Habt ihr beruflich schon mal eine Abmahnung bekommen?
29 Stimmen
12 Antworten
die 1. Abmahnung ist nicht schlimm,
die 2. sollte man schon ernster nehmen ,
das 3. ist dann meistens eine Kündigung.
Natürlich ist bereits eine erste (rechtmäßige) Abmahnung schlimm. Neben der täglichen psychischen Belastung wie ein Damoklesschwert zeigt eine Abmahnung ein Fehlverhalten auf und fordert zur Besserung auf. Der Chef möchte nichts anderes mitteilen, dass weitere Missachtung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Deswegen sollte man das schon sehr ernst nehmen.
Es gibt auch keine minimale oder maximale Anzahl von Abmahnungen vor Ausspruch einer Kündigung. Je nach Einzelfall bedarf es keiner zweiten Abmahnung, um zu kündigen, auch wenn das bei kleineren Fortsetzungsvergehen vom Arbeitsrichter gefordert werden dürfte.
Es gibt keine gesetzliche Verjährungsfrist für eine Abmahnung. Das bedeutet, dass sie theoretisch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte stehen bleiben kann. Allerdings muss man dies nicht dauerhaft hinnehmen. Je nach "Schwere" des vorgeworfenen Verhaltens kann man zwischen 2-5 Jahren einen Antrag auf Entfernung stellen, sofern nichts Weiteres vorgefallen ist.
Das gerügte Verhalten darf sich natürlich weder so noch ähnlich nicht wiederholen.
Lediglich mal einen verbalen Arsc...tritt. Hatte ich aber auch verdient.
Bin mittlerweile selber Vorgesetzter und finde, Abmahnungen sollten man nur aussprechen, wenn der Mitarbeiter nicht anders zu führen ist. Solange Kooperationswille da ist, sollte man mit seinen eigenen Führungsfähigkeiten den Mitarbeiter auf den richtigen Weg bringen können.
Nehmen wir an du hast ne Mitarbeiterin unter dir, die 11 Jahre in der Firma ist, sie selbst ist auch in ner Führungsposition...sie hat sich auch nie was zu Schulden kommen lassen,und wird auch sehr geschätzt...Jedoch hat sie letztens deine Anweisung ignoriert und nach ihrem ermessen gehandelt...
Auch kein Grund zur Abmahnung für dich?
Kommt drauf an. Ich müsste mehr Hintergrundwissen zu dem Vorwurf haben, und wie die allgemeine atmosphärische Gemengelage zwischen den beteiligten Akteuren aussieht. Evtl. könnte der oder die direkte Vorgesetzte ein ernstes Kritikgespräch mit der von dir beschriebenen Mitarbeiterin führen, klarstellen, dass er oder sie hier das Sagen hat, und nicht die Mitarbeiterin, und dass das Ignorieren von Anweisungen enttäuschend und nicht hinnehmbar ist. Man könnte eine deutliche, unmissverständliche Ermahnung aussprechen, und auf eine Abmahnung ausnahmsweise verzichten.
Kann aber sein, dass die guten Leistungen aus der Vergangenheit und die allgemeine Wertschätzung letztlich keine Rolle spielen. Das Ignorieren von Anweisungen, sofern sie rechtens sind, ist eindeutig ein Grund für eine Abmahnung.
Glücklicherweise nicht.
Mein Chef wollte, dass ich 3-4 Stunden ganz allein in einem Raum arbeite, in dem es mindestens 40 Grad heiß war. Hab dabei stark geschwitzt. Danach hat er zu mir gesagt, ich würde stinken und wenn ich am nächsten Tag nicht geduscht erscheine, dürfte ich nicht mehr zur Arbeit kommen.
Da habe ich direkt gekündigt.
Ich habe den großen Fehler selbst und ganz zerknirscht gemeldet. Der Chef war nicht begeistert. Aber der grobe Fehler konnte gerade noch beseitigt werden.
Ich hatte bei einer großen und sehr wichtigen Excel-Liste Zahlen nicht eingefügt sondern angefügt und die Formel nicht aktualisiert.
Die Liste sollte für eine Finanzierung zur Bank gehen.
Himmel, war mir schlecht.
Seitdem wird jede Excel-Liste mehrfach gecheckt.
Die Enttäuschung vom Chef war sogar schlimmer als eine Abmahnung.
Verjährt die Abmahnung irgendwann ,wenn nichts mehr vorfällt?