Darf man vor der Polizei weglaufen bzw widerstand leisten wenn man verhaftet wird obwohl man nichts getan hat?

22 Antworten

Flucht ist nicht strafbar - tut aber weh, weil man wird gefangen, zu Boden gebracht, gefesselt...... das kann man vorher wissen und es vermeiden, indem man es einfach nicht tut.

Und Widerstand wird so oder so bestraft.

Zudem, ob Du nichts getan hast oder doch, entscheidest weder Du noch ein Polizist, das entscheidet dann ein Staatsanwalt oder gar ein Richter.


SpitfireMK  02.03.2020, 14:37

Und wenn man schneller ist? Dann wird man NICHT gefangen, zu Boden gebracht und auch NICHT gefesselt ...

feinerle  02.03.2020, 17:46
@SpitfireMK

Dann ist man schneller, aber Du läufst unter Umständen Deine 400 - Meterzeit gegen ein Auto und es tut weh, vom einem Auto gestoppt zu werden.......

Butsel  23.06.2025, 17:12
@feinerle

Bis dich die Polizei umfährt, muss viel passiert sein.

Was @ssyno hier schreibt, stimmt nicht. Weglaufen = Flucht. Flucht ist nicht strafbar. Strafbar sind nur Dinge, die eine Flucht ermöglichen, wie z.B. einen Zaun zu beschädigen, ein Fenster einschlagen, ein Schloss zerstören. Strafbar ist auch, sich aus einem Polizeigriff zu winden, einen Polizisten zu schubsen usw.

Es ist z.B. nicht strafbar, sich durch eine Flucht dem Ruf eines Polizisten " Halt, stehenbleiben" zu entziehen.


catweazle01  02.03.2020, 14:29

das kann aber - je nach Rechtsgebiet, durchaus eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Im Verkehrsrecht gibt es den § 36 STVO Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten müssen beachtet werden! Und "Halt, Polizei" gehört auf jeden Fall dazu.

catweazle01  02.03.2020, 18:20
@wiki01

Richtig, aber die Frage war, ob man das darf. Eine Ordnungswidrigkeit ist kein erlaubtes Verhalten. Also hier eine notwendige Antwort.

Man sollte nicht weglaufen, auch wenn man nichts getan hat. Das macht einen ja erst recht verdächtig und man entzieht sich außerdem den Vollstreckungsbeamten.


Bitterkraut  02.03.2020, 13:34

Und kannst du auch die Frage beantworten?

Theoretisch ja, aber nicht zu empfehlen.

Du darfst schweigen und erst mit deinem Rechtsanwalt sprechen, sofern du einen hast

Empfehlen würde ich es dir nicht. Denn dann kommen nur zusätzliche Schmerzen auf dich zu ... außerdem wären die schneller und würden dich einholen. Wegrennen ist keine Straftat wenn du dich jedoch wehrst oder bei der Flucht Straftaten wie zb Sachbeschädigung begehst. Hast du direkt anzeigen am Hals ^^