Habt ihr beruflich schon mal eine Abmahnung bekommen?
31 Stimmen
13 Antworten
die 1. Abmahnung ist nicht schlimm,
die 2. sollte man schon ernster nehmen ,
das 3. ist dann meistens eine Kündigung.
Es kommt wie beschreiben auf das schwere - grad an.
Hat man zB. einen Diebstahl oder eine Körperverletzung begangen, braucht man nicht mal mehr auf eine Abmahnung warten, da gibts sofort die fristlose Kündigung.
Verjährt die Abmahnung irgendwann ,wenn nichts mehr vorfällt?
Es gibt keine gesetzliche Verjährungsfrist für eine Abmahnung. Das bedeutet, dass sie theoretisch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in der Personalakte stehen bleiben kann. Allerdings muss man dies nicht dauerhaft hinnehmen. Je nach "Schwere" des vorgeworfenen Verhaltens kann man zwischen 2-5 Jahren einen Antrag auf Entfernung stellen, sofern nichts Weiteres vorgefallen ist.
Das gerügte Verhalten darf sich natürlich weder so noch ähnlich nicht wiederholen.
Lediglich mal einen verbalen Arsc...tritt. Hatte ich aber auch verdient.
Bin mittlerweile selber Vorgesetzter und finde, Abmahnungen sollten man nur aussprechen, wenn der Mitarbeiter nicht anders zu führen ist. Solange Kooperationswille da ist, sollte man mit seinen eigenen Führungsfähigkeiten den Mitarbeiter auf den richtigen Weg bringen können.
Nehmen wir an du hast ne Mitarbeiterin unter dir, die 11 Jahre in der Firma ist, sie selbst ist auch in ner Führungsposition...sie hat sich auch nie was zu Schulden kommen lassen,und wird auch sehr geschätzt...Jedoch hat sie letztens deine Anweisung ignoriert und nach ihrem ermessen gehandelt...
Auch kein Grund zur Abmahnung für dich?
Kommt drauf an. Ich müsste mehr Hintergrundwissen zu dem Vorwurf haben, und wie die allgemeine atmosphärische Gemengelage zwischen den beteiligten Akteuren aussieht. Evtl. könnte der oder die direkte Vorgesetzte ein ernstes Kritikgespräch mit der von dir beschriebenen Mitarbeiterin führen, klarstellen, dass er oder sie hier das Sagen hat, und nicht die Mitarbeiterin, und dass das Ignorieren von Anweisungen enttäuschend und nicht hinnehmbar ist. Man könnte eine deutliche, unmissverständliche Ermahnung aussprechen, und auf eine Abmahnung ausnahmsweise verzichten.
Kann aber sein, dass die guten Leistungen aus der Vergangenheit und die allgemeine Wertschätzung letztlich keine Rolle spielen. Das Ignorieren von Anweisungen, sofern sie rechtens sind, ist eindeutig ein Grund für eine Abmahnung.
Hatte einen ähnlichen Vorfall. Arbeite mit der Person seit 8 Jahren zusammen. Wir sind beide in einer Führungsposition nur bin ich eben höher. Sie hat meine Anweisung missachtet und es anders gemacht. Hat am Ende natürlich nicht funktioniert und ich musste die Suppe auslöffeln.
Erste Maßnahme: Gespräch führen und klar machen das ich Eigenständigkeit gut finde aber in gewissen Situationen nicht angebracht ist oder eine Rückversicherung über mich besser ist bevor man Eigenständig handelt. Dafür hat man Vorgesetzte. Also einfach gesagt, dem Mitarbeiter klar machen wer das Sagen hat aber auch nicht demotivieren. Klar machen das man immer ansprechbar ist und nicht genervt ist wenn man um seine Meinung gebeten wird (auch wenn dadurch der vorher vorgegebene Weg in Frage gestellt wird...man hat ja auch nicht die Weisheit mit Löffeln gefr....).
Zweite Maßnahme: Die Person nach oben abschirmen, denn die Fehler meiner Mitarbeiter sind auch meine Fehler. Meine Vorgesetzten können gerne mich Kritisieren aber meine Leute fassen sie nicht an (die Chance gebe ich ihnen gar nicht).
Wichtig zu erwähnen ist, man muss die Person einschätzen können. Wenn die Person sich immer Loyal und gut verhalten hat und vorher nicht auffällig war, dann reicht das oben beschriebene vollkommen. Wenn die Person natürlich öfters solche Probleme hat, dann muss man über eine Abmahnung nachdenken um sie in die richtigen Bahnen zu leiten. Wichtig! wenn man abmahnt, dann aber auch der Person sagen warum man es tut und das man es mit einem gewissen Zweck verbindet. Hier, um die Person wach zu rütteln und auf den richtigen Weg zu bringen. Es ist nicht böse gemeint aber andere Mittel haben vorher ja nicht funktioniert. Auch wichtig, die Person zu erinnern, auch wenn es eine Abmahnung gab, damit ist das Thema durch. Man behandelt die Person deswegen nicht schlechter oder gibt ihr weniger Verantwortung. Sollte man so handeln, dann wird die Person keine Motivation mehr haben und evtl. mehr zum Störfaktor als zur Hilfe.
Hoffe diese Ausführung konnte dir helfen.
Glücklicherweise nicht.
Mein Chef wollte, dass ich 3-4 Stunden ganz allein in einem Raum arbeite, in dem es mindestens 40 Grad heiß war. Hab dabei stark geschwitzt. Danach hat er zu mir gesagt, ich würde stinken und wenn ich am nächsten Tag nicht geduscht erscheine, dürfte ich nicht mehr zur Arbeit kommen.
Da habe ich direkt gekündigt.
Als ich vor 7 Jahren nach 18jähriger Betriebszugehörigkeit das Betriebshandy gegen die Wand warf, ausstempelte, den Mega-Schlüsselbund in's Großraumbüro warf wo es einen Drucker zerlegte und dann vom Arzt für 3 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde, kam tatsächlich kurzfristig eine Abmahnung! Ich teilte dem Verfasser mit, er könne sich damit nach dem Toilettengang säubern!
In den 3 Jahren AU hatte ich ein klärendes Gespräch mit dem Chef welcher die Abmahnung umgehend zurückzog (er wusste nichts vorher davon) und er versuchte mich zum bleiben zu bewegen! Lehnte ich aber ab und wir einigten uns auf einen Aufhebungsvertrag der nicht zum Nachteil für mich war! Auch ein hervorragendes Zeugnis erhielt ich.
Hab den Job gelebt und geliebt! Aber jetzt hab ich Konditionen wie noch nie im Leben 🙏!!
Natürlich ist bereits eine erste (rechtmäßige) Abmahnung schlimm. Neben der täglichen psychischen Belastung wie ein Damoklesschwert zeigt eine Abmahnung ein Fehlverhalten auf und fordert zur Besserung auf. Der Chef möchte nichts anderes mitteilen, dass weitere Missachtung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Deswegen sollte man das schon sehr ernst nehmen.
Es gibt auch keine minimale oder maximale Anzahl von Abmahnungen vor Ausspruch einer Kündigung. Je nach Einzelfall bedarf es keiner zweiten Abmahnung, um zu kündigen, auch wenn das bei kleineren Fortsetzungsvergehen vom Arbeitsrichter gefordert werden dürfte.