Abmahnung wegen Streik aber soll ungültig sein, wenn nicht die Löschung fördern?

2 Antworten

Ein Streik, der gewerkschaftlich organisiert ist mit Urabstimmung etc. eingeleitet wurde, darf nicht mit einer Abmahnung geahndet werden.

Als Nicht-Gewerkschaftler würde ich mir allerdings gut überlegen, ob ich da mitmache. Mitglieder der Gewerkschaft bekommen nämlich den Streik bezahlt, die anderen nicht.
Wer in Mutterschutz und freigestellt ist, braucht sich da wohl keine Gedanken machen.
Und wenn der Betriebsrat den Laden dicht macht und alle rausjagt? Dann würde ich die Abmahnung nicht akzeptieren. Da gibt Dir wohl auch jeder Arbeitsrichter recht.
Zudem finde ich, dass die Drohung mit Abmahnung bei legalen Streiks eine ganz miese Tour ist. So etwas macht ein anständiger Arbeitgeber nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

KarinS2001 
Beitragsersteller
 10.11.2024, 21:11

Jo keine Ahnung ich bin in fer Gewerkschaft und die Firma will ja nur 1 % Gehaltserhöhung geben statt 7 % und uns dem T- Zug streichen.

Das mit der Abmahnung haben halt Arbeitskollegen gemeint aber es sind alle in der Gewerkschaft Mitglied. Aber diese Abmahnung soll zwar geschrieben werden aber ungültig sein. Das weiß ich aber wieso schreibt man die erst wenn die sowieso ungültig sein soll ?

Stahlratte  10.11.2024, 21:33
@KarinS2001

Man möchte euch einschüchtern.
Wie gesagt, ich halte das für eine miese Tour vom Arbeitgeber. Aber ich gehe auch mal davon aus, daß dies nur verbal von einigen Leuten verbreitet wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Arbeitgeber so etwas schriftlich macht…

Bei einem derartigen Umgang mit den Mitarbeitern bist Du bei der Gewerkschaft gut aufgehoben. Im Notfall beraten die dich kompetent und stellen dir auch einen Anwalt, wenn Dein Arbeitgeber so etwas tatsächlich durchziehen wollte

Manche Unternehmen würden Streikenden, obwohl gewerkschaftlich organisiert, am liebsten verhaltensbedingt kündigen.