Ist es euch sowas auch passiert?
Ich wollte gestern Abend kurz ins Schwimmbad, um mich abzukühlen. Nach den Öffnungszeiten und kurz nach dem Sonnenuntergang habe ich mich entschlossen den Zaun zu klettern, um Bahnen zu schwimmen. Plötzlich ertönte ein Alarm für ein paar Sekunden, was vor der Gesamtsanierung des Areals nicht der Fall war. Wärt ihr in meiner Stelle geblieben oder abgehauen?
16 Stimmen
12 Antworten
Mit Einbruch habe ich es nicht so.
Das ist ja eher ein Hausfriedensbruch als ein Einbruch, immerhin hat der FS nichts gestohlen bzw nicht vorgehabt etwas zu stehlen
Ging nur innerhalb der Öffnungszeiten.
Ich kletterte nicht über Zäune von GESCHLOSSENEN Freizeiteinrichtungen.
kann sein, dass die eine Poolüberwachung eingebaut haben um Ertrinkungsunfälle zu verhindern.
Ich wäre gar nie auf die Idee gekommen über den Zaun zu klettern. Das ist ein unbefugtes Eindringen in ein Privatgelände und daher strafbar. Vermutlich haben sie Dich auf ihrer Videoanlage schon erkannt, da nützt dann auch abhauen nicht viel, wenn Du bei der nächstenGelegenheit angehalten wirst.
Ich meine eher den Aspekt dass er bald angehalten werden würde. Das halte ich nicht für wahrscheinlich.
Damit der Sicherheitsdienst alarmiert wird um dafür zu sorgen dass keiner da in der Nacht ersäuft. Weil wenn das passiert, dann hat das Schwimmbad ein Problem, auch wenn es ausserhalb der Öffnungszeiten passiert. Wohl kaum damit die Staatsanwaltschaft irgendwelche Teenager verfolgt die einen Hausfriedensbruch begehen... oder denkst du man druckt jetzt Plakate mit den Kameraaufnahmen von dieser Person und startet eine Bundesweite Fahndung die den Steuerzahler 100.000e Euros kostet um einem Teenager am Ende eines Strafprozesses 40 Sozialstunden zu geben?
Weil wenn das passiert, dann hat das Schwimmbad ein Problem, auch wenn es ausserhalb der Öffnungszeiten passiert.
Nein das Schwimmbad hat gar kein Problem, wenn einer nachts ersäuft. Das Bad war geschlossen und umzäunt, da kann niemand Regress auf das Bad nehmen!
Das Zweite was ich sagte ist die Überwachung und natürlich wird sich keine Staatsanwaltschaft damit beschäftigen, aber wohl bei einer Anzeige die Polizei.
Niemand macht eine Fahndung gegen einen Idioten, der meint nachts Einbrechen zu müssen. solange er nichts beschädigt und auch dann gilt immer das Prinzip der Verhältnismässigkeit in der Justiz.
Dann glaub du das mal;) Wenn Morgens ein toter Teenager aufgefunden wird, dann werden Fragen gestellt... wie kam der da rein? Warum war das möglich? Wie konnte der ertrinken? War alles korrekt überwacht? Also wenn du ernsthaft glaubst die packen die Leiche in die Kiste und 20 Minuten später ist die Kundenkasse wieder offen, dann lebst du nicht im gleichen Land wie ich.
Deine Vereinfachungen und Verzerrungen sind ja meisterhaft formuliert. Meine Aussage ist aber lediglich die, dass das für den Betreiber des Bades keine Konsequenzen strafrechtlicher Art haben wird, ausser, dass man es traurig findet, dass ein Einbrecher ertrunken ist. Übrigens einfach wieder so eine tolle Überschrift für die Bild Zeitung.
Dass ich aber nicht im gleichen Land wie Du lebe ist vermutlich schon richtig, ich würde aber auch nie tauschen mit Dir.
Strafrechtlich habe ich nie behauptet. Zivilrechtlich aber möglicherweise schon. Darüber hinaus bist du es hier der die Sache vereinfacht. Ich zitiere :"Nein das Schwimmbad hat gar kein Problem, wenn einer nachts ersäuft." Das ist einfach nur falsch.
Das ist aber eine wilde Vermutung deinerseits.