Nach Attentat in Bielefeld: Täter flüchtig! Was kann man tun?

Gewaltbereite Gäste zurückführen. 56%
Andere Meinung: ... 44%
Gewaltbereite Gäste schützen und weiterhin hier integrieren. 0%

25 Stimmen

10 Antworten

Andere Meinung: ...

Bild! als Quelle zu verwenden erachte ich als mutigen Schritt.

Zudem darf der Name genannt werden, wenn Du "mutmaßlich" in Deinem Satz verwendest. Es gibt ja Fahndungsaufrufe der Polizei mit Name, Alter, Herkunft und Bild.

Aber genauso wie eine Vorverurteilung nicht rechtens ist, ist auch einem mutmaßlichen Täter kein Menschenrecht abzusprechen.

Ich persönlich halte eine Verschärfung des StGB für dringend notwendig.


Surbasax  19.05.2025, 11:54

"Ich persönlich halte eine Verschärfung des StGB für dringend notwendig."

Was solls bringen? Nichtmal die Todesstrafe hält Täter ab. Siehe Amerika. Die sperren Leute für viel Steuergeld schnell und lange weg und erreichen damit garnichts (außer paar mehr Jobs). Das ist nichts weiter als ein vorübergehndes emotionales Trostpflaster für die Gesellschaft.

Will man die Statistik positiv beeinflussen, dann ist reine Härte allein nicht der Weg zum Erfolg. Vielfach sind es sozio-ökonomische Aspekte, die Leute kriminell und gewaltbereit machen.

Andere Meinung: ...
Der mutmaßliche Täter konnte flüchten. Die Polizei fahndet nach dem gebürtigen Syrer, der zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsewinkel gemeldet war. Er ist laut Ermittlungsbehörden seit August 2023 in Deutschland und verfügt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Polizeilich in Erscheinung getreten ist er demnach bislang nicht.

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/bielefeld-innenstadt-angriff-bar-100.html

Wenn man seiner habhaft wird, sollte er in Haft bis er abgeschoben werden kann.

Vorher konnte man derlei nicht tun, da er sich bis dahin nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Warum spielt man das hier herunter? Was bewirkt man durch den Schutz solcher Täter?

Wie kommst du darauf, das es herunter gespielt würde?


Surbasax  19.05.2025, 11:57

Vielleicht sollte er erstmal verurteilt werden, bevor man überhaupt irgendwas fordert.

Gewaltbereite Gäste zurückführen.

Der mutmaßliche Täter heißt Mahmoud Mhemed und kommt aus Syrien.

Bild zum Beitrag

So sieht der gute Mann aus.

Genau das sind die Migranten, die ein Staat nicht braucht, die den Staat ausschließlich schwächt. Und genau das sind die Migranten, die Schuld daran sind, dass man jetzt die Grenzen dicht machen muss. Es sind eben nicht alles gute Menschen, die aus brutalen Verhältnissen fliehen und hier in Deutschland dankbar ein Leben aufbauen. Nein, es sind teilweise undankbare brutale Messerstecher und Kriminelle. Und das hier ist kein Einzelfall. Diese Menschen kommen nicht nur aus brutalen Verhältnissen, sie bringen die brutalen Verhältnisse mit nach Deutschland. Und das ist das Problem. Deswegen, Merz ist auf dem richtigen Weg🤝🏼Europa wacht auf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Europa stärken! Demokratie stärken!
 - (Gesetz, Straftat, Kriminalität)

Happy1987 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 10:22

Ich sagte ja gewaltbereite!!! Und ich sagte Gäste, weil man hier nicht mal das Wort Migranten schreiben darf, weil sich Gutmenschen dann sehr sehr angegriffen fühlen und sofort das Löschen anfangen.

Sie kommen aus schwierigen Verhältnissen muss man weiter sagen.

Surbasax  19.05.2025, 11:48
@Happy1987

Yop, voreiliger, vorurteilsbehafteter und reaktionärer Unsinn.

Jegliche Personen ohne deutschen Pass, die sich nicht an die Gesetze halten, können natürlich unter gewissen Bedingungen zurück in ihre Heimat übergeben werden. Merz wird unser Problem mit diesen Grenzkontrollen vermutlich nicht lösen - im Gegenteil: Möglicherweise ist das rechtswidrig laut den europäischen Gesetzen. Somit geht das Ganze am Ende nur vor Gericht.

Super Image-Werbung für dieses Land.

Die einfachere Lösungsansatz wäre:

  • Asylsystem überarbeiten
  • Bürokratie abbauen
  • Behörden effizienter machen

Edwards5726  19.05.2025, 12:00

Was genau ist rechtswidrig laut den europäischen Gesetzen?

DasFloYT  19.05.2025, 14:58
@Edwards5726

Die Grenzkontrollen sind eventuell rechtswidrig.

"Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden." (SGK Art. 22)

Art. 25 sagt: Bei Bedrohung darf man maximal für 30 Tage oder eine vorhersehbare Dauer Kontrollen einführen.

Ob eines davon zutrifft, darf man bezweifeln.

Andere Meinung: ...

Ich finde es wichtig, nicht alle Begriffe zu vermischen um überhaupt vernünftig Diskutieren zu können.

Wenn jemand ein Attentat verübt, dass ist er nicht "gewaltbereit", sondern er ist "gewalttätig" und das sogar sehr.

Wenn man Asylbewerber als Gäste sieht, dann ergibt sich daraus, dass man sie so versorgt, dass es ihnen an keinen grundsätzlichen Bedürfnissen mangelt, und auf der anderen Seite kann/darf ich auch erwarten, dass sie sich dann auch "benehmen wie Gäste": Dankbarkeit und keine Straftaten begehen.

Wenn ich keine "Willkommenskultur" schaffen möchte, heißt dass im Umkehrschluss, dass ich sie nicht mehr behandle wie Gäste und nicht mehr hofiere - dann darf ich aber genausowenig "höhere Ansprüche" an sie stellen meiner Meinung nach und muss sie behandeln wie jeden anderen auch und das würde dann bedeuten (nach meinem Empfinden), dass ich sie nicht bei kleinen strafbaren Handlungen, oder wegen "gewaltbereitschaft" schon des Landes verweisen kann sondern dann gilt das Rechtssystem dieses Landes, dass unter anderem auf christlichen Werten beruht und Grundsätzen wie: "Gleiches Recht für alle" und "Jeder hat eine zweite Chance verdient".

Um Ausländer rauszuschmeißen, die schwere Straftaten begehen, gibt es auch jetzt schon sehr wohl die rechtliche Grundlage und die sollte in jedem Fall auch ausgeschöpft werden. --> Signalwirkung, Grenze klarmachen, Geldfrage.