"Dann müssen Sie während der Arbeitszeit zurückhalten!" - Verstößt das gegen die Menschenrechte, wenn jemand am Arbeitsplatz nicht auf Toilette gehen darf?!

Ja 100%
Nein 0%

21 Stimmen

4 Antworten

Ja

Aber manche übertreiben auch einfach.

Bei uns damals im betrieb gabs auch irgendwann sonderregeln. Einfach weil manche wirklich TÄGLICH von 8-10 auf der toilette waren oder so....

Die saßen da rum haben am handy geguckt oder sonstwas....

Sowas geht halt garnicht.

Kann man nicht ganz so pauschal mit "Ja" beantworten. Natürlich muss jeder AG die Möglichkeit haben seine Notdurft während der Arbeitszeit zu verrichten, doch nicht zwingend zu jeder Zeit. Man denke z.B. an Busfahrer, die können ja auch nicht zu jeder Zeit ihr Geschäft erledigen, sondern müssen warten, bis sie entsprechende Haltestellen mit Klos und geplante Pausenzeiten erreichen.

Ja

So pauschal wäre die Frage wohl zu bejahen, aber der Teufel liegt hier natürlich im Detail.

Beispiel: Wenn jemand sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführt, kann er nicht einfach mittendrin auf Toilette gehen. Natürlich ist ihm dann auch zuzumuten, mal zurückzuhalten, bis Pausenzeiten oder dergleichen gegeben sind.

Im Umkehrzug muss der Arbeitgeber sicherlich auch entsprechende Möglichkeiten schaffen.

Man denke an Ärzte während einer OP, an Piloten in wichtigen Phasen des Flugs, an Busfahrer, Gefängniswärter, Feuerwehr, Rettungsdienst, Wachdienste und so weiter.

Ja

Aber für manche heißt "auf Toilette gehen" nicht, dass sie die Toilette auch dafür nutzen, wozu sie da ist.

Also wer das Ding nutzen muss, weil er Druck hat, dem darf der Gang zur Toilette nicht verweigert werden.