Kann man einfach so weckgehen solange man nicht verhaftet ist?

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Ja, solange man nicht verhaftet ist darf man gehen 0%

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Nein, es ist anders

Maßnahmen wie Kontrollen an Bahnhöfen sind keine Maßnahmen der Strafverfolgung (Tatverdacht gegen eine Person), sondern aus dem Gefahrenabwehrrecht, hier nannte schon jemand die Polizeigesetze der Länder/des Bundes.

Daher darf an sog. Gefährlichen Orten wie Bahnhöfen eine Personenkontrolle (wie Du es nennst) 'ohne Grund und Tatverdacht' stattfinden. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung und im Regelfall innerhalb weniger Minuten beendet.


PolNRW93  15.05.2025, 15:07

…und sollte der Betroffene dann Anstalten machen, sich dieser rechtmäßigen Maßnahme zu entziehen, würden die Kollegen ganz sicher NICHT daneben stehen und ihn von dannen ziehen lassen.

Nein, es ist anders

Entscheidend ist die Rechtsgrundlage dieser sog. freiheitsbeschränkenden Maßnahme.

Bahnhöfe sind regelmäßig sogenannte verrufene Orte. Hier ist es der Polizei möglich verdachtsunabhängig Identitätsfeststellungen durchzuführen. Das bedeutet, dass die Polizei dann auch durchsuchen darf (so ist es zumindest in Niedersachsen, ich denke, dass die BPol ähnliche Vorschriften in ihrem Gesetz hat).

Solange die Maßnahme läuft, darfst du dich nicht aus dieser entfernen.

Nein, es ist anders

So lange eine polizeiliche Maßnahme läuft hast du den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Andernfalls wird das eben mit unmittelbarem Zwang durchgeführt.

Insbesondere in Bahnhöfen ist es nach den Polizeigesetzen (PolG) jederzeit möglich auch zu kontrollieren. Was würde das für einen Sinn machen wenn die zu dir sagen das sie dich und dein Sachen kontrollieren möchten und du einfach sagst Nein ich bin nicht festgenommen ich gehe weiter. Das wäre doch vollkommen widersinnig.

Und einen Tip: Nicht alles glauben was man in Filmen sieht. Nicht das sie oft in Gegenden mit ganz anderen gesetzlichen Regelungen spielen, nein sie sind ganz oft völlig an der Realität vorbei.

Nein, es ist anders

Befindet man sich in einer polizeilichen Massnahme, hat man zu bleiben, bis man von den involvierten Polizisten daraus entlassen wird; die Polizei ist hierzu ermächtigt. Wer sich zB nicht ausweisen kann und seine persönlichen Daten nicht preisgibt, kann für die Feststellung der Personalien auch nach der Polizeiwache verbracht werden. Verhält sich jemand aufgrund/während einer Kontrolle renitent, endet dies idR damit, dass man in Handschellen gelegt und nach der PW verbracht wird (vorläufige Festnahme - nicht zu verwechseln mit Verhaftung, letzteres bedarf eines Haftbefehls).

Btw: Fiktive Filme/Serien & Co, widerspiegeln idR nicht die Realität; dies betrifft auch/gerade den Polizeiberuf/die polizeilichen Vorgehensweisen usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)
Nein, es ist anders

Den (berechtigten) Festhaltregrund haben dir die Beamten sicher genannt. Diesen dürfen sie auch mit unmittelbarem Zwang durchsetzen. Am besten ist es also einfach, wenn man mitmacht und die Leute ihre Arbeit machen lässt.