Nuds ohne Gesicht
Sollte ich es für ein bisschen mehr Taschengeld machen ?
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4 Antworten
Solltest Du nicht
Denke aber auch daran, dass du dann ein Gewerbe anmelden musst und außerdem alle Einkünfte aus dem Gewerbe entsprechend versteuern musst.
Ansonsten sind wir ganz schnell im Bereich der Steuerhinterziehung, § 370 AO.
Esgibt andere Wege als Prostitution für Taschengeld. Und da du das Wort Taschengeld benutzt, vermute ich u18 und du würdest dich sogar strafbar machen, weil du Jugendpornografie verbreitest. Auch von dir selber ist das illegal.
Du bist 14. Und damit ist das verbreiten Pornografischen Materials zu Recht verboten. Gleiches gilt übrigens für deine Prostitutionsabsichten.
Ungeachtet der rechtlichen Lage wirst du es sehr wahrscheinlich früher oder später bereuen.
Also lass den Blödsinn.