Soziales Jahr statt Wehrpflicht?

Ja, das geht 85%
Nein 15%
Weiß ich nicht 0%

13 Stimmen

3 Antworten

Ja, das geht

das war früher so und wird sich nicht ändern

Ja, das geht

Hallo Croissaint79,

genau so ist es im Grundgesetz geregelt. Lies doch einfach mal Artikel 12a vollständig durch. Dort steht:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. ...

Personen, die nach dem GG zum Wehrdienst verpflichtet sind, können dieser Pflicht also sehr wohl nachkommen, indem sie einen Ersatzdienst leisten.

Genau deshalb stehen ja auch GG Artikel 4 Absatz 3 und GG Artikel 12a nicht im Widerspruch zueinander.

Grüße

Ja, das geht

Kommt es zu einer aktiven Form einer Militärdienstpflicht, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch alternativ wieder einen Ersatzdienst geben.