Punkt im Kreis bei der Bundestagswahl – erlaubt oder nicht?
Nach gestern habe ich mich gefragt, ob es eigentlich erlaubt ist, bei der Bundestagswahl einfach einen Punkt in den Kreis ⭕️ zu zeichnen, statt ein Kreuz zu machen. Im Wahlgesetz steht ja, dass die Stimme eindeutig erkennbar sein muss, aber gilt ein Punkt da auch? Hat da jemand Ahnung, ob das gesetzeswidrig ist oder ob die Stimme dann ungültig wird? Würde mich über eure Einsichten freuen! Ich habe nämlich genau das gemacht!
12 Stimmen
4 Antworten
Es ist erlaubt, da hier eindeutig der Wählerwille erkennbar ist.
Verboten sind hingegen Kommentare oder auch "Smileys".
Die Stimme ist gültig, weil:
1) wird der Wähöerwille klar
2) gibt es sonst nichts, was gegen die Regeln verstößt
Das Foto vom Wahlzettel wäre verboten wenn es denn der echte ist und es in der Wahlkabine gemacht wurde.
Das ist allerdings war. Jeder Verstoß gegen die geheime Wahl ist verboten.
Ja, wenn das auffällt, dass man in der Wahlkabine fotografiert hat muss die Stimmabgabe verweigert werden. Das bedeutet aber lediglich, dass man den Stimmzettel vor den Augen der Wahlhelfer vernichten muss. Dann kann man einen neuen verlangen und trotzdem wählen. Ist also ziemlich risikolos das zu tun.
Du kannst bei dem Prozess der Wahl nichts machen, was gesetzeswidrig wäre. Wenn der Wählerwille nicht klar erkennbar ist, wird deine Stimme lediglich ungültig und Ende.
Ein Kreuz ist am sichersten. Ein Punkt sollte sehr groß sein, damit es nicht nach einem versehentlichen Punkt aussieht, weil man den Stift hat fallen lassen oder so ähnlich.
Deine Wahl muss eindeutig erkennbar sein und das ist hier der Fall
Das Foto vom Wahlzettel wäre verboten wenn es denn der echte ist und es in der Wahlkabine gemacht wurde.
ist das nur ein Beispielbild ist es egal