Was bedeutet das Wort: ''Unbescholten'' (Ist die Google Definition wohl falsch?)?

5 Antworten

Von Experte earnest bestätigt

Unbescholten bedeutet in der Rechtssprache, daß man noch nie strafrechtlich ver­urteilt worden ist. Man sagt es gewöhnlich von jemandem, der wegen irgendeiner Sa­che vor Gericht steht, und daß heißt es nur, daß der Angeklagte kein Register vergan­gener Sünden in den Pro­zeß mitbringt; es sagt aber nicht aus, ob er jetzt schuldig oder unschuldig ist (es hat ja jeder Verbrecher irgendwann ein erstes Mal).

Also hat Google durchaus recht. Wissen.de sagt es auch richtig — denn bescholten (das ich noch kaum jemals gehört habe) ist natürlich das Gegenteil. Beachte, daß man beides nur von Menschen sagen kann, nicht von Taten oder Ereignissen.

Woher ich das weiß:Hobby – Angelesenes Wissen über Sprach­geschich­te und Grammatik

Argh. Meine erste Antwort war falsch. (nicht richtig hingesehen zuerst)-

Beide Sachen sind richtig. Da unten ja auch "bescholten" steht.

Ergänzung zur sehr guten Antwort von indiachinacook:

"Unbescholten" pflegte man früher zu einem "Fräulein" zu sagen, sofern dieses Fräulein noch Jungfrau war. Demzufolge muss ihre Statusänderung so etwas wie eine Schuld gewesen sein - sofern die Entjungferung nicht pflichtgemäß im Rahmen der Hochzeitsnacht erfolgte.

Gruß, earnest

Ja unbescholten ist das Gegenteil von bescholten

Das hat aber nix mit schuldig oder unschuldig zu tun

Das ist eher ob jemand einen guten oder schlechten Ruf in Einen größeren Umfeld hat

Bescholten zb jemand der grundlos alles und jeden dumm anmacht

Unbescholten zb jemand der immer nett und freundlich ist

unbescholten ist das Gegenteil

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung