Wer sagt zuerst die Gehaltsvorstellung?

Der Arbeitnehmer, aber erst auf Nachfrage 75%
Der Arbeitnehmer 25%
Der Arbeitgeber 0%
Der Arbeitgeber, wenn dieser nicht nachfragt 0%
Erst bei der Vertragsvereinbarung 0%

8 Stimmen

6 Antworten

Der Arbeitnehmer, aber erst auf Nachfrage

Es wird generell empfohlen, mit der Nennung des Wunschgehalts zu warten, bis explizit danach gefragt wird. Es sei denn, das Vorstellungsgespräch neigt sich dem Ende, ohne dass der Punkt bisher angesprochen wurde. Kam aber zumindest in meinem Fall noch nie vor.

Viele Firmen erbitten auch in der Stellenausschreibung, dass man den Gehaltswunsch direkt in der Bewerbung mitteilt. In diesem Fall gehört er so ziemlich ans Ende des Anschreibens.

Ab Juni 2026 soll übrigens Schluss mit dem leidigen Thema Gehaltsverhandlung sein: dann sollen Firmen gesetzlich verpflichtet sein, das Gehalt selber in der Stellenausschreibung anzugeben, so wie es manche Firmen schon heute freiwillig tun.

Eine große Erleichterung für jeden, der sich auf Jobsuche befindet oder einfach nur seinen Marktwert checken will.

Der Arbeitnehmer, aber erst auf Nachfrage

Das ist in der Regel üblich.

Der Arbeitnehmer

Kommt auf den Job und die Firma an. Aber die Gehaltsvorstellung wird oftmals schon bei der Bewerbung angegeben, da viele Firmen dies bereits dort erwarten (Unterlagen inkl. Gehlatsvorstellungen und frühesten Eintrittstermin steht schon gerne in der Ausschreibung)

So handhabe ich es in meinem Betrieb.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Der Arbeitnehmer

Votiere immer dafür, das auch ins Anschreiben zu schreiben. Dann verschwendet man keine Zeit.