Ist es schäbig, wenn ich auf meinen Briefkasten Prof. Dr. schreibe?
Also dürfte mich dann so nennen^^
47 Stimmen
16 Antworten
Wenn der Postbote Dich nicht mag, zeigt er Dich an.
§ 132a StGB – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Wer Titel, akademische Grade, Amtsbezeichnungen oder öffentliche Würden führt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.
"Dann" heißt aber "nicht jetzt", also machst du dich aktuell strafbar.
Wenn du in ein paar Wochen oder Monaten den Titel hast, kannst du ihn auch an den Briefkasten kleben, wenn's dir was bringt.
Ne, jetzt würde ich das natürlich noch nicht tun. Erst wenn ich die Titel habe.
habe jetzt nicht mal meine Diss verteidigt. Kommt erst Ende des Jahres/ Anfang des nächsten und dann hoffentlich schnell die W1.
Die Postboten sind übrigens sehr nett 😅
Wenn Du die entsprechenden Titel nicht hast, ist das eine Straftat…
Ja, wenn du wirklich Prof. Dr. bist, darfst du dich so nennen. Ansonsten nicht.
Und bei einer W1? Darf man glaube ich.
Entweder bist du Prof. Dr. oder nicht. Wenn du es bist, dann hast du Urkunden, die das bestätigen.
Falsch. Bei der Promotion erhältst du eine Urkunde. Die W1 wäre ein Arbeitsverhältnis..
Daran ist gar nichts falsch. Wenn man zum Professor berufen wird, wird das urkundlich festgehalten, gerade weil man sich strafbar macht, wenn man den Titel unberechtigt führt.
Ok, das kann natürlich sein. Das weiß ich nicht, ob ich eine Urkunde erhalte, vorausgesetzt, es klappt alles. Aber ich bin zu der Titelnutzung berechtigt.
Sobald du dazu berechtigt bist, dann kannst du es schriftlich belegen. Der Titel wird nicht nur mit warmem Händedruck verliehen.
Ja, das stimmt! Ist für mich auch noch ziemlich neu. Habe erst gestern erfahren, dass es vermutlich klappen wird. Muss wahrscheinlich eh noch bis Frühjahr warten.
Wenn du diese Titel nicht besitzt, ist es schäbig, aber auch ein Vergehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen
Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade sowie bestimmte Berufsbezeichnungen zu führen.
Wenn du die Titel erworben hast, kannst du das tun. An Unis ist es aus der Mode gekommen und die Personen lassen sich lieber mit "Herr xy" ansprechen.
Bin zwar sehr jung aber konservativer.
und die Titel kann ich dann natürlich nachweisen^^
Möchtest du mit "Prof. Dr." auf eine konservative Weltsicht hinweisen? Das würde mächtig schieflaufen.
nein, selbstverständlich nicht. Nur interessiert mich nicht, was gerade im Trend ist und dennoch wirke ich modisch, was mir aber egal ist.
ich habe hart dafür gearbeitet, warum also nicht? Und ich würde mich nicht unbedingt in jeglicher Hinsicht als konservativ bezeichnen. Bin in vielen Hinsichten sehr liberal..
Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst. Hast du die beiden Titel rechtmäßig erworben? Wenn ja, darfst du sie draufschreiben, wo immer du willst. Andere können dann eine Meinung dazu haben, aber das muss dich nicht interessieren.
Bin am Ende der Promotion, gehe dann vermutlich, wie es aussieht, in die W1 über. Also die Antwort: noch nicht.
ich hatte nur gerade meinen Briefkasten gesehen und wusste noch nicht so recht, ob ich beim neuen Dr. oder Prof. Dr. draufschreiben kann und darf
Also die Antwort: noch nicht.
Zur Zeit darfst du es noch nicht - siehe WikiPedia-Artikel zum Titel-Missbrauch.
Ne, das würde ich nicht tun, alleine weil ich die Titel noch nicht verdient und innehabe.
@ inkognito,
In der Regel gilt unter Promovierten und Habilitierten, je mehr Ausbildung, desto weniger Einbildung. Wer was im Köpfchen hat, muss das nicht auf Namensschild schreiben.
Die Akademiker, die ich kenne, nennen immer nur den Nachnamen, ohne Titel.
So nennen - nein - das ist nicht einfach ein Kürzel - liest du schon in den anderen Antworten.
Wenn du den Dr. hast, dann wird auch dein Personalausweis geändert. Bis dahin: lass es.
Der Prof. braucht zusätzlich nochmal eine aufwändige Zulassungsprozedur und die Berufung an eine Uni etc (soweit ich weiß). Also auch da: lass es.
Obendrein: wozu brauchst du so einen Namens-Zusatz? Da kann man sich nix für kaufen und muss viel dafür arbeiten. Die Frage klingt nicht so, als wäre das dein Leben.
Ja, aber ich besitze sie dann.