehrfacher Aufforderung. Dann steht die Wahl an. Die Dame der AfD wird nicht gewählt, wissen alle, auch die AfD. Denn mit ihrer Vorgeschichte ist sie eh nicht tragbar.
Und dann kommt das Problem:
der Alterspräsident, der erstmal eine Wahlwerbesendung für die AfD veranstaltet hat, anstatt neutral und sachlich zu bleiben und seinen Job zu machen, schwadroniert im Sinne der AfD.
Die erste Unterbrechung erfolgte, als der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Andreas Bühl, den Alsterpräsidenten aufforderte, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. Schließlich einigen sich die parlamentarischen Geschäftsführer: Treutler darf seine Rede fortsetzen, bevor die Abstimmung erfolgt. In seiner Rede betonte der Alterspräsident die parlamentarische Gepflogenheit, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Das sei seit der Wiedergründung Thüringens nie infrage gestellt worden. Die Menschen erwarteten, dass diese Gepflogenheiten geachtet würden, sagte er. Die gewählten Parlamentarier seien gehalten, „das Wahlergebnis nüchtern und sachlich zur Kenntnis zu nehmen“ und den Willen des Souveräns ernst zu nehmen. Nach seiner Rede kam es dann erneut zu einer Unterbrechung, weil CDU-Mann Bühl die Beschlussfähigkeit feststellen wollte.
Alleine damit hat er bereits seine Kompetenzen überschritten! Er hat lediglich eine protokollarische Funktion zu erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger!
Und er weiß, dass die Dame da eh nicht gewählt wird. Mal im Ernst: eine Frau die wegen Betruges am thüringischen Landtag verurteilt wurde. Das kann doch echt nicht der Ernst der AfD sein, oder?
Das Vorschlagrecht bedeutet eben NICHT: die müsst ihr jetzt wählen. Und es ist eine Frechheit zu sagen, das wäre ja immer so und deswegen hätte man dann schon irgendwie einen Anspruch darauf. Nein, nein und nochmals nein!
Was AfDler offenbar auch immer noch nicht kapiert haben, ist, dass es keinen Zwang gibt mit der rechtsextremen AfD in Thüringen zusammen zu arbeiten. Warum auch? Ist Rechtextremismus also damit salonfähig und man sieht halt mal über die Radikalisierung der Partei hinweg, weil die AfD sich das so wünscht?
Der Alterspräsident, der schon Step 1 einfach abgeschmettert hat wird also was genau machen? Er wird wählen lassen. Abgelehnt, abgelehnt, abgelehnt... und dann flüstert ihm die Partei zu, er möge nur AfD Kandidaten zu lassen oder eben andere Vorschläge nicht zulassen.
Und dann? Das Spiel spielt er dann im Sinne der AfD 5 Jahre lang?
Er hätte doch nur die Beschlussfähigkeit zulassen müssen, wenn es ihm ein Herzenswunsch ist auch die alberne Abstimmung durchziehen können um dann zu sagen: so, zweimal abgelehnt und nun dürfen alle Anderen ihre Vorschläge einbringen.
Wo genau war jetzt das Problem?
Er hat Order gekriegt. Und das ist peinlich! Für ihn als Mensch und als Politiker. Aber genau deswegen hat die AfD ihn da ja auf den Platz gehievt.
Es hat schon eine besondere Ironie, dass Alterspräsident Treutler nach von ihm veranlassten diversen Unterbrechungen der Sitzung nach drei mehr oder minder ergebnislosen Stunden sagt: Er habe eigentlich wenig Kompetenzen außer: "Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Alterspräsidenten beschränken sich darauf, den Landtag schnellstmöglich handlungsfähig zu machen."
Und genau das hat er eben konsequent verweigert!
Natürlich hätte man die Geschäftsordnung im Vorwege schon ändern können. Hat die CDU versemmelt, weil sie das blockiert hat.
Aber auch das rechtfertig nicht das Verhalten von Treutler.
Die Geschäftsordnung wird ständig geändert. Es ging darum ob die neuen Abgeordneten sich eine neue Geschäftsordnung geben können ODER ob sie sich an die alte halten müssen.
Das ist jetzt geklärt sie dürfen sich eine neue Geschäftsordnung geben bevor die eigentliche Landtagsarbeit beginnt.
Das führt nur zu einem,die AfD auf Bundesebene wird dadurch immer stärker. Das war sowas von dilettantisch. Sie wussten doch schon lange wie gut die AfD im Kurs lag. Warum haben sie es nicht schon vorher gemacht. Jetzt da die bösen Rechten gewonnen haben, ändern wir es. Sehr demokratisch. Ich gehe am Montag zu meinem Chef und sage," ich arbeite nicht mit dem und dem zusammen."Wir wissen alle wie das endet, oder? Aber unsere überbezahlten Volksvertreter dürfen das. Beachtlich was sich unsere Volksvertreter alles erlauben können.
Die Thüringer Verfassung hat im Artikel 57 die konstituierende Sitzung unmissverständlich geregelt. Im Absatz 1 heißt es: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer“ und laut Absatz 5 gibt sich „der Landtag eine Geschäftsordnung.“ Diese regelt das Verfahren, was zur Anwendung kommen soll. Im § 1 GO heißt es in den Absätzen 2 und 3 wie folgt: „Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt“ und „die Alterspräsidentin beziehungsweise der Alterspräsident ernennt zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführerinnen beziehungsweise Schriftführern und lässt die Namen der Abgeordneten aufrufen.“ Im § 2 GO wird in den Absätzen 1 und 2 ausgeführt, was darunter zu verstehen ist: „Der Landtag wählt die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber vorgeschlagen werden.“ Außerdem, so im folgenden Absatz 3, schlägt „die stärkste Fraktion ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.“
Daran hätte man sich einfach halten sollen. Das noch unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten eine bedeutsame inhaltliche Frage, wie die Neugestaltung des Wahlverfahrens für den Landtagsabgeordneten entschieden werden soll, widerspricht dem Sinn der Verfassung.
Allerdings tut es das. Denn wenn der Alterspräsident schon mal den wichtigsten Schritt blockiert, dann ist es völlig belanglos was Andere wollen.
Er hätte also seiner Aufgabe gerecht werden müssen und das tat er eben nicht.
Der Alterspräsident hat sich exakt an den Ablauf gehalten. Er wurde allerdings gehindert, den zweiten TOP (Bestellung der Schriftführer) überhaupt aufzurufen.
Eben genau das tat er nicht.
Eigentlich erfüllt der Alterspräsident eine protokollarische Funktion, leitet kurz die Sitzung, bis ein Landtagspräsident gewählt ist. Doch Treutler nutzte die Sitzung für eine politsche Rede. Er warb offen für die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten. ... Man darf annehmen, dass die Fraktionsführung um Björn Höcke ihm die Rede aufgeschrieben hatte.
Also erstes hätte er die Beschlussfähigkeit bestätigen müssen. Hat er, trotz wiederholter Aufforderung nicht getan. DANN wäre die Wahl gewesen.
Oder aber er hätte auch den Antrag annehmen können die GO kurz bezüglich der Wahl abzuändern. Denn auch das wäre ihm möglich gewesen.
Ein ausdrücklicher Beschluss, die Geschäftsordnung des Vorgängerlandtags zu übernehmen, wäre bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am 26. September 2024 aus Transparenzgründen wünschenswert. Doch geht der Landtag kein rechtliches Risiko ein, wenn er vor der Wahl der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten lediglich die Wahlvorschriften in der Geschäftsordnung „ändert“. Denn bis zu diesem Beschluss gilt keine Geschäftsordnung, an die er gebunden sein könnte, und mit diesem Beschluss übernimmt er implizit die alte Geschäftsordnung in geänderter Fassung. Nimmt man die Diskontinuität als wesentliches Element des demokratischen Parlamentsrechts ernst, werden die Regeln über die Präsidentenwahl immer erst unmittelbar vor der Wahl getroffen und hängen nur von einer Voraussetzung ab: einer Mehrheitsentscheidung. Alles andere ist Politik.
https://verfassungsblog.de/demokratische-diskontinuitat/
Nur der Mann hatte wohl eben die Order genau eines zu tun: die Anderen nicht zu Wort kommen zu lassen, Wahlwerbung für seine Partei zu machen und für einen entsprechenden Eklat zu sorgen.
Vor der konstituierenden Landtagssitzung in Thüringen war Treutler eine Schulung für seine Aufgabe als Alterspräsident angeboten worden. Wie Landtagsdirektor Jörg Hopfe gegenüber "Zeit online" berichtet, sei Treutler zum Termin in Begleitung von AfD-Co-Landeschef Stefan Möller erschienen. Der habe deutlich gemacht, dass er Treutler "an der kurzen Leine" führe, so Hopfe. Offenbar war Treutlers Aufgabe, die Abgeordneten nicht zu Wort kommen zu lassen.
Wie tief sinken AfDler denn noch um ihrem Herrn und Meister zu gefallen?
Die Wahl des Schriftführers kommt im übrigen NACH der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Was er jedoch verweigerte. Entweder ist der Mann tatsächlich aus dem Tal der Ahnungslosen oder nur simpler Handlanger seines Chefs um den Aufstand zu proben. Lächerlich, unnötig, kindisch, peinlich... also mehr fällt mir dazu echt nicht ein.
Und die Fans der Afd: kapieren in der Mehrheit eh nicht was da abgelaufen ist, werden von der Partei mit Fakes versorgt und Schlagworten ausgestattet und nicken Höcke huldigend zu.
Mal abgesehen davon, dass es tatsächlich auch Leute gibt, die die Personalie der AfD mit dieser Frau nicht einmal schlimm finden. Eine verurteilte Betrügerin die den thüringischen Landtag betrogen hat... Absurder geht es ja nun echt nicht mehr! Und diese Partei erwartet Vertrauen? Von ihren rechtsextremen Ansichten mal abgesehen.
Daran hätte man sich einfach halten sollen
Preisfrage: Wieso macht es die AfD dann nicht? Sie ist es, die die GO erst mal mit Füßen tritt.
Die Reihenfolge laut Geschäftsordnung ist: 1. Vorläufige Schriftführer, 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit, 3. Überleitung zur Tagesordnung und zur ersten Sitzung, im Rahmen dieser dann Wahl des Landtagpräsidenten.
Die AfD hat genau dies aktiv verhindern, indem sie beispielsweise verweigerte, die Beschlussfähigkeit festzustellen.
Ich habe diese Reihenfolge aus der Geschäftsordnung de Thüringer Landtages. Da steht das nun mal drin.
Schon dreist, dass du sagst, das stimmt nicht. Was für eine ausgedachte Geschäftsordnung liegt denn in der AfD aus? Was erzählt denn die AfD, was die korrekte Reihenfolge wäre?
Die Frage ist, ob der Alterspräsident diesen Ablauf aktiv behinderte. Nicht , ob der Ablauf so in der GO steht.
Laut Gericht hat er das. Die AfD ist mit ihren Manövern krachend gescheitert vor Gericht und hat nun diktiert bekommen, wie die erste Sitzung abzulaufen hat.
Das weiß ich nicht, da ich den Verästelungen der rechtlichen Debatte nicht gefolgt bin.
Das Gericht stellte fest, der Landtag kann sich auch VOR der Wahl des Landtagspräsidenten ein neues Wahlverfahren für den Parlamentspräsidenten geben. Das ist der wesentliche Punkt.
Ob es sinnvoll ist, das Wahlverfahren in Abhängigkeit vom Wahlausgang unter taktischen Gesichtspunkten zu gestalten, ist eine andere Frage.
Es gibt mehrere wesentliche Punkte neben dem von dir genannten.
Einer ist, dass das Gericht klargestellt hat, dass der Alterspräsident keine demokratische Legitimation hat und keinerlei Befugnisse. Er hat laut Gericht ausschließlich die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Parlaments herzustellen und zwar so, wie die Mehrheit der Abgeordneten das will und nicht, wie der Alterspräsident das will.
Ein weiterer Punkt war die Klarstellung des Gerichts, dass der Alterspräsident exakt drei Tätigkeiten hat. Ich hatte sie oben ja auch schon aufgeführt und das Gericht hat es exakt 100%ig genauso gesehen. Wäre auch verwunderlich, wenn es anders geurteilt hätte, denn exakt das ergibt sich aus Gesetz und Geschäftsordnung.
Es ist im Grunde wie bei einer jeden Sitzung, auch bei kleinen Vereinen. Der erste Schritt ist Schriftführer (sofern noch keiner für eine Amtsperiode gewählt ist). Der zweite Schritt ist die Beschlussfähigkeit (Mandatsprüfung whatever). Der dritte Schritt ist die Tagesordnung und Anträge zur Tagesordnung. Dieses Grundprinzip ist nicht nur logisch sinnvoll, sondern auch juristisch als einziges irgendwie möglich. Denn genau damit gewährleistet man, dass das jeweilige Gremium für sich selbst definiert, was es wie in welcher Reihenfolge machen will und genau das ist Demokratie: Dass die Mehrheit bereits über die Tagesordnung entscheidet.
Die AfD wollte das nicht einsehen. Das Gericht hat die AfD nun zurechtgewiesen.
Du vergisst allerdings:
https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/1-Hauptmenue/3-Dokumente/1-Dokumente/Dokumente/geschaeftsordnung_des_thueringer_landtags.pdf
Und genau die Beschlussfähigkeit hat Treutler nicht zugelassen. Er wurde mehrfach (!) dazu aufgefordert.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-09/thueringen-landtag-parlamentspraesident-konstituierende-sitzung-liveblog