Bürgergeld nur noch für die die schon mal was eingezahlt haben?
Wer nix einbezahlt hat, kriegt auch nix und muss halt durch Pfandflaschen sein überleben sichern. Was haltet ihr davon?
27 Stimmen
6 Antworten
wird nur sehr schnell zu einem exorbitantem anstieg der kriminalitätsraten führen und vor allem in den bereichen Raub, Mord, Totschlag usw. Also unterm Strich werden dann viele Leute im Knast durchgefüttert werden wo noch weit mehr Kosten entstehen als wenn man sie so durchfüttern würde.
ganz davon abgesehen das diese Idee so oder so nicht mit dem GG vereinbar wäre
Gegen deiner Armut den untersten nix zu gönnen helfen weder Millionen, noch Pfandflaschen.
Wer nix einbezahlt hat, kriegt auch nix und muss halt durch Pfandflaschen sein überleben sichern. Was haltet ihr davon?
//Ironie On //Ja Super lösung! Die ganzen geschändeten Kinder deren Leben versaut wurde weshalb sie erst in Therapie mussten bevor sie mit der Ausbildung beginnen konnten sind ein echtes Problem für den Staat. Ebenso die mit Kriegstraumas oder weil sie mit einer Behinderung geboren wurden. // of.
Ohmann wer glaubt solch einen Unsinn den wirklich ?
Bürgergeld sollte erhöht werden, gleichzeitig zur Erhöhung des Mindestlohns. Gleichzeitig muss eine Vermögenssteuer sowie ein deutlich höherer Steuerfreibetrag eingeführt werden.
Die Reichensteuer sollte deutlich später gelten, dafür aber ordentlich angehoben werden 60-70% wären nötig. Bei Jahreseinkommen von über 1 Millionen, sollten ebenfalls Produktionsmittel (z.B. Aktien) im selben Maße versteuert werden, wie Lohneinkommen.
Halte ich für eine ausgesprochen schlechte Idee. Was ist mit jungen Menschen, die erst vor kurzem volljährig geworden sind, daheim rausgeworfen werden (oder z.B. in einer WG gewohnt haben, wo sie mit 18 ausziehen müssen) und keinen Job finden? Sollen die verhungern bzw. gezwungen sein ihren Lebensunterhalt auf krimineller Weise zu bestreiten?
Nicht falsch verstehen, ich bin absolut dafür den Missbrauch des Bürgergeldes einzudämmen, aber nicht so. Vorstellen könnte ich mir beispielsweise, dass Bezieher von Bürgergeld zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden.