Sind rechtlich in Deutschland verbotene Inzest-Beziehungen zwischen Frauen/Mädchen überhaupt möglich?

Nein 100%
Ja 0%

17 Stimmen

5 Antworten

M. E. bezieht sich das Inzest-Verbot auf das Zeugen von Kindern bei Blutsverwandten.

Wenn Mutter und Tochter was machen, ist das moralisch höchst bedenklich, aber nicht verboten.


Inkognito-Nutzer   21.05.2025, 10:19

Könnten Blutsverwandte Sex haben, wenn sie verhüten?

Inkognito-Nutzer   21.05.2025, 10:18

Wieso ist es „moralisch bedenklich“?

Nein

Im Juraforum ist dazu folgendes zu lesen:

Der Begriff Beischlaf ist vor allem im Zusammenhang mit dem deutschen Sexualstrafrecht relevant. Juristisch definiert bedeutet Beischlaf die Vereinigung der Geschlechtsorgane von Mann und Frau durch Einführung des männlichen Glieds in die Vagina der Frau. Die rechtliche Definition von Beischlaf ist also enger gefasst als ein umgangssprachliches Verständnis. In Abgrenzung zum Beischlaf umfasst der Begriff der sexuellen Handlung andere körperliche Tätigkeiten, die der sexuellen Befriedigung dienen, wie zum Beispiel orale und anale Praktiken sowie die Verwendung von Sexspielzeug.

Da der Inzest-Paragraph aber nur den Vollzug des Beischlafs betrifft, sind andere sexuelle Handlungen damit nicht erfasst.

Zu beachten ist aber, dass zwischen Mutter und Tochter auf jeden Fall ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, so lange die Tochter noch nicht volljährig ist. Würde da die Aussage im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen, "es war einvernehmlich" seitens der Tochter überhaupt anerkannt? Da hätte ich dann doch meine Zweifel.


Inkognito-Nutzer   21.05.2025, 11:44

Das ist sehr erhellend. Danke

Nein

Inzest ist gleichgeschlechtlich überhaupt nicht möglich, da Inzest den Geschlechtsakt zwischen Mann und Frau voraussetzt, und dabei auch nur, wenn er vaginal stattfindet.

Das hängt vom Alter des jüngsten Beteiligten ab. Unter 16 (weil Abhängigkeitsverhältnis immer gegeben) sind sexuelle Handlungen jeglicher Art selbstverständlich verboten. Rechtlich sind sexuelle Handlungen zwischen Verwandten nicht zwangsläudig verboten, wenn wir von zwei Erwachsenen oder Gleichaltrigen (Geschwistern mit wenig Altersabstand) ausgehen. Da geht es rein um penetrativen Vaginalverkehr (also Penis in Vagina).

Also so genau kontrollieren kann man ja niemanden. Aber rechtlich müsste es unzulässig sein