Nuds ohne Gesicht

Nein 65%
Deine Entscheidung 20%
Ja 15%

20 Stimmen

4 Antworten

Nein

Solltest Du nicht

Deine Entscheidung

Denke aber auch daran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und außerdem alle Einkünfte aus dem Gewerbe entsprechend versteuern musst.

Ansonsten sind wir ganz schnell im Bereich der Steuerhinterziehung, § 370 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Nein

Esgibt andere Wege als Prostitution für Taschengeld. Und da du das Wort Taschengeld benutzt, vermute ich u18 und du würdest dich sogar strafbar machen, weil du Jugendpornografie verbreitest. Auch von dir selber ist das illegal.

Nein

Du bist 14. Und damit ist das verbreiten Pornografischen Materials zu Recht verboten. Gleiches gilt übrigens für deine Prostitutionsabsichten.

Ungeachtet der rechtlichen Lage wirst du es sehr wahrscheinlich früher oder später bereuen.

Also lass den Blödsinn.