Wenn andere Personen durch Provokation ein Verhalten bei einer Person hervorrufen und es dann heißt ja die Person ist dann selber schuld an ihrem Verhalten?
Das Resultat bei mir ist jetzt, dass ich die Kaution nur zu 25 Prozent zurückbekommen habe.
10 Stimmen
6 Antworten
So vereinfacht und pauschal kann man das nicht seriös beantworten. Es kann Gründe geben, die mildernde Umstände oder sogar Straffreiheit rechtfertigen, zum Beispiel das Recht auf Selbstverteidigung. Aber es kommt immer auf die konkreten Umstände an.
Also, wenn ich auf Provokationen mit irgendeiner Regung REAGIERE, bin ich nicht Schuld daran. Dann wurde ich provoziert und wenn das so ist, muss mein Gegenüber eben mit einer Reaktion auf eine Aktion rechnen. Sich wehren, wäre da mein Gedanke. Nicht, selber Schuld.
Verantwortlich ist jeder selbst für sein Verhalten. Und es ist wichtig, die Kurve zu kratzen oder bspw. die Beziehung zu beenden, wenn man provoziert wird, um höchstwahrscheinlich eine bestimmte Reaktion herbeizuführen, damit einem hinterher die Schuld gegeben werden kann. Wer wie ein 3jähriges Kleinkind andere wieder und wieder drangsaliert und gemein ist, aber dann gewissermaßen heulend zu Erwachsenen rennt, wenn es eine Ohrfeige gegeben hat, ist verwöhnt und unreif. Weswegen man solche Menschen umgehend meiden sollte. Denn sie wissen sehr wohl, dass sie mit der nachfolgenden Opferrolle Aufmerksamkeit generieren können, während sie niemand mehr zu fragen wagt, welchen Anteil sie am Ergebnis gehabt haben.
Einerseits hat niemand das Recht dich zu provozieren, negativ zu sein, das zeigt Dan nur die unreife einer Person, es ist klar daß man erstmal reagiert in den ersten Sekunden, aber ab einem gewissen Zeitpunkt innerhalb einiger Sekunden liegt es an dir zu erkennen ob du weiter reagieren willst oder es einfach zu lassen.
Du kannst mit gleicher härt reagieren, kannst dich aber auch dazu entscheiden deine Zeit nicht mit diesen Wesen zu verschwenden, weil du keine Zeit für unnötige Dinge hast. Könntest auch mit der Schulter zucken und sagen whatever, deine Augen verdrehen und gehen.
Es gibt viele Möglichkeiten
Das hängt von der Provokation und der Reaktion ab. Prinzipiell gilt, die Reaktion muss der Provokation entsprechen. Ich denke solange man man verbal auf verbale Provokation reagiert,ist das im Rahmen.
Genauso wie bei Notwehr. Die rechtfertigt nur das Abwehren eines körperlichen Zwangs. Nicht das anschließende Zähne rausschlagen. Das meine st dann wieder eine Körperverletzung,auch wenn der Andere angefangen hat.