Ich habe mehrere gekaufte (also legal erworbene) E-Books, deren Kopierschutz ich entfernen möchte um sie auf allen meinen Geräten lesen zu können. Das möchte ich aber nur machen, wenn es auch legal ist. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich das darf. Was ich konkret nicht verstehe ist, wie § 95a UrhG und § 108b UrhG zusammen passen.

In § 95a UrhG heißt es:

Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden

in § 108b UrhG aber:

Wer (...) eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht, (...) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters (...) erfolgt (...), mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Also darf der Kopierschutz zum privaten Gebrauch jetzt umgangen werden oder nicht? Oder ist es zwar illegal, wird aber nicht bestraft?