Wenn ich etwas elektronisches verschenke, gebe ich den Kassenzettel mit, für Garantie. Ist das angemessen?
Und was treibt ihr da so?
16 Stimmen
9 Antworten
Ja natürlich macht man das so.
So kann der Beschenkte den Artikel im Falle eines Defektes umtauschen bzw. beweisen, dass das Gerät rechtmäßig ihm gehört.
Kommt drauf an, wie oft die beiden Personen Kontakt haben und wie weit sie voneinander entfernt wohnen. Auch der Beschenkte kann reklamieren.
Ich behalte den Kassenzettel, - erwähne aber, daß der Beschenkte im Reklamationsfall darauf zugreifen kann!
Natürlich, kann ja sein, dass ihm der Artikel nicht gefällt oder er das schon hat, dann kann er es umtauschen oder rückgeben.
Es geht auch ohne. Einfach im Geschäft nachfragen. Man bekommt oft genug ein Ersatzzettel.
Notfalls sollte man allerdings den Preis weg streichen.
Du musst ihn schon mitgeben . Oder das andere wäre du legst ihn so Weck das du ihn geben kannst , wenn er mal benötigt wird. Du weißt ja 2 Jahre Garantie , und 14 Tage Umtausch Recht .
Umtausch oder Rückgaberecht gibt es nicht im Geschäft, das ist ein Irrtum.
Bei uns in unserer Stadt schon . Ob ich es beim Discounter oder im Elektronischen Geschäft gekauft hatte . Deshalb konnte ich es so schreiben.
es gibt kein Umtauschrecht, daher ist es egal ob du das in deinem Geschäft trotzdem kannst, in den meisten Geschäften kann man etwas umtauschen oder zurück geben, aber das machen die Geschäfte nur aus Kulanz weil sie die Kunden binden wollen, aber ein Recht darauf gibt es nicht.
14 Tage Umtausch Recht
Das ist gut, daran hatte ich gar nicht gedacht 🤌🏼
Bitte , auch wenn das Gerät in den 14 Tagen kaputt geht , kannst du auch Umtauschen.
Oder behält ihn bei sich, reklamieren muss eh der Käufer....