Das war die Antwort auf meine E-Mail gewesen und auch ebenfalls per E-Mail habe ich das bekommen.
Sehr geehrte Frau xxxx,
Das übersandte Kursangebot ist ein Fernstudium auf gehobenem IHK Niveau und dauert 18 Monate. Wie bereits im Schreiben vom 21.03.2023 Ihnen schriftlich mitgeteilt, können nur Leistungen erbracht werden, die auch Ihrem Bildungsniveau entsprechen. Das mit dem Assessment erzielte Bildungsniveau entsprach einem einfachen IHK Niveau.
Ferner haben Sie bereits eine Maßnahme und Qualifikation bei der Einrichtung Konzept absolviert. Wir bitten Sie, entsprechende Bewerbungsbemühungen uns nachzuweisen, um einen Nachweis zu haben, ob Bewerbungsbemühungen Ihrerseits betrieben werden. Die von Ihnen beantragte Qualifikation entspricht weder Ihrer erbrachten Leistung aus dem Assessment noch ist sie verhältnismäßig und ist somit nicht förderwürdig.“
Frage:
Diese E-Mail enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung und ist nicht als „Bescheid“ bezeichnet.
Handelt es sich bei dieser E-Mail bereits um einen offiziellen Ablehnungsbescheid im rechtlichen Sinne – oder lediglich um eine informelle Mitteilung ohne formelle Wirkung?