Ist es rassistisch keine Moslems mehr zur wohnungsbesichtigung einzuladen?

Nein 69%
Ja 25%
Sehr kritisch 6%

32 Stimmen

10 Antworten

Nein

Das ist tatsächlich ganz dir überlassen, wen konkret du zu irgendwelchen Besichtigungen einlädst oder auch mit wem genau du am Ende Mietverträge abschließt. Tatsächlich ist ein privater Vermieter nicht durch irgendwelche Gesetze dazu verpflichtet, seine Mietobjekte einer ganz bestimmten Klientelgruppe (kann auch gewisse Nationalitäten einschließen) zur Verfügung zu stellen.

Jetzt kommt das Aber:

Die Gründe für z.B. eine Ablehung sollte man als Vermieter stets lieber für sich behalten und nichts konkret dazu sagen. Denn wenn man da veräußern würde, man nimmt einen Mieter nicht, weil er z.B. diese oder jene Nationalität hat, dann hat man in diesem Moment tatsächlich ggf. gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verstoßen und der sich diskriminiert fühlende Abgewiesene könnte versuchen, Schmerzensgeld zu erklagen....

Deswegen muss ein "Wir haben das Mietobjekt leider anderweitig vergeben" (oder ähnliche Formulierungen) i.d.R. ausreichend sein.

Sie explizit nicht zu Besichtigungen einladen ist schwierig.

Wenn aber jemand einfach mal nicht kommt, sorry, du hast was Besseres zu tun, dann stehen sie halt wie Pöttchen doof vor der Tür, Schicksal.
Wen du dann nachher rein lässt ist deine Entscheidung, "ich hab mich für einen anderen Bewerber entschieden" und gut is.

Nein

deine Wohnung und deine Entscheidung, ich mache immer Termine nur mit Personen wo ich ein gutes Gefühl habe.

Du musst ja nicht vermieten an jemand.

Nein

Hm, ich finde die Begründung völlig verständlich und normal. Aber ich denke es könnte rechtlich Probleme geben, wenn man das nur mit einem ausländischen Namen verbindet.

Ich darf leider nicht reinschreiben keine Jobcenter Empfänger.

Du darfst reinschreiben, dass ein stabiles Einkommen, bzw eine Berufstätigkeit Voraussetzung ist - so weit ich weiß.

Du kannst auch vorher im Kontakt darauf achten, ob man vernünftig miteinander sprechen / schreiben kann. Und nachfragen in Bezug auf Arbeit etc.

Mein Rat wäre gar nicht so lange zu warten. Schreib direkt dass die Zeit verpflichtend ist, also jeder aussortiert wird, der nicht zum vereinbarten Zeitpunkt da ist.

Nein

Ich kann es nachvollziehen, wobei ich eine Religion als Kriterium nehme.

Aber es gibt nunmal jede Menge wohnungssuchende denen ich meine Wohnung nicht vermieten möchte. Und andere die sich die Wohnung aussuchen können, weil Job, Einkommen etc zusammenpassen.

Ich würde jetzt nicht allein nach dem ausländischen Namen gehen. Aber es nervt wenn man eine kleinere Wohnung für 2 anbietet und dann bewerben sich 4 köpfige Familien. Oder bei gehobener Ausstattung Leute ohne Job "das Amt bezahlt ja"

Nur kann man nicht nur an Beamte ohne Kinder und Haustiere, Nichtraucher und Deutsche vermieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung