Soziales Jahr statt Wehrpflicht?
Sagen wir mal die Wehrpflicht wird eingeführt und man verweigert die Wehrpflicht. Kann man ein Zivildienst machen? Stattdessen.
13 Stimmen
3 Antworten
Ja, das geht
das war früher so und wird sich nicht ändern
Ja, das geht
Hallo Croissaint79,
genau so ist es im Grundgesetz geregelt. Lies doch einfach mal Artikel 12a vollständig durch. Dort steht:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. ...
Personen, die nach dem GG zum Wehrdienst verpflichtet sind, können dieser Pflicht also sehr wohl nachkommen, indem sie einen Ersatzdienst leisten.
Genau deshalb stehen ja auch GG Artikel 4 Absatz 3 und GG Artikel 12a nicht im Widerspruch zueinander.
Grüße
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr, Deutschland, Soldat
Ja, das geht
Kommt es zu einer aktiven Form einer Militärdienstpflicht, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch alternativ wieder einen Ersatzdienst geben.