Kann man jemanden wegen Undanks anklagen?
Beispiele:
- Du hast einem Mieter zu Beginn der SARS Cov-19-Pandemie einen grossen Mietzinsrabatt gewährt und der nutzt das aus; zeigt sich undankbar und will die Miete jetzt noch weiter runterhandeln
- Du hast einem Familienmitglied in einer Notsituation Geld geliehen und das ist, anstatt seine Schulden zu bezahlen, damit in einen teuren Urlaub gefahren
- Du pflegst ein Familienmitglied, das sich undankbar zeigt und dir das Leben zur Hölle macht
- Dein Vater hat dich auf dem Kieker, obwohl du ein gutes Kind bist. Er lässt seinen Einfluss spielen, um psychiatrische Gutachten zu fälschen und dich damit enterben zu können
- u.ä.
14 Stimmen
10 Antworten
Naja also sowas wie Geschenke können deswegen zurück verlangt werden
§ 530 BGB
Groben Undanks heißt das
Anzeigen kann man sowas jetzt nicht aber du kannst Schenkungen zurück verlangen.
Gehen wir mal kurz alles durch.
Darauf muss man doch garnicht eingehen, einfach wieder höher setzen, wenn das im Verhältnis zu den normalen Mietpreisen ist und es nicht festgesetzt ist im Vertrag, sonst Kündigung ganz einfach.
Das Geld ist geliehen, das ist zurückklagbar. Man sollte halt auch nachweisen können das es geliehen ist. Ist das an der Bedingung geknüpft das man damit die Schulden zurückzahlt dann kannst du es auch direkt zurück klagen, dann wird halt gepfändet.
Ja da kann man recht wenig machen bis auf naja es sein zu lassen.
Das ist legit ne Straftat das ist so oder so nicht rechtens.
Als Staatsanwalt kannst du Jemanden anklagen. Allerdings sollte er sich auch strafbar gemacht haben. 'Undank' ist nicht strafrechtlich relevant.
"Undankbarkeit" ist nicht anzeigbar, wird nicht strafrechtlich verfolgt
Nein, das geht nicht.
Du kannst nicht mal wegen Undankbarkeit verklagen. Anklagen schon gar nicht.
Fällt das nicht auch unter die Kategorie "Treu und Glauben"? Jemanden ausnutzen ist letztlich ein Verstoss dagegen. Oder?