Ist es schäbig, wenn ich auf meinen Briefkasten Prof. Dr. schreibe?

Nein 74%
Ja 26%

47 Stimmen

16 Antworten

Wenn der Postbote Dich nicht mag, zeigt er Dich an.

§ 132a StGB – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Wer Titel, akademische Grade, Amtsbezeichnungen oder öffentliche Würden führt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.


Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:22

Ja, aber ich besitze sie dann.

Harvey1102  21.08.2025, 17:33
@Inkognito-Beitragsersteller

"Dann" heißt aber "nicht jetzt", also machst du dich aktuell strafbar.

Wenn du in ein paar Wochen oder Monaten den Titel hast, kannst du ihn auch an den Briefkasten kleben, wenn's dir was bringt.

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:35
@Harvey1102

Ne, jetzt würde ich das natürlich noch nicht tun. Erst wenn ich die Titel habe.

habe jetzt nicht mal meine Diss verteidigt. Kommt erst Ende des Jahres/ Anfang des nächsten und dann hoffentlich schnell die W1.

Nein

Wenn Du die entsprechenden Titel nicht hast, ist das eine Straftat…

Ja, wenn du wirklich Prof. Dr. bist, darfst du dich so nennen. Ansonsten nicht.


Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:20

Und bei einer W1? Darf man glaube ich.

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:24
@SuperKuhnibert4

Falsch. Bei der Promotion erhältst du eine Urkunde. Die W1 wäre ein Arbeitsverhältnis..

SuperKuhnibert4  21.08.2025, 17:26
@Inkognito-Beitragsersteller

Daran ist gar nichts falsch. Wenn man zum Professor berufen wird, wird das urkundlich festgehalten, gerade weil man sich strafbar macht, wenn man den Titel unberechtigt führt.

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:30
@SuperKuhnibert4

Ok, das kann natürlich sein. Das weiß ich nicht, ob ich eine Urkunde erhalte, vorausgesetzt, es klappt alles. Aber ich bin zu der Titelnutzung berechtigt.

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:34
@SuperKuhnibert4

Ja, das stimmt! Ist für mich auch noch ziemlich neu. Habe erst gestern erfahren, dass es vermutlich klappen wird. Muss wahrscheinlich eh noch bis Frühjahr warten.

Nein

Wenn du diese Titel nicht besitzt, ist es schäbig, aber auch ein Vergehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen

Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade sowie bestimmte Berufsbezeichnungen zu führen. 

Wenn du die Titel erworben hast, kannst du das tun. An Unis ist es aus der Mode gekommen und die Personen lassen sich lieber mit "Herr xy" ansprechen.


Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:23

Bin zwar sehr jung aber konservativer.

und die Titel kann ich dann natürlich nachweisen^^

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:26
@mjutu

nein, selbstverständlich nicht. Nur interessiert mich nicht, was gerade im Trend ist und dennoch wirke ich modisch, was mir aber egal ist.

ich habe hart dafür gearbeitet, warum also nicht? Und ich würde mich nicht unbedingt in jeglicher Hinsicht als konservativ bezeichnen. Bin in vielen Hinsichten sehr liberal..

mjutu  21.08.2025, 17:30
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst. Hast du die beiden Titel rechtmäßig erworben? Wenn ja, darfst du sie draufschreiben, wo immer du willst. Andere können dann eine Meinung dazu haben, aber das muss dich nicht interessieren.

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:32
@mjutu

Bin am Ende der Promotion, gehe dann vermutlich, wie es aussieht, in die W1 über. Also die Antwort: noch nicht.

ich hatte nur gerade meinen Briefkasten gesehen und wusste noch nicht so recht, ob ich beim neuen Dr. oder Prof. Dr. draufschreiben kann und darf

Inkognito-Nutzer   21.08.2025, 17:36
@mjutu

Ne, das würde ich nicht tun, alleine weil ich die Titel noch nicht verdient und innehabe.

DianaValesko  21.08.2025, 23:03
@mjutu

@ inkognito,

In der Regel gilt unter Promovierten und Habilitierten, je mehr Ausbildung, desto weniger Einbildung. Wer was im Köpfchen hat, muss das nicht auf Namensschild schreiben.

Die Akademiker, die ich kenne, nennen immer nur den Nachnamen, ohne Titel.

Nein

So nennen - nein - das ist nicht einfach ein Kürzel - liest du schon in den anderen Antworten.

Wenn du den Dr. hast, dann wird auch dein Personalausweis geändert. Bis dahin: lass es.

Der Prof. braucht zusätzlich nochmal eine aufwändige Zulassungsprozedur und die Berufung an eine Uni etc (soweit ich weiß). Also auch da: lass es.

Obendrein: wozu brauchst du so einen Namens-Zusatz? Da kann man sich nix für kaufen und muss viel dafür arbeiten. Die Frage klingt nicht so, als wäre das dein Leben.